Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Wettbewerb auf dem Heizstrommarkt


Bundeskartellamt und Entega schließen öffentlich-rechtlichen Vergleichsvertrag über Heizstrompreise 2007 bis 2009
Bundeskartellamtes: "Preishöhenverfahren führen wir als Wettbewerbsbehörde, wenn wir es mit gefangenen Kunden zu tun haben, für die keine Ausweichalternativen bestehen"

(02.12.15) - Das Bundeskartellamt hat das Verfahren gegen die Entega Energie GmbH, Darmstadt, wegen der Höhe ihrer Heizstrompreise mit einem Vergleich abgeschlossen. Entega hat sich dem Bundeskartellamt gegenüber in einem öffentlich-rechtlichen Vergleichsvertrag dazu verpflichtet, ihren Heizstrom-Kunden aus den Jahren 2007 bis 2009 jeweils 155,72 Euro (inkl. USt und Zinsen) zurückzuerstatten.

Das Bundeskartellamt hatte im September 2009 gegen verschiedene Heizstrom-Versorger Preishöhenmissbrauchsverfahren eingeleitet. Mit Ausnahme des Verfahrens gegen Entega konnten alle übrigen Heizstrom-Verfahren bereits im Herbst 2010 einvernehmlich abgeschlossen werden (siehe Pressemeldung vom 29. September 2010). Gegen Entega erließ das Bundeskartellamt im März 2012 eine Rückzahlungsanordnung (siehe Pressemeldung vom 20. März 2012). Seither war die Beschwerde der Entega gegen diese Verfügung beim Oberlandesgericht Düsseldorf anhängig. Sowohl der Ausgang des Gerichtsverfahrens, als auch dessen weitere Dauer waren bis auf weiteres nicht absehbar. Eine Fortführung lag nach der Überzeugung des Bundeskartellamtes deshalb nicht im Interesse der betroffenen Kunden.

Mit dem Vergleich wird auch der positiven Wettbewerbsentwicklung auf dem Heizstrommarkt in den vergangenen Jahren Rechnung getragen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Preishöhenverfahren führen wir als Wettbewerbsbehörde, wenn wir es mit gefangenen Kunden zu tun haben, für die keine Ausweichalternativen bestehen. Das Wechseln des Heizstrom-Anbieters ist aber heute deutlich einfacher, als noch vor fünf Jahren. Im Markt hat sich eine Menge bewegt. Das Angebot bundesweit tätiger Heizstromanbieter hat sich verbreitert und die Transparenz für die Heizstromkunden hat sich erhöht. Verbraucher können inzwischen die lokal verfügbaren Anbieter einfacher auffinden, z.B. durch Internetportale, Verbraucherzeitschriften oder Informationen von Verbraucherzentralen."

Mit dem Vergleich wird der Rechtsstreit nun beendet. Entega wird rund 50 Prozent des in der ursprünglichen Verfügung vorgesehenen Rückerstattungsvolumens an die damaligen Kunden auszahlen. Im Gegenzug hat das Bundeskartellamt die Missbrauchsverfügung vom 19.3.2012 aufgehoben. Entega wird die betroffenen Kunden bis Ende Februar schriftlich über die Auszahlungsmodalitäten informieren. Weitere Einzelheiten können dem Fallbericht des Bundeskartellamtes vom 3. November 2015 entnommen werden. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Alternative Carrier sind dünn gesät

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."

  • Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt

    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.

  • Zusammenschluss musste freigeben werden

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Medienholding Süd durch die Neue Pressegesellschaft freigegeben. Die Medienholding Süd ist derzeit Teil der Südwestdeutsche Medienholding (SWMH) und verlegt regionale Tageszeitungen in Baden-Württemberg, insbesondere die "Stuttgarter Zeitung" sowie den "Schwarzwälder Boten". Die Neue Pressegesellschaft verlegt ebenfalls regionale Tageszeitungen, in Baden-Württemberg insbesondere die "Südwest Presse". Beide Unternehmen verbreiten darüber hinaus Anzeigenblätter und sind an privaten Radiosendern beteiligt.

  • Kein Verfahren gegen die DFL

    Das Bundeskartellamt hat den Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) und die im Verfahren beigeladenen Vereine und Investoren über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Das Amt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen.

  • Austauschbarkeit der Produkte

    Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Automobil-Ethernet-Geschäfts der amerikanischen Marvell Technology, Inc. (Marvell) durch die Infineon Technologies AG (Infineon) freigegeben. Die Ethernet-Komponenten von Marvell werden vor allem für die Übertragung von Daten innerhalb des Netzwerks von softwaredefinierten Fahrzeugen (Software-defined Vehicles, SDVs) verwendet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen