Aushangpflichtige Gesetze und weitere wichtige Vorschriften Unternehmen erhalten ganz automatisch die aktualisierte Ausgabe zugeschickt – ohne Abnahmeverpflichtung
Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter über bestimmte Gesetze und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung zu informieren. Das heißt, dass sie dafür immer aktuelle Aushänge vorweisen müssen. Und in der Gesetzgebung ist gerade viel in Bewegung. Derzeit gibt es einige Gesetzesverfahren, die Auswirkungen auf die Gesetze und Vorschriften, die im Aushangbuch "Aushangpflichtige Gesetze und weitere wichtige Vorschriften" abgedruckt sind, haben.
Mitte Juli 2019 sind bereits Änderungen bei der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) und im Mindestlohngesetz (MiLoG) (im Rahmen des "Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialmissbrauch") in Kraft getreten.
Mit dem "Zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU" vom 20.11.2019, das bis auf wenige Ausnahmen am 26.11.2019 in Kraft getreten ist, wurde das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) und das SGB IX angepasst.
Das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz vom 22.11.2019 bringt Änderungen im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) mit sich. Und schließlich erfährt das aushangpflichtige Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung zum 01.01.2020 u. a. Änderungen bei der Arbeitszeit der Jugendlichen.
Für alle, die keine wichtige Änderung verpassen dürfen und sich gleichzeitig eine Neubestellung ersparen möchten, bietet die herausgebende Forum Verlag Herkert GmbH das Buch mit Neuauflagenservice an!
Unternehmen erhalten ganz automatisch die aktualisierte Ausgabe zugeschickt – ohne Abnahmeverpflichtung. Somit verpassen sie keine rechtlichen oder inhaltlichen Änderungen und es ist gewährleistet, dass sie immer auf dem aktuellen Stand sind. (Forum Verlag Herkert: ra)
eingetragen: 05.01.20 Newsletterlauf: 16.03.19
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Für eine umfassende Risikoerkennung in Form einer "Compliance Due Diligence" bietet das Werk "Corporate Compliance Checklisten" wertvolle Hilfestellung. In den einzelnen Kapiteln werden in den für die Unternehmen wichtigsten 13 Rechtsgebieten (u.a. Arbeits- und Sozialrecht, Banking/Finance, Börsen- und Kapitalmarktrecht, Exportkontrolle, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, IP/IT, Kartellrecht, M&A) sowie zu Internen Untersuchungen die jeweils maßgeblichen Compliance-Themen anhand von Checklisten dargestellt.
Das Thema "Internes Kontrollsystem" - bekannt unter dem Kürzel IKS - bewegt sich an der Schnittstelle von Betriebswirtschaft/Controlling und Compliance und ist inzwischen aufgrund von regulatorischen Vorgaben in allen Unternehmen ein wichtiger Baustein der Unternehmensführung.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) tritt im Wesentlichen am 1.1.2023 in Kraft. Es ist von Unternehmen anzuwenden, die in der Regel mindestens 3000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigen. Eine Absenkung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer erfolgt zum 1.1.2024 auf 1000.
Compliance und Compliance-Management zählen zu zentralen Themen der Unternehmenspraxis. Neuere Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung zeigen auf, dass die erfolgreiche Implementierung von Compliance-Maßnahmen in Unternehmen und Verbänden vielfältige positive Wirkungen haben können. Hier setzt das Handbuch Compliance-Management im Unternehmen von Martin R. Schulz an. Das Werk will mit seinen vielfältigen Perspektiven und Handlungsempfehlungen aus Wissenschaft und Praxis dazu beitragen, dass Compliance-Management als anspruchsvolle Organisations- und Führungsaufgabe in Unternehmen und Verbänden erfolgreich und nachhaltig zu bewältigen ist.
Ausgehend von verschiedenen Krisenszenarien (Auskunftsersuchen, Medienanfragen, Durchsuchungen, behördliche Verfahren) beleuchtet das Buch "Krisenkommunikation bei Compliance-Verstößen" von Jahn / Guttmann / Krais detailliert die Rolle und Bedeutung der Kommunikation - sowohl innerhalb des Unternehmens als auch nach außen mit Behörden, Medien und Öffentlichkeit. Wie wichtig eine frühe, konsistente und abgestimmte Krisenkommunikation für ein Unternehmen ist, belegen zahlreiche Negativbeispiele in der jüngsten Vergangenheit (z.B. VW und FIFA). Die Schäden, die durch unbedachte Äußerungen an Börsenwert, Reputation und Glaubwürdigkeit entstanden sind, gehen in die Milliarden und können unter Umständen sogar existenzgefährdend sein.
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