Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Herausforderungen für Wettbewerbsbehörden


Andreas Mundt: "Die Krise fordert von den Kartellbehörden gleichzeitig Aufmerksamkeit und Augenmaß"
Erklärung des ICN-Leitungsgremiums: Durchsetzung des Wettbewerbsrechts während und nach der Coronavirus-Krise



Das Leitungsgremium des International Competition Network (ICN Steering Group) hat eine Erklärung zur Durchsetzung des Wettbewerbsrechts während und nach der Coronavirus-Krise veröffentlicht. Das ICN ist die bedeutendste Vereinigung von Wettbewerbsbehörden weltweit. Es umfasst 140 Wettbewerbsbehörden aus 129 Staaten. Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, ist seit September 2013 Vorsitzender des ICN-Leitungsgremiums.

Andreas Mundt sagte: "Die Krise fordert von den Kartellbehörden gleichzeitig Aufmerksamkeit und Augenmaß. Der weltweite Austausch ist für die richtigen Reaktionen auf diese globale Herausforderung unabdingbar. Das ICN gibt seinen Mitgliedern mit der Erklärung eine Richtschnur an die Hand, wie sie in transparenter Weise eine angemessene Flexibilität zeigen und gleichzeitig wettbewerbliche Rahmenbedingungen für eine schnelle wirtschaftliche Erholung sicherstellen können."

Die ICN Steering Group sieht die Herausforderungen für Wettbewerbsbehörden weltweit. Sie bekräftigt die Bedeutung des Wettbewerbsprinzips und fordert die Mitgliedsbehörden auf, gegenüber wettbewerbswidrigem Verhalten wachsam zu bleiben. Die Erklärung würdigt die Fähigkeit der Behörden, in ihren Entscheidungen zu bewerten und zu berücksichtigen, welche Bemühungen von Unternehmen zur Bereitstellung von benötigten Gütern und Dienstleistungen notwendig sind.

Die ICN Steering Group ermutigt die Behörden zu einem transparenten Umgang mit den erforderlichen Anpassungsmaßnahmen und bestärkt diese darin, für den Wettbewerb als Leitprinzip der wirtschaftlichen Erholung zu werben. Die ICN Steering Group wird sich weiterhin für die Zusammenarbeit der Behörden in dieser herausfordernden Zeit einsetzen.

Die vollständige Erklärung ist auf der Internetseite des ICN abrufbar. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 16.04.20
Newsletterlauf: 14.07.20



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

  • Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB

    Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.

  • Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag

    Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.

  • Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen

    Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen