Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Millionenbußgelder gegen Hydrantenkartell


Kartellabsprachen in der Hydrantenbranche: In regelmäßig stattfindenden Gesprächskreisen hätten sich Geschäftsführer und Vertriebsleiter über wettbewerblich relevante Informationen ausgetauscht
Unternehmen hätten Erhöhungen von Listenpreisen, allgemeine Rabatte sowie individuelle Höchstrabatte und Konditionen für bestimmte Kunden miteinander abgesprochen


(22.12.11) - Das Bundeskartellamt hat Bußgelder in Höhe von rd. 15,5 Mio. Euro gegen sechs Hersteller und Händler von Hydranten und anderen Wasserarmaturen sowie gegen vier verantwortliche Personen wegen verbotener Preisabsprachen verhängt.

Es handelt sich um die Unternehmen, Erhard GmbH & Co. KG, Heidenheim an der Brenz, Schmieding Armaturen GmbH, Holzwickede, Frischhut Armaturen und Formteile GmbH, Heidenheim an der Brenz, AVK Mittelmann Armaturen GmbH, Wülfrath, VAG-Armaturen GmbH, Mannheim und vonRoll hydrotec gmbh, Prenzlau. Auf den betroffenen Märkten für Hydranten und andere Wasserarmaturen wie Absperrschieber und Absperrklappen in Deutschland, haben die Kartellbeteiligten zusammen einen Marktanteil von rund 70 Prozent.

Die ersten Hinweise auf die Absprachen hatte die Behörde im Rahmen der Ermittlungen gegen ein Kartell zweier Hersteller von Gussrohren gefunden. Im Februar 2007 hat das Bundeskartellamt neun Unternehmen der Hydrantenbranche durchsucht. Nach der Durchsuchung haben die Unternehmen Erhard, Schmieding und Frischhut einen Bonusantrag gestellt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, erklärte: "Die Unternehmen haben Erhöhungen von Listenpreisen, allgemeine Rabatte sowie individuelle Höchstrabatte und Konditionen für bestimmte Kunden miteinander abgesprochen. In regelmäßig stattfindenden Gesprächskreisen haben sich Geschäftsführer und Vertriebsleiter - zum Teil bereits seit 1995 – über wettbewerblich relevante Informationen ausgetauscht. Die Kartellabsprachen haben den Wettbewerb auf den betroffenen Märkten über einen langen Zeitraum erheblich beeinträchtigt."

Hydranten sind Armaturen zur Entnahme von Wasser aus einem Wasserleitungssystem und damit auch Teil der zentralen Löschwasserversorgung von Städten und Gemeinden. Absperrschieber und Absperrklappen sind Armaturen in einem Wasserleitungssystem, die es ermöglichen den Wasserstrom zu unterbrechen bzw. zu drosseln. Die Hersteller von Hydranten und anderen Wasserarmaturen vertreiben ihre Produkte zum einen über den Handel - insbesondere Tiefbaufachhändler -, zum anderen aber auch direkt an Endkunden wie Wasserwerke, Wasserverbände, private Versorgungsunternehmen und Anlagenbauer.

Bei der Berechnung der Unternehmensgeldbußen geht das Bundeskartellamt von dem von der Preisabsprache erfassten Umsatz aus und gewichtet die Schwere und die Dauer der Tat. Ebenso wird die individuelle wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen berücksichtigt. Die Geldbußen für die Unternehmen Erhard, Schmieding und Frischhut wurden wegen der Aufklärungsbeiträge der Unternehmen im Rahmen der Bonusregelung gemindert. Darüber hinaus konnte mit diesen drei Unternehmen sowie der VAG-Armaturen GmbH eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) erzielt werden, welche ebenfalls zu einer Absenkung der jeweiligen Geldbußen führte.

Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet. (Bundeskartellamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundesnetzagentur

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Anreizregulierung ohne negativen Effekt

    Am 23. Oktober 2014 fand in Bonn der vierte Workshop zur Evaluierung der Anreizregulierung statt. Auf Basis der Erkenntnisse aus dem Evaluierungsprozess zeichnen sich die zentralen Bausteine eines zukünftigen Regulierungssystems ab. Vier Anpassungsoptionen wurden durch die Bundesnetzagentur vorgestellt und mit der Branche diskutiert.

  • Androhung von Zwangsgeld

    Die Bundesnetzagentur hat einen Telekommunikationsdiensteanbieter unter Androhung von Zwangsgeld dazu verpflichtet, künftig seinen gesetzlichen Pflichten bei der Bekämpfung von Fax-Spam nachzukommen: Er muss nach einer Umsetzungsfrist betroffene Kunden anlässlich der Einrichtung von Rufnummern schriftlich darüber informieren, dass Faxwerbung ohne Einwilligung des Empfängers verboten ist. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Netzbetreiber trotz internetbasierter Rufnummernvergabe zumindest einmal mit seinen Kunden in Schriftform Kontakt aufnimmt und diese zu rechtmäßiger Rufnummernnutzung anhält.

  • Rechnungen in Höhe von 90 Euro erhalten

    Die Bundesnetzagentur geht umfassend gegen SMS-Fallen vor. Sie hat die Abschaltung von weiteren 60 Rufnummern angeordnet, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsmodell der Telecom Billing Ltd., Sofia/ Bulgarien, rechtswidrig genutzt wurden. Aus diesem Anlass rät die Bundesnetzagentur Verbrauchern zu einem überlegten Umgang mit SMS-Nachrichten von nicht bekannten Absendern.

  • Unzumutbare Belästigung von Verbrauchern

    Die Bundesnetzagentur hat zum Schutz der Verbraucher vor massenhaften, belästigenden Telefonanrufen die Abschaltung von neun Rufnummern eines Callcenters angeordnet. Mehr als 300 Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur über derartige Anrufe beklagt. Das Callcenter hat mit den als belästigend einzustufenden Anrufversuchen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. "Mit der Abschaltung der Rufnummern setzen wir ein klares Zeichen. Eine unzumutbare Belästigung von Verbrauchern durch unerwünschte Telefonanrufe werden wir nicht akzeptieren", betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

  • Nach wie vor beträchtliche Marktmacht

    Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die Telekom Deutschland GmbH (Telekom) auch zukünftig zu verpflichten, Call-by-Call und Preselection an ihren Anschlüssen zuzulassen. Dies sieht ein jetzt veröffentlichter Entscheidungsentwurf vor, in dem die Rahmenbedingungen für die Regulierung der Festnetz-Endkundenanschlüsse festgelegt werden sollen. Auf diesem Markt verfügt die Telekom nach dem Ergebnis einer von der Bundesnetzagentur turnusmäßig vorgenommenen Marktuntersuchung nach wie vor über eine beträchtliche Marktmacht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen