Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Förderung einer artgerechten Tierhaltung


Bundeskartellamt fordert mehr Verbrauchertransparenz bei der Initiative Tierwohl
Die Initiative Tierwohl ist ein Branchenbündnis aus Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Lebensmitteleinzelhandel



Das Bundeskartellamt hat keine Einwände gegen die Pläne der Initiative Tierwohl für den Bereich Geflügelfleisch. Für den Bereich Schweinefleisch fordert die Behörde hingegen die Einführung einer Kennzeichnung für den Verbraucher. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wir begrüßen Initiativen zur Förderung einer artgerechten Tierhaltung. Das Wettbewerbsrecht steht solchen Vorhaben nicht im Wege. Da mit der Initiative Tierwohl branchenübergreifend auch wettbewerbsrelevante Faktoren abgestimmt werden, müssen wir aber sicherstellen, dass der Verbraucher davon auch wirklich profitiert. Hierfür ist entscheidend, dass der Kunde in transparenter Art und Weise erkennen kann, welches Stück Fleisch nach welchen Tierwohlkriterien hergestellt wurde oder ob dies gerade nicht der Fall war. Nur wenn diese Transparenz gewährleistet ist, kann er seinen Einkauf entsprechend danach ausrichten."

Die Initiative Tierwohl ist ein Branchenbündnis aus Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Lebensmitteleinzelhandel. Finanziert wird die Initiative hauptsächlich von den vier größten Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen. Dazu werden seit 2015 pro verkauftem Kilogramm Schweine- und Geflügelfleisch derzeit vier Cent an die Initiative abgeführt, ab 2018 sollen es 6,25 Cent/kg sein. Mit diesem Geld werden Tierhalter für die Umsetzung von Tierwohlmaßnahmen, wie insbesondere mehr Platz in Ställen, honoriert.

Für den Bereich Geflügel soll ab dem Jahr 2018 Transparenz für den Verbraucher durch die Einführung einer sogenannten Nämlichkeit für frisches und gefrorenes, unbehandeltes Hähnchen- und Putenfleisch geschaffen werden. Das bedeutet, dass der Verbraucher künftig anhand eines Labels erkennen kann, ob das jeweilige Stück Fleisch nach Tierwohlkriterien produziert wurde und welche Vorteile für den Tierschutz mit der Initiative tatsächlich einhergehen.

Eine solche Kennzeichnung ist hingegen bislang für den Bereich Schweinefleisch nicht geplant. Da die Einführung einer vergleichbaren Transparenz für den Verbraucher im Bereich Schweinefleisch schwieriger umzusetzen ist als bei Geflügel, wird das Bundeskartellamt die Vereinbarung nur für eine Übergangszeit bis zum Jahr 2020 dulden. Die Initiative Tierwohl muss allerdings möglichst bis Ende 2018 ein Konzept für die Einführung von mehr Verbrauchertransparenz ab dem Jahr 2021 vorlegen. Durch diese Übergangslösung können die fortgeschrittenen Planungen und Investitionen der Erzeuger geschützt werden, und die Initiative kann fortentwickelt werden.

Wie wichtig Transparenz im Zusammenhang mit Tierwohlbelangen für den Verbraucher ist, zeigt u.a. eine Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) von 2016. Danach möchten 83,6 Prozent der Befragten am Produkt nachvollziehen können, ob das Fleisch aus verbesserter Haltung für Tiere stammt oder nicht. Marktentwicklungen seit 2014 zeigen, dass ein Verbraucherinteresse an nachhaltig produzierten Produkten und ein entsprechendes Marktpotenzial bestehen. Ausweis dafür sind auch die niederländische Initiative im Bereich Fleischerzeugung "Beter Leven" sowie für den Bereich Milch Initiativen wie "Weidemilch" oder "Faire Milch". (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 24.10.17
Home & Newsletterlauf: 10.11.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Marktgeschehen weiter aufmerksam verfolgen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten indirekten Erwerb sämtlicher Anteile an der Sundwiger Messingwerk GmbH, Hemer, durch die KME SE, Osnabrück, nach intensiven Ermittlungen im Hauptprüfverfahren freigegeben.

  • Schüco darf sich an Stemeseder beteiligen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb von 49 Prozent der Anteile an der GEST-Holding Gesellschaft m.b.H., Hof bei Salzburg, Österreich, (GEST) durch die Schüco International KG, Bielefeld, (Schüco) freigegeben.

  • Vermehrt so genannte Acqui-hires

    Das Bundeskartellamt hat geprüft, ob die bereits im März 2024 erfolgte Übernahme nahezu aller Mitarbeitenden der Inflection AI, Inc. (Inflection) durch Microsoft Corporation (Microsoft) der deutschen Fusionskontrolle unterliegt. Im Ergebnis war das nicht der Fall, weil das Zielunternehmen Inflection zum Zeitpunkt der Übernahme nur in geringem Ausmaß in Deutschland tätig war.

  • Payback-Daten von Globus maßgeblich

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme von vier großflächigen Lebensmitteleinzelhandel (LEH)-Standorten in Bedburg, Chemnitz, Essen und Wesel von der Globus Markthallen Holding GmbH & Co. KG (Globus) durch die Kaufland Dienstleistung GmbH & Co. KG (Kaufland) nach umfangreichen Marktermittlungen im Vorprüfverfahren freigegeben.

  • Keine Gefahr für den Wettbewerb

    Das Bundeskartellamt hat die geplante Zusammenführung der Gesundheits- und Kosmetikunternehmen Merz Lifecare und WindStar im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben. Merz Lifecare ist ein indirektes Tochterunternehmen der Merz Holding GmbH & Co. KG, Frankfurt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen