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Energiemarkt: Fusion gefährdet Wettbewerb nicht


Bundeskartellamt gibt Minderheitsbeteiligung von RWE an Stadtwerke Unna frei
Trotz der schon bestehenden und nun erneut zu prüfenden Minderheitsbeteiligung von RWE haben sich die Stadtwerke Unna in der Vergangenheit als eigenständiger Nachfrager beim Strom- und Gasbezug gezeigt


(15.12.11) - Das Bundeskartellamt hat die Beteiligung der RWE AG (RWE) an der Stadtwerke Unna GmbH (SWU) in Höhe von 24 Prozent, nach eingehender fusionskontrollrechtlicher Prüfung freigegeben. Ungeachtet der Marktstellung von RWE auf den Strommärkten fehlt es laut Bundeskartellamt an einer Verstärkungswirkung durch das Fusionsvorhaben.

Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sagte: "Das Bundeskartellamt untersagt Zusammenschlusspläne von Unternehmen, wenn sie zur Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung führen würden. Stadtwerksbeteiligungen der großen Energiekonzerne sehen wir vor allem dann als kritisch an, wenn die Energieerzeuger auf diesem Wege den Markt durch Absicherung ihrer Position als Vorlieferant abschotten. Diese Gefahr besteht jedoch nach den Ermittlungen des Bundeskartellamtes in diesem Fall nicht."

Die Minderheitsbeteiligung an der SWU wurde bereits Ende der 1990er Jahre vom RWE-Vorgängerunternehmen VEW erworben, war jedoch auf zwölf Jahre befristet. Das nun angemeldete und geprüfte Vorhaben zielt auf eine dauerhafte Beteiligung von RWE an der SWU.

Trotz der schon bestehenden und nun erneut zu prüfenden Minderheitsbeteiligung von RWE haben sich die Stadtwerke Unna in der Vergangenheit als eigenständiger Nachfrager beim Strom- und Gasbezug gezeigt. In der Vergangenheit waren Verträge zur Strom-Vollversorgung von Stadtwerken durch den Vorlieferanten üblich, der in aller Regel gleichzeitig Netzbetreiber war. Dies galt auch im Fall der SWU. Inzwischen sind Netzgesellschaften und Vertriebsgesellschaften weitgehend entflochten. Durch die Liberalisierung hat sich das Produktportfolio erweitert und das Beschaffungsverhalten grundlegend verändert.

Dies zeigt sich auch im Falle der SWU. Das Stadtwerk hat sowohl den langfristigen Liefervertrag zur Strom-Vollversorgung als auch den zur Gas-Vollversorgung mit RWE schon vor Jahren gekündigt. Die SWU hatte trotz der bestehenden RWE-Beteiligung ein selbständiges, am Marktgeschehen orientiertes Beschaffungsmanagement. Das Bundeskartellamt ist zu der Einschätzung gekommen, dass SWU auch in Zukunft, ungeachtet der RWE-Beteiligung, unabhängig und marktorientiert handeln wird. (Bundeskartellamt: ra)


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