Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Kartell bestraft: 400.000 Euro Buße


Bußgeld wegen Preisabsprachen gegen einen Hersteller von Kabelfüllmischungen
Bußgeldentscheidung:
Eingeleitet wurde das Verfahren durch einen Bonusantrag der Melos GmbH, gegen die deshalb keine Geldbuße verhängt wurde

(02.07.10) - Das Bundeskartellamt hat gegen einen Hersteller von Kabelfüllmischungen sowie zwei verantwortliche Mitarbeiter Geldbußen in Höhe von insgesamt 400.000 Euro verhängt.

Nach den Erkenntnissen des Bundeskartellamtes haben Vertreter der Unternehmen Condor Compounds GmbH, Braunschweig, und Melos GmbH, Melle, zwischen 2005 und 2008 ihre Preiserhöhungen für sog. Standard-Kabelfüllmischungen abgestimmt.
Eingeleitet wurde das Verfahren durch einen Bonusantrag der Melos GmbH, gegen die deshalb keine Geldbuße verhängt wurde.

Standard-Kabelfüllmischungen bestehen im Wesentlichen aus einer Kautschukverbindung und werden in Niederspannungsinstallationskabeln zum Schutz des Kabelstranges vor Beschädigungen eingesetzt.

Die Absprache begann mit einem Treffen im September 2004, in dem sich Vertreter der beiden o.a. Unternehmen darauf verständigten, ihre Preiserhöhungen für Standard-Kabelfüllmischungen ab Jahresbeginn 2005 abzustimmen. In der Folge fanden regelmäßig Gespräche zwischen Vertretern der genannten Unternehmen statt. Die Kartellabsprache wurde im November 2008 beendet.

Bei der Bemessung der Bußgelder fand Berücksichtigung, dass von der Preisabsprache nur ein vergleichsweise geringes Umsatzvolumen betroffen war.

Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Allerdings haben sich sowohl das Unternehmen als auch die betroffenen Mitarbeiter zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) bereit erklärt. (Bundeskartellamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Aufklärung des Kartellverstoßes

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Pfanner Schutzbekleidung GmbH, Koblach (Österreich), eine Geldbuße in Höhe von 783.900 Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Die Pfanner Schutzbekleidung GmbH (nachfolgend: Pfanner) und ein (nicht bebußtes) Schwesterunternehmen vertreiben über Fachhändler in Deutschland hochwertige und hochpreisige Funktions- und Schutzkleidung.

  • Innenliegende Sonnenschutzprodukte

    Die Hunter Douglas GmbH, Düsseldorf, hat die Anmeldung zum Erwerb der erfal GmbH & Co. KG, Falkenstein/Vogtland, aufgrund von wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes zurückgenommen. Bei dem mittelständischen Zielunternehmen erfal handelt es sich um einen Hersteller von Produkten für Insektenschutz sowie für innen- und außenliegenden Sonnenschutz.

  • Radare und optoelektronische Systeme

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH, München, durch die Hensoldt Holding Germany GmbH, Taufkirchen, freigegeben. Über die Förderbank KfW ist der Bund mit 25,1 Prozent an der Hensoldt beteiligt.

  • Hoher wirtschaftlicher Druck

    Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens von vier evangelischen Trägern im Ruhrgebiet freigegeben. In dem künftigen Gemeinschaftsunternehmen mit Sitz in Herne wollen die vier Organisationen Innere Mission - Diakonisches Werk Bochum e.V., Evangelischer Kirchenkreis Herne / Castrop-Rauxel KdöR, Diakoniewerk Gelsenkirchen und Wattenscheid e.V. und Evangelische Stiftung Augusta (Bochum) ihre Tätigkeiten gemeinsam erbringen.

  • Kein Alleinerwerbsverbot mehr

    Das Bundeskartellamt hat die Prüfung des Vermarktungsmodells weitgehend abgeschlossen, das die Deutsche Fußball Liga (DFL) für die Vergabe der Medienrechte an den Spielen der Bundesliga und der 2. Bundesliga ab der Saison 2025/26 umsetzen möchte.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen