Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Beteiligt an der bundesweiten Kundeschutzabsprache


Bundeskartellamt verhängt Bußgeld wegen Kundenschutzabsprache bei Serviceleistungen für Wärmetauscher in Kraftwerken
Da von dem Kartell möglicherweise auch öffentliche Ausschreibungen betroffen waren, ermittelt außerdem die Staatsanwaltschaft Mannheim gegen die an der Absprache beteiligten Personen wegen des Verdachts auf Submissionsbetrug

(25.07.14) - Das Bundeskartellamt hat eine Geldbuße in Höhe von 1,89 Mio. Euro gegen die Alstom Power Energy Recovery GmbH wegen einer wettbewerbswidrigen Kundenschutzabsprache bei Serviceleistungen für Heizflächen von regenerativen Wärmetauschern in Kraftwerken verhängt. Beteiligt an der bundesweiten Kundeschutzabsprache war neben der Alstom Power Energy Recovery GmbH die Balcke-Dürr GmbH. Eingeleitet wurde das Verfahren aufgrund eines Kronzeugenantrages der Balcke-Dürr GmbH, gegen die in Anwendung der Bonusregelung des Bundeskartellamtes keine Geldbuße verhängt wurde.

Regenerative Wärmetauscher (Luftvorwärmer und Gasvorwärmer) erhöhen den Wirkungsgrad eines Kraftwerkes, beispielsweise indem die Abhitze des Rauchgases zum Vorwärmen der Verbrennungsluft genutzt wird. Die Energieübertragung erfolgt über sog. Heizflächen, die regelmäßig gewartet und ausgetauscht werden müssen. Alstom und Balcke-Dürr sind die in Deutschland führenden Anbieter von regenerativen Wärmetauschern in Kraftwerken.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Gegenstand der geahndeten Absprache zwischen Alstom und Balcke-Dürr war es, dass die Serviceaufträge für die Wärmetauscher-Heizflächen an das Unternehmen gehen sollten, welches den Wärmetauscher auch ursprünglich eingebaut hatte. Um dies zu erreichen, gab das jeweils andere Unternehmen gegenüber dem Kraftwerksbetreiber ein überhöhtes Schutzangebot ab, nachdem es den zu schützenden Angebotspreis beim Erstausrüster erfragt hatte. Diese Kartellpraxis wurde zumindest zwischen Dezember 2003 und März 2012 durchgeführt."

Da von dem Kartell möglicherweise auch öffentliche Ausschreibungen betroffen waren, ermittelt außerdem die Staatsanwaltschaft Mannheim gegen die an der Absprache beteiligten Personen wegen des Verdachts auf Submissionsbetrug. Das Bundeskartellamt und die Staatsanwaltschaft Mannheim haben die einzelnen Ermittlungsschritte abgestimmt und während des gesamten Verfahrens eng zusammen gearbeitet.

Bei der Bußgeldfestsetzung wurde berücksichtigt, dass auch die Alstom Power Energy Recovery GmbH im Rahmen der Bonusregelung umfassend mit dem Bundeskartellamt kooperiert hat und eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung erzielt werden konnte. Das verhängte Bußgeld ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Bescheid kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet. (Bundeskartellamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Beratungsbranche für Unternehmenskommunikation

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der Mehrheit der Anteile und den Erwerb der alleinigen Kontrolle am Beratungsunternehmen FGS Global durch die Investmentgesellschaft KKR freigegeben. Beide Unternehmen haben ihren Hauptsitz in New York City (USA) mit Tochtergesellschaften auch in Deutschland.

  • Schwermetall kann in Zukunft frei entscheiden

    Das Bundeskartellamt hat ein Verwaltungsverfahren gegen die Unternehmen Aurubis AG (Aurubis), Wieland Werke AG (Wieland) und Schwermetall Halbzeugwerk GmbH & Co. KG (Schwermetall) abgeschlossen. Aurubis und Wieland haben ihre bisherige Zusammenarbeit in ihrem Gemeinschaftsunternehmen Schwermetall angepasst.

  • Verbesserungen für innovative Mobilitätsdienste

    Die Deutsche Bahn AG (DB) hat mit Mobilitätsplattformen erste Verträge über den Zugang zu Prognosedaten des Schienenpersonenverkehrs zu den vom Bundeskartellamt vorgegebenen Bedingungen abgeschlossen.

  • Markt für DAP-Lösungen

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb von WalkMe, einem israelischen Anbieter einer sogenannten Digital Adoption Platform, durch SAP (Walldorf) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Digital Adoption Platform-Lösungen (DAP-Lösungen) ersetzen in Großunternehmen zunehmend die klassische Wissensvermittlung für die Nutzung von Software, die sonst über Schulungen erfolgt.

  • Impfstoffe, Gegenstand der Transaktion

    Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb von geistigem Eigentum und Patentrechten der CureVac SE durch die GSK plc (GlaxoSmithKline) hinsichtlich bestimmter Impfstoffentwicklungen im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben. GSK ist ein global tätiges Biopharma-Unternehmen mit einer breiten Angebotspalette im Bereich der Impfstoffe, der Medikamente für die Allgemeinmedizin und der Medikamente für spezialisierte Bereiche.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen