Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Lufttransport von Biopharmaprodukten


Bundeskartellamt gibt den Zusammenschluss von va-Q-tec AG und EQT (Envirotainer) frei
Produkten und Lösungen im Bereich der thermischen Isolation und der Kühlkettenlogistik



Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb von Anteilen und der alleinigen Kontrolle über die va-Q-tec AG, Würzburg, durch die EQT Fund Management S.à.r.l., Luxemburg, freigegeben. Das Zielunternehmen ist ein Anbieter von Produkten und Lösungen im Bereich der thermischen Isolation und der Kühlkettenlogistik. Die Private-Equity-Gesellschaft EQT kontrolliert bereits den schwedischen Anbieter Envirotainer AB, Sollentuna, Schweden. Envirotainer entwickelt, fertigt und vermietet temperaturkontrollierte Container, die hauptsächlich für den Lufttransport von Biopharmaprodukten verwendet werden.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wir haben in diesem Fall sehr intensiv ermittelt und etwa 180 überwiegend im Ausland ansässige Kunden und Wettbewerber der Beteiligten befragt. Envirotainer wird durch den Zusammenschluss mit va-Q-tec ihre starke Marktstellung fraglos ausbauen. Einige Marktteilnehmer haben auch wettbewerbliche Bedenken geäußert. Im Ergebnis können unsere Ermittlungen jedoch die Voraussetzungen einer Untersagung des Vorhabens nicht belegen."

Das Bundeskartellamt hat insbesondere den Bereich der Vermietung von temperaturkontrollierten Behältern für den Transport von Pharmaprodukten per Luftfracht vertieft untersucht, da beide Unternehmen in diesem Segment tätig sind und dort besondere Rahmenbedingungen herrschen, die möglicherweise die Abgrenzung eines solchen Marktes rechtfertigen.

Envirotainer wird seine Marktstellung durch den Zusammenschluss ausbauen. Neben dem Zuwachs der Marktanteile von va-Q-tec wird Envirotainer auch von einer Ergänzung ihres Produktportfolios um Technologien, Behältergrößen und Verkaufsgeschäft, der Erweiterung des Netzes an Stationen zur Abwicklung von Übergabe und Rückholung von vermieteten Behältern und dem Kundenstamm der va-Q-tec, insbesondere den Luftfahrtgesellschaften, profitieren können.

Die umfangreichen Ermittlungen und eine Marktbefragung der ganz überwiegend im Ausland ansässigen Wettbewerber und Kunden haben dennoch im Ergebnis nicht die Voraussetzungen für eine Untersagung des Vorhabens ergeben. Es handelt sich darüber hinaus um einen von Innovationen geprägten, wachsenden Markt, in den in der Vergangenheit neue Wettbewerber erfolgreich eingetreten sind. Außerdem befinden sich auf der Markgegenseite teils verhandlungsstarke Nachfrager in Form der großen Pharma- und Logistikunternehmen. (BfDI: ra)

eingetragen: 12.06.23
Newsletterlauf: 01.08.23


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Wettbewerbsprozess auf dem Amazon-Marktplatz

    Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace sowie der Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung an die Amazon.com Inc., Seattle, USA, und die Amazon EU S.à r.l., Luxemburg (gemeinsam im Folgenden "Amazon"), übersandt. Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Artikel 102 AEUV liegen. Amazon hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Zahlreiche Aufträge zugeschoben

    Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, BITUNOVA GmbH (BITUNOVA), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.

  • Fitness- und Wellbeing-Angebote

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Urban Sports GmbH (USC) durch Wellhub, Inc. (Wellhub) freigegeben. Wellhub und USC sind als sog. Fitness- und Wellbeing-Aggregatoren tätig. Sie bieten Rahmenverträge für Firmenkunden an, auf deren Basis die Mitarbeitenden verschiedene Fitness- und Wellbeing-Angebote nutzen können. USC hat daneben auch ein Angebot für private Nutzende.

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen