Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Beteiligt an der bundesweiten Kundeschutzabsprache


Bundeskartellamt verhängt Bußgeld wegen Kundenschutzabsprache bei Serviceleistungen für Wärmetauscher in Kraftwerken
Da von dem Kartell möglicherweise auch öffentliche Ausschreibungen betroffen waren, ermittelt außerdem die Staatsanwaltschaft Mannheim gegen die an der Absprache beteiligten Personen wegen des Verdachts auf Submissionsbetrug

(25.07.14) - Das Bundeskartellamt hat eine Geldbuße in Höhe von 1,89 Mio. Euro gegen die Alstom Power Energy Recovery GmbH wegen einer wettbewerbswidrigen Kundenschutzabsprache bei Serviceleistungen für Heizflächen von regenerativen Wärmetauschern in Kraftwerken verhängt. Beteiligt an der bundesweiten Kundeschutzabsprache war neben der Alstom Power Energy Recovery GmbH die Balcke-Dürr GmbH. Eingeleitet wurde das Verfahren aufgrund eines Kronzeugenantrages der Balcke-Dürr GmbH, gegen die in Anwendung der Bonusregelung des Bundeskartellamtes keine Geldbuße verhängt wurde.

Regenerative Wärmetauscher (Luftvorwärmer und Gasvorwärmer) erhöhen den Wirkungsgrad eines Kraftwerkes, beispielsweise indem die Abhitze des Rauchgases zum Vorwärmen der Verbrennungsluft genutzt wird. Die Energieübertragung erfolgt über sog. Heizflächen, die regelmäßig gewartet und ausgetauscht werden müssen. Alstom und Balcke-Dürr sind die in Deutschland führenden Anbieter von regenerativen Wärmetauschern in Kraftwerken.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Gegenstand der geahndeten Absprache zwischen Alstom und Balcke-Dürr war es, dass die Serviceaufträge für die Wärmetauscher-Heizflächen an das Unternehmen gehen sollten, welches den Wärmetauscher auch ursprünglich eingebaut hatte. Um dies zu erreichen, gab das jeweils andere Unternehmen gegenüber dem Kraftwerksbetreiber ein überhöhtes Schutzangebot ab, nachdem es den zu schützenden Angebotspreis beim Erstausrüster erfragt hatte. Diese Kartellpraxis wurde zumindest zwischen Dezember 2003 und März 2012 durchgeführt."

Da von dem Kartell möglicherweise auch öffentliche Ausschreibungen betroffen waren, ermittelt außerdem die Staatsanwaltschaft Mannheim gegen die an der Absprache beteiligten Personen wegen des Verdachts auf Submissionsbetrug. Das Bundeskartellamt und die Staatsanwaltschaft Mannheim haben die einzelnen Ermittlungsschritte abgestimmt und während des gesamten Verfahrens eng zusammen gearbeitet.

Bei der Bußgeldfestsetzung wurde berücksichtigt, dass auch die Alstom Power Energy Recovery GmbH im Rahmen der Bonusregelung umfassend mit dem Bundeskartellamt kooperiert hat und eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung erzielt werden konnte. Das verhängte Bußgeld ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Bescheid kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Alternative Carrier sind dünn gesät

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."

  • Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt

    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.

  • Zusammenschluss musste freigeben werden

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Medienholding Süd durch die Neue Pressegesellschaft freigegeben. Die Medienholding Süd ist derzeit Teil der Südwestdeutsche Medienholding (SWMH) und verlegt regionale Tageszeitungen in Baden-Württemberg, insbesondere die "Stuttgarter Zeitung" sowie den "Schwarzwälder Boten". Die Neue Pressegesellschaft verlegt ebenfalls regionale Tageszeitungen, in Baden-Württemberg insbesondere die "Südwest Presse". Beide Unternehmen verbreiten darüber hinaus Anzeigenblätter und sind an privaten Radiosendern beteiligt.

  • Kein Verfahren gegen die DFL

    Das Bundeskartellamt hat den Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) und die im Verfahren beigeladenen Vereine und Investoren über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Das Amt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen.

  • Austauschbarkeit der Produkte

    Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Automobil-Ethernet-Geschäfts der amerikanischen Marvell Technology, Inc. (Marvell) durch die Infineon Technologies AG (Infineon) freigegeben. Die Ethernet-Komponenten von Marvell werden vor allem für die Übertragung von Daten innerhalb des Netzwerks von softwaredefinierten Fahrzeugen (Software-defined Vehicles, SDVs) verwendet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen