Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Krankenhausfusion in Hamburg verhindert


Bundeskartellamt untersagt Zusammenschluss Landesbetrieb Krankenhäuser Hamburg / Krankenhaus Mariahilf
Der Marktanteil wäre von rd. 55 Prozent auf rd. 75 Prozent gestiegen - Im räumlichen Markt wäre eines der beiden dort konkurrierenden Krankenhäuser weggefallen

(08.06.07) - Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb des in der Freien und Hansestadt Hamburg gelegenen Krankenhauses Mariahilf durch die LBK Hamburg GmbH (Landesbetrieb Krankenhäuser - "LBK") untersagt. LBK ist der führende Anbieter von Krankenhausleistungen in der Stadt Hamburg.

Im LBK sind die Krankenhäuser zusammengefasst, die ursprünglich in der Trägerschaft der Stadt Hamburg standen. Seit einer Teilprivatisierung im Jahr 2004 steht LBK unter gemeinschaftlicher Kontrolle des privaten Krankenhauskonzerns Asklepios und der Freien und Hansestadt Hamburg. Das Land Hamburg ist darüber hinaus Trägerin des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf, des größten Krankenhauses Hamburgs, sowie des Altonaer Kinderkrankenhauses. Träger des Krankenhauses Mariahilf ist ein katholischer Orden.

LBK beabsichtigt, das Krankenhaus Mariahilf mit seiner "Asklepios-Klinik Harburg " zusammenzulegen. Beide Krankenhäuser sind im Hamburger Süden gelegen, der durch die Elbe eine natürliche Trennung zum übrigen Hamburger Stadtgebiet aufweist. Das Bundeskartellamt hat im Rahmen der Fusionsprüfung festgestellt, dass die vom Asklepios Konzern und von der Freien und Hansestadt Hamburg betriebenen Krankenhäuser den Hamburger Krankenhausmarkt gemeinsam beherrschen. Es bestätigt damit die in zwei vorhergehende Entscheidungen zum Krankenhausmarkt Hamburg festgestellten Marktverhältnisse.

Der vom Zusammenschluss räumlich betroffene Markt ist der Hamburger Süden, weil die Bewohner dieses Gebiets ganz überwiegend von dort gelegenen Krankenhäusern versorgt werden. Das Ergebnis der Entscheidung wäre aber identisch ausgefallen, wenn das gesamte Bundesland Hamburg einschließlich des südwestlichen Umlands als räumlicher Markt zugrunde gelegt worden wäre. Das Fusionsvorhaben hätte die bestehende Marktbeherrschung des Verbundes Stadt Hamburg / Asklepios erheblich verstärkt. Der Marktanteil wäre von rd. 55 Prozent auf rd. 75 Prozent gestiegen. Im räumlichen Markt wäre damit eines der beiden dort gelegenen konkurrierenden Krankenhäuser weggefallen.

In den einzelnen Fachbereichen Gynäkologie und Geburtshilfe sowie Kinderheilkunde ist das Krankenhaus Mariahilf im räumlichen Markt sogar führend. Diese Stellung wäre durch den Zusammenschluss auch LBK zugefallen, so dass sich hier die gemeinsamen Marktanteile auf ca. 95 Prozent erhöht hätten. Insoweit hatten auch drei weitere im Wettbewerb stehende Krankenhäuser erhebliche Bedenken gegen den Zusammenschluss geäußert, weil er ihre Wettbewerbsfähigkeit erheblich beeinträchtigen würde. Das Bundeskartellamt konnte auch nicht dem Vortrag der Beteiligten folgen, dass die Voraussetzungen einer sogenannten "Sanierungsfusion" erfüllt seien.

Eine Analyse der wirtschaftlichen Daten von Mariahilf hat gezeigt, dass die wirtschaftliche Lage des Krankenhauses Mariahilf nicht die Voraussetzungen einer "Sanierungsfusion" im Sinne der Fusionskontrollvorschriften erfüllt, sondern sich seine wirtschaftlichen Kennzahlen in dem Bereich eines durchschnittlichen deutschen Krankenhauses bewegen. Insbesondere hat ein Dritter während des Verfahrens die Absicht geäußert, das zum Verkauf stehende Krankenhaus Mariahilf zu erwerben.

Kartellamtspräsident Bernhard Heitzer stellte fest: "Mit der heutigen Entscheidung stellt das Bundeskartellamt zunächst nur fest, dass eine vollständige Übernahme des Krankenhauses Mariahilf durch LBK fusionsrechtlich nicht möglich ist. Eine Neuordnung des Krankenhausmarktes im Hamburger Süden wird damit jedoch nicht ausgeschlossen. Das Bundeskartellamt hält es für möglich, dass mit der Hamburger Krankenhausplanung und dritten Wettbewerbern ein auch wettbewerbsrechtlich tragfähiges Konzept für den Fall gefunden werden kann, dass der bisherige Träger das Krankenhaus Mariahilf nicht weiterführen möchte".

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Eine öffentliche Version der Entscheidung kann in circa zehn Tagen auf der Internet-Seite des Bundeskartellamtes abgerufen werden. (Bundeskartellamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Marktgeschehen weiter aufmerksam verfolgen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten indirekten Erwerb sämtlicher Anteile an der Sundwiger Messingwerk GmbH, Hemer, durch die KME SE, Osnabrück, nach intensiven Ermittlungen im Hauptprüfverfahren freigegeben.

  • Schüco darf sich an Stemeseder beteiligen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb von 49 Prozent der Anteile an der GEST-Holding Gesellschaft m.b.H., Hof bei Salzburg, Österreich, (GEST) durch die Schüco International KG, Bielefeld, (Schüco) freigegeben.

  • Vermehrt so genannte Acqui-hires

    Das Bundeskartellamt hat geprüft, ob die bereits im März 2024 erfolgte Übernahme nahezu aller Mitarbeitenden der Inflection AI, Inc. (Inflection) durch Microsoft Corporation (Microsoft) der deutschen Fusionskontrolle unterliegt. Im Ergebnis war das nicht der Fall, weil das Zielunternehmen Inflection zum Zeitpunkt der Übernahme nur in geringem Ausmaß in Deutschland tätig war.

  • Payback-Daten von Globus maßgeblich

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme von vier großflächigen Lebensmitteleinzelhandel (LEH)-Standorten in Bedburg, Chemnitz, Essen und Wesel von der Globus Markthallen Holding GmbH & Co. KG (Globus) durch die Kaufland Dienstleistung GmbH & Co. KG (Kaufland) nach umfangreichen Marktermittlungen im Vorprüfverfahren freigegeben.

  • Keine Gefahr für den Wettbewerb

    Das Bundeskartellamt hat die geplante Zusammenführung der Gesundheits- und Kosmetikunternehmen Merz Lifecare und WindStar im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben. Merz Lifecare ist ein indirektes Tochterunternehmen der Merz Holding GmbH & Co. KG, Frankfurt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen