Minderheitsbeteiligung der Rewe an Wasgau Food
Bundeskartellamt prüft die Kooperation der Rewe-Gruppe mit der Wasgau AG auf ihre Vereinbarkeit mit allgemeinem Kartellrecht
Die Beteiligung von Rewe an Wasgau Food, dient vorwiegend der Absicherung des Kooperationsvertrages mit der von der Wasgau Food kontrollierten Wasgau AG
(09.11.11) - Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Rewe-Gruppe (Rewe), 25,1 Prozent der Anteile an der Wasgau Food Beteiligungsgesellschaft (Wasgau Food) zu erwerben, im Fusionskontrollverfahren freigegeben. Aufgrund einer Gesamtbetrachtung der festgestellten Wettbewerbsbedingungen ist das Bundeskartellamt zu dem Ergebnis gekommen, dass die Minderheitsbeteiligung der Rewe an Wasgau Food weder die Entstehung noch die Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung auf den betroffenen Märkten erwarten lässt.
Mit der fusionskontrollrechtlichen Freigabe ist aber noch keine abschließende Entscheidung über die kartellrechtliche Zulässigkeit der beabsichtigten Einkaufskooperation von Rewe mit der Wasgau Produktions- und Handels AG (Wasgau AG) verbunden. Die Beteiligung von Rewe an Wasgau Food, dient vorwiegend der Absicherung des Kooperationsvertrages mit der von der Wasgau Food kontrollierten Wasgau AG. Diese Kooperation wird nunmehr auf ihre Vereinbarkeit mit dem allgemeinen Kartellrecht geprüft.
Präsident Mundt sagte: "Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ermöglicht dem Bundeskartellamt, sowohl konzentrative als auch kooperative Aspekte der Zusammenarbeit von Unternehmen umfassend zu würdigen. Unter fusionskontrollrechtlichen Gesichtspunkten gibt die Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen keinen Anlass für Bedenken. Die Frage, wie die enge Kooperation vor dem Hintergrund des allgemeinen Kartellverbots zu beurteilen ist, bedarf hingegen noch der eingehenden Prüfung:"
Im Rahmen des weiteren Verfahrens wird das Bundeskartellamt die wettbewerbliche Bedeutung der strategischen Bündelung von Beschaffungsvolumina mittels Einkaufskooperationen durch Rewe analysieren. Weiterhin sind die Auswirkungen der Kooperation gerade auf kleinere Wettbewerber zu beachten, die bislang ihre Beschaffung unter Beteiligung von Wasgau gebündelt haben und nunmehr einen Kooperationspartner verlieren. Schließlich wird das Bundeskartellamt in diesem Verfahren prüfen, ob es zwischen den Unternehmen zu einer Angleichung der Preis- und Sortimentsstrategie auf den Absatzmärkten kommt.
Weitere Informationen:
Unabhängig von dem vorliegenden Fall untersucht das Bundeskartellamt derzeit im Rahmen einer Sektoruntersuchung die Wettbewerbsbedingungen auf den Märkten für die Beschaffung von Nahrungs- und Genussmitteln durch die Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels. (Bundeskartellamt: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>