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Übernahme der Kontrolle über Herlitz durch Pelikan


Kartellrechtsexperten von CMS Hasche Sigle beraten Pelikan und Herlitz erfolgreich vor dem Bundeskartellamt
Fusionskontrollverfahren des Bundeskartellamts: Kartellamt befragte mehr als 40 Wettbewerber und Kunden


(01.04.10) - Das Bundeskartellamt hat nach einer eingehenden viermonatigen Prüfung die Übernahme der Kontrolle über Herlitz durch Pelikan ohne Auflagen freigegeben. Beide Unternehmen zählen zu den führenden Marken in der Papier-, Büro- und Schreibwaren-Industrie und gehören zu den deutschen Traditionsunternehmen.

Ein Team von CMS Hasche Sigle um Lead Partner Dr. Michael Bauer hat Pelikan und Herlitz bei diesem Fusionskontrollverfahren des Bundeskartellamts umfassend beraten. Dr. Michael Bauer berät Herlitz bereits seit einigen Jahren in kartellrechtlichen Fragen. Bei der Übernahme durch Pelikan hatte ein Team von CMS Hasche Sigle bereits Herlitz gesellschafts- und finanzierungsrechtlich beraten.

Die Transaktion betraf den Erwerb eines 65,99%-igen Anteils an der Herlitz AG durch die Pelikan International Corporation Bhd. Veräußerer war eine Tochtergesellschaft des US-amerikanischen Fonds Advent International. Das Zusammenschlussvorhaben wurde im November 2009 beim Bundeskartellamt angemeldet.

Im Dezember 2009 eröffnete das Bundeskartellamt die vertiefte Prüfungsphase. Aufgrund der breiten Produktpalette beider Unternehmen konnte sich der Zusammenschluss potentiell auf mehr als 100 Märkte auswirken. Das Kartellamt befragte mehr als 40 Wettbewerber und Kunden. Die intensive Marktuntersuchung bestätigte schließlich, dass dem Zusammenschluss wettbewerbliche Bedenken nicht entgegenstehen.

Im Rahmen seiner Entscheidung hat das Kartellamt auch erstmalig Aussagen zur konkreten Definition der Handelsumsatzklausel in der deutschen Fusionskontrolle gemacht. (CMS Hasche Sigle: ra)

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Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Alternative Carrier sind dünn gesät

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."

  • Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt

    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.

  • Zusammenschluss musste freigeben werden

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Medienholding Süd durch die Neue Pressegesellschaft freigegeben. Die Medienholding Süd ist derzeit Teil der Südwestdeutsche Medienholding (SWMH) und verlegt regionale Tageszeitungen in Baden-Württemberg, insbesondere die "Stuttgarter Zeitung" sowie den "Schwarzwälder Boten". Die Neue Pressegesellschaft verlegt ebenfalls regionale Tageszeitungen, in Baden-Württemberg insbesondere die "Südwest Presse". Beide Unternehmen verbreiten darüber hinaus Anzeigenblätter und sind an privaten Radiosendern beteiligt.

  • Kein Verfahren gegen die DFL

    Das Bundeskartellamt hat den Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) und die im Verfahren beigeladenen Vereine und Investoren über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Das Amt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen.

  • Austauschbarkeit der Produkte

    Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Automobil-Ethernet-Geschäfts der amerikanischen Marvell Technology, Inc. (Marvell) durch die Infineon Technologies AG (Infineon) freigegeben. Die Ethernet-Komponenten von Marvell werden vor allem für die Übertragung von Daten innerhalb des Netzwerks von softwaredefinierten Fahrzeugen (Software-defined Vehicles, SDVs) verwendet.

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