Fünf Jahre Markttransparenzstelle für Kraftstoffe
Die MTS-K hat die Transparenz für die Verbraucher erheblich erhöht
Gerade in Zeiten hoher Preise lohnt es sich, die Preise in der Umgebung zu vergleichen und gezielt zum jeweils günstigsten Anbieter zu fahren
Seit nunmehr fünf Jahren können Verbraucher verlässliche und aktuelle Informationen über die Benzin- und Dieselpreise an den Tankstellen in Deutschland beziehen. Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) beim Bundeskartellamt hat am 1. Dezember 2013 ihren Regelbetrieb aufgenommen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Gerade in Zeiten hoher Preise lohnt es sich, die Preise in der Umgebung zu vergleichen und gezielt zum jeweils günstigsten Anbieter zu fahren. Die Preisunterschiede zwischen verschiedenen Tankstellen und vor allem auch zu verschiedenen Tageszeiten sind nach wie vor sehr hoch, außerdem liegen die Preise bei Autobahntankstellen meist weit über dem Durchschnitt – der Blick auf die App macht sich wirklich bezahlt."
Die MTS-K hat die Transparenz für die Verbraucher erheblich erhöht. Seit ihrer Einführung können sie sich über zahlreiche Informationsdienstleister per App oder im Internet über die aktuellen Preise für Super E5, Super E10 und Dieselkraftstoff an den Tankstellen in Deutschland informieren.
Die Mineralölgesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, sämtliche Preisänderungen an ihren Tankstellen an die MTS-K zu melden und diese stellt sie dann zugelassenen Informationsdienstleistern zur Verfügung. Es werden die Daten von ca. 14.750 Tankstellen in Deutschland erfasst. Derzeit stellen rund 50 verschiedene Anbieter Informationsportale auf der Basis diese Daten zur Verfügung.
Andreas Mundt sagte zu der aktuellen Preisentwicklung: "Wir beobachten die Entwicklung sehr genau, und natürlich sind hohe Preise ein Ärgernis. Transportprobleme und der Raffineriebrand in Vohburg bei Ingolstadt mögen dafür mitverantwortlich gewesen sein; die Bundesregierung hat Reserven freigegeben, was nur sehr selten vorkommt. Es fällt auf, dass die Preise im Norden in den vergangenen Wochen deutlich weniger stark gestiegen sind. Ich gehe davon aus, dass sich die Preise mit steigendem Pegelstand im Rhein und sinkendem Rohölpreis nach unten bewegen." (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 03.12.18
Newsletterlauf: 07.01.19
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Neue Vorschriften für Digitalkonzerne
Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."
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Antennenstandorte für 1&1
Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
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Entwicklung eines neuen MGCS-Systems
Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.
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Erwerb von Lebensmittelherstellern
Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."
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Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle
Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.