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Messenger-Dienste und Verbraucherechte


Bundeskartellamt leitet Sektoruntersuchung zu Messenger-Diensten ein
In den kommenden Monaten wird das Bundeskartellamt die Branche und Experten zu diesen und anderen Themen mündlich und schriftlich befragen



Das Bundeskartellamt hat eine verbraucherrechtliche Sektoruntersuchung zu Messenger-Diensten eingeleitet. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Messenger-Dienste sind als Kommunikationsweg im Alltag der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mehr wegzudenken. Unsicherheit besteht aber darüber, ob und inwieweit persönliche Daten bei den verschiedenen Diensten geschützt sind. Wir wollen darüber und über mögliche Verstöße gegen Verbraucherrechte aufklären. Außerdem können die Nutzerinnen und Nutzer verschiedener Messenger-Dienste darüber meistens nicht miteinander kommunizieren. Wir werden auch untersuchen, welchen Einfluss hier eine verbesserte Interoperabilität u. a. auf die Auswahl datenschutzfreundlicher Anbieter hätte."

Über Messenger-Dienste können Verbraucher Textnachrichten, Fotos und Videos über das Internet versenden oder telefonieren. Untersuchungen und Medienberichte weisen immer wieder auf mögliche Verbraucherrechtsverstöße in der Branche hin: So könnte der Umgang etablierter Messenger-Dienste mit den persönlichen Daten der Nutzerinnen und Nutzer mitunter gegen geltendes Datenschutzrecht verstoßen. Auch müssen die Verbraucher wahrheitsgemäß darüber informiert werden, wie die Sicherheit ihrer Kommunikation gewährleistet wird. Was die verschiedentlich geforderte Interoperabilität von Messenger-Diensten betrifft, erhofft sich das Bundeskartellamt Erkenntnisse, ob Verbesserungen an dieser Stelle zu einer vermehrten Nutzung von datenschutzfreundlichen Diensten führen können.

In den kommenden Monaten wird das Bundeskartellamt die Branche und Experten zu diesen und anderen Themen mündlich und schriftlich befragen. Nach Abschluss der Ermittlungen werden die Ergebnisse in einem Bericht der Öffentlichkeit vorgestellt.

Das Bundeskartellamt kann im Bereich Verbraucherschutz Untersuchungen durchführen und so etwaige Verstöße sowie mögliche Defizite in der Rechtsdurchsetzung identifizieren. Die Befugnis, aufgedeckte Rechtsverstöße auch per behördlicher Verfügung abzustellen, ist damit bislang hingegen nicht verbunden.

Bei der Sektoruntersuchung Messenger-Dienste handelt sich bereits um die vierte Sektoruntersuchung des Bundeskartellamtes im Bereich Verbraucherschutz. Weitere Informationen zu den Aktivitäten des Bundeskartellamtes in diesem Bereich finden Sie auf unserer Homepage. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 20.11.20
Newsletterlauf: 04.02.21



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Wettbewerbsprozess auf dem Amazon-Marktplatz

    Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace sowie der Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung an die Amazon.com Inc., Seattle, USA, und die Amazon EU S.à r.l., Luxemburg (gemeinsam im Folgenden "Amazon"), übersandt. Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Artikel 102 AEUV liegen. Amazon hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Zahlreiche Aufträge zugeschoben

    Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, BITUNOVA GmbH (BITUNOVA), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.

  • Fitness- und Wellbeing-Angebote

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Urban Sports GmbH (USC) durch Wellhub, Inc. (Wellhub) freigegeben. Wellhub und USC sind als sog. Fitness- und Wellbeing-Aggregatoren tätig. Sie bieten Rahmenverträge für Firmenkunden an, auf deren Basis die Mitarbeitenden verschiedene Fitness- und Wellbeing-Angebote nutzen können. USC hat daneben auch ein Angebot für private Nutzende.

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

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