Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Wettbewerb auf dem Entsorgungsmarkt


Bundeskartellamt sieht Fusion Remondis/DSD kritisch
Nach der vorläufigen Einschätzung des Bundeskartellamtes bestehen aus drei Gründen wettbewerbliche Bedenken gegen die Übernahme von DSD durch Remondis



Das Bundeskartellamt hat den Unternehmen Remondis SE & Co. KG und DSD – Duales System Holding GmbH & Co. KG mitgeteilt, dass es nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis beabsichtigt, das Fusionsvorhaben der beiden Unternehmen zu untersagen. Remondis und DSD haben nun Gelegenheit, binnen zwei Wochen Stellung zu dem Entscheidungsentwurf des Bundeskartellamtes zu nehmen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Nach vorläufiger Bewertung würde die Übernahme von DSD durch Remondis zu einer Behinderung des Wettbewerbs bei den dualen Systemen in Deutschland führen. Zu befürchten wären höhere Kosten für DSD-Wettbewerber, erhebliche Marktanteilsgewinne von DSD und letztlich höhere Preise auf dem Markt für duale Systeme."

Remondis ist das mit Abstand größte deutsche Entsorgungsunternehmen. Es ist auf fast allen Märkten der Entsorgungswirtschaft tätig. Hierzu zählen insbesondere die Sammlung (Erfassung), Sortierung und Aufbereitung von Verkaufsverpackungen sowie die anschließende Vermarktung bzw. Verwertung.

DSD ist das größte duale System in Deutschland. Duale Systeme organisieren das Verpackungsrecycling im Auftrag und gegen Entgelt der Hersteller, Importeure oder Händler (sogenannte Inverkehrbringer) von Verpackungen. Duale Systeme wie DSD beauftragen dann wiederum die eigentlichen Entsorgungsunternehmen wie z.B. Remondis mit der Erfassung, Sortierung und Aufbereitung des anfallenden Verpackungsmülls.

Nach der vorläufigen Einschätzung des Bundeskartellamtes bestehen aus drei Gründen wettbewerbliche Bedenken gegen die Übernahme von DSD durch Remondis.

Durch den Zusammenschluss würde sich das unternehmerische Kalkül von Remondis und DSD ändern. Es entstünden Anreize, dass Remondis ihre Preise für die von den Wettbewerbern von DSD benötigten Vorleistungen der Sammlung, Sortierung und Aufbereitung von Verpackungsabfällen erhöht. Dies würde nach vorläufiger Beurteilung zu erheblichen Marktanteilsgewinnen von DSD, also einer Verdrängung von DSD-Wettbewerbern, und letztlich zu höheren Preisen auf dem Markt für duale Systeme führen.

Weiterhin könnte DSD sein erhebliches Nachfragevolumen künftig zur Verdrängung von Remondis-Wettbewerbern einsetzen. DSD hat aufgrund seines hohen Marktanteils bei den Inverkehrbringern einen entsprechend hohen Zugriff auf die Verpackungsmengen, die zur Sortierung, Aufbereitung und Verwertung anstehen. Diese Abfallmengen könnte das fusionierte Unternehmen zur weiteren Verarbeitung in Remondis-Anlagen umleiten und verbleibende Unteraufträge an Wettbewerber strategisch einsetzen.

Schließlich sind beide Unternehmen in der Vermarktung von aufbereiteten Glasscherben aus Hohlglasbehältern (wie z.B. Getränkeflaschen oder Konservengläser) tätig. Ein Zusammenschluss könnte auf diesem Markt zur Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung führen. Die beiden Unternehmen kämen hier auf gemeinsame Marktanteile von 40 bis 60 Prozent.

An dem Verfahren sind als sogenannte Beigeladene neben Remondis und DSD acht weitere Unternehmen beteiligt, die nun ebenfalls Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Entscheidungsentwurf haben.

Das Zusammenschlussvorhaben war aufgrund der Umsätze der Beteiligten zunächst bei der Europäischen Kommission zur Prüfung angemeldet worden. Die Beteiligten hatten einen Antrag auf Verweisung an das Bundeskartellamt gestellt, dem die Europäische Kommission entsprochen hatte. Die Anmeldung des Vorhabens beim Bundeskartellamt erfolgte dann Mitte Januar. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 17.04.19
Newsletterlauf: 03.06.19



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Überschneidung der Geschäftsfelder

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Wurth Pflanzenschutz GmbH (Wurth Pflanzenschutz) durch die ZG Raiffeisen eG (ZG Raiffeisen) freigegeben. Die Wurth Pflanzenschutz verkauft derzeit von ihrem Standort im badischen Appenweier aus Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Saatgut und Bedarfsartikel der Landwirtschaft (wie Pfähle, Netze, Folien, Vliese) - insbesondere an Landwirtinnen und Landwirte. Die ZG Raiffeisen ist ebenfalls auf diesen Geschäftsfeldern tätig.

  • Bundeskartellamt legt Jahresbericht 2024/25 vor

    Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hat den "Jahresbericht 2024/25" der Behörde vorgestellt. Mundt sagte: "Wettbewerb bleibt der unverzichtbare Treiber unserer marktwirtschaftlichen Ordnung. Wachstum kann nur im offenen Wettbewerb entstehen, der Innovationen fördert und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft stärkt. Ob Digitalwirtschaft, Benzinpreise oder Lebensmittel - eine nachhaltige und positive Entwicklung gelingt nur, wenn Unternehmen fair und transparent um die besten Lösungen konkurrieren. Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von Vielfalt, Qualität und fairen Preisen - das ist die Grundlage für eine starke und gerechte Wirtschaft."

  • Expertenkreis KI und Wettbewerb

    Im Rahmen eines Expertenkreises diskutierte das Bundeskartellamt mit ausgewählten Stakeholdern über Fragen der Künstlichen Intelligenz (KI) mit Blick auf Wettbewerb und Wettbewerbsbeschränkungen. Auf Einladung des Amtes nahmen 14 Vertreterinnen und Vertreter von in Deutschland ansässigen Unternehmen und Verbänden teil. Die Unternehmen bilden zusammen wesentliche Teile der KI-Wertschöpfungskette ab und sind sowohl größeren, etablierten Unternehmen als auch kleineren Unternehmen und Start-ups zuzuordnen. Geleitet wurde die Veranstaltung von dem Präsidenten des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sowie dem Vizepräsidenten Prof. Dr. Konrad Ost.

  • Alternative Carrier sind dünn gesät

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."

  • Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt

    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen