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Defizite im Kartellrecht


Regelungs- und Durchsetzungsdefizite bei den Kartellbehörden
In manchen Verfahren habe das Kartellamt hohe Bußgelder nicht durchsetzen können

(24.03.16) - In der Praxis der Kartellbehörden gibt es Regelungs- und Durchsetzungsdefizite. Zu diesem Ergebnis kommt die Monopolkommission in ihrem von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/7508) vorgelegten Sondergutachten gemäß Paragraf 44 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. In dem Sondergutachten erinnert die Kommission an das "Wurstkartell".

Im Sommer 2014 hatte das Bundeskartellamt wegen illegaler Preisabsprachen Bußgelder in Höhe von 338 Millionen Euro gegen 21 Wursthersteller sowie 33 verantwortlich handelnde Personen festgesetzt. Ein Unternehmen habe versucht, sich der Haftung durch Löschung der betroffenen Firmen aus dem Handelsregister zu entziehen. Die Löschung solcher Gesellschaften aus dem Handelsregister könne in bestimmten Fällen dazu führen, dass eine nach deutschem Bußgeldrecht festgesetzte Geldbuße gegenüber einem Unternehmen nicht mehr eingetrieben werden könne, schreibt die Kommission.

Auch in anderen Verfahren habe das Kartellamt hohe Bußgelder nicht durchsetzen können. Außerdem gebe es Anhaltspunkte, dass Defizite in der Durchsetzung des europäischen Kartellrechts in Deutschland bestehen. (Deutscher Bundestag: ra)


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Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Märkte für Laborarztpraxen

    Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb der medizinischen Laborgruppe LADR Dr. Kramer & Kollegen mit Hauptsitz in Geesthacht (LADR) durch die deutsche Tochter des australischen Laborkonzerns Sonic Healthcare (Sonic) im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben.

  • Bestellungen von militärischen Fahrzeugen

    Das Bundeskartellamt hat heute Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der Rheinmetall AG, Düsseldorf, und Leonardo S.p.A., Rom (Italien), freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die Leonardo Rheinmetall Military Vehicles (LRMV), soll seinen Sitz in Rom haben. Rheinmetall ist ein weltweit aktiver Technologiekonzern, tätig in den Bereichen Rüstungsindustrie und Automobilzulieferung. Leonardo ist ein italienischer Rüstungs-, Informationssicherheits- sowie Luft- und Raumfahrtkonzern, der zu den größten Rüstungsunternehmen der Welt zählt.

  • Wettbewerbsdruck weiterhin vorhanden

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Beitritt der Konsum Dresden eG, Dresden, zur Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen eG, Rottendorf, und damit zum Edeka-Verbund nach intensiven Ermittlungen im Vorprüfverfahren freigegeben.

  • Keine wesentliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Advanced Power Solutions (APS) durch die Energizer Group freigegeben. Energizer und APS stellen Batterien her und vertreiben sie unter eigenen bzw. lizenzierten Marken an den Einzelhandel und an gewerbliche Abnehmer.

  • Marktgeschehen weiter aufmerksam verfolgen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten indirekten Erwerb sämtlicher Anteile an der Sundwiger Messingwerk GmbH, Hemer, durch die KME SE, Osnabrück, nach intensiven Ermittlungen im Hauptprüfverfahren freigegeben.

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