Fünf Jahre Markttransparenzstelle für Kraftstoffe
Die MTS-K hat die Transparenz für die Verbraucher erheblich erhöht
Gerade in Zeiten hoher Preise lohnt es sich, die Preise in der Umgebung zu vergleichen und gezielt zum jeweils günstigsten Anbieter zu fahren
Seit nunmehr fünf Jahren können Verbraucher verlässliche und aktuelle Informationen über die Benzin- und Dieselpreise an den Tankstellen in Deutschland beziehen. Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) beim Bundeskartellamt hat am 1. Dezember 2013 ihren Regelbetrieb aufgenommen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Gerade in Zeiten hoher Preise lohnt es sich, die Preise in der Umgebung zu vergleichen und gezielt zum jeweils günstigsten Anbieter zu fahren. Die Preisunterschiede zwischen verschiedenen Tankstellen und vor allem auch zu verschiedenen Tageszeiten sind nach wie vor sehr hoch, außerdem liegen die Preise bei Autobahntankstellen meist weit über dem Durchschnitt – der Blick auf die App macht sich wirklich bezahlt."
Die MTS-K hat die Transparenz für die Verbraucher erheblich erhöht. Seit ihrer Einführung können sie sich über zahlreiche Informationsdienstleister per App oder im Internet über die aktuellen Preise für Super E5, Super E10 und Dieselkraftstoff an den Tankstellen in Deutschland informieren.
Die Mineralölgesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, sämtliche Preisänderungen an ihren Tankstellen an die MTS-K zu melden und diese stellt sie dann zugelassenen Informationsdienstleistern zur Verfügung. Es werden die Daten von ca. 14.750 Tankstellen in Deutschland erfasst. Derzeit stellen rund 50 verschiedene Anbieter Informationsportale auf der Basis diese Daten zur Verfügung.
Andreas Mundt sagte zu der aktuellen Preisentwicklung: "Wir beobachten die Entwicklung sehr genau, und natürlich sind hohe Preise ein Ärgernis. Transportprobleme und der Raffineriebrand in Vohburg bei Ingolstadt mögen dafür mitverantwortlich gewesen sein; die Bundesregierung hat Reserven freigegeben, was nur sehr selten vorkommt. Es fällt auf, dass die Preise im Norden in den vergangenen Wochen deutlich weniger stark gestiegen sind. Ich gehe davon aus, dass sich die Preise mit steigendem Pegelstand im Rhein und sinkendem Rohölpreis nach unten bewegen." (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 03.12.18
Newsletterlauf: 07.01.19
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Alternative Carrier sind dünn gesät
Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."
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Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt
Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.
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Zusammenschluss musste freigeben werden
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Medienholding Süd durch die Neue Pressegesellschaft freigegeben. Die Medienholding Süd ist derzeit Teil der Südwestdeutsche Medienholding (SWMH) und verlegt regionale Tageszeitungen in Baden-Württemberg, insbesondere die "Stuttgarter Zeitung" sowie den "Schwarzwälder Boten". Die Neue Pressegesellschaft verlegt ebenfalls regionale Tageszeitungen, in Baden-Württemberg insbesondere die "Südwest Presse". Beide Unternehmen verbreiten darüber hinaus Anzeigenblätter und sind an privaten Radiosendern beteiligt.
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Kein Verfahren gegen die DFL
Das Bundeskartellamt hat den Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) und die im Verfahren beigeladenen Vereine und Investoren über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Das Amt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen.
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Austauschbarkeit der Produkte
Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Automobil-Ethernet-Geschäfts der amerikanischen Marvell Technology, Inc. (Marvell) durch die Infineon Technologies AG (Infineon) freigegeben. Die Ethernet-Komponenten von Marvell werden vor allem für die Übertragung von Daten innerhalb des Netzwerks von softwaredefinierten Fahrzeugen (Software-defined Vehicles, SDVs) verwendet.