Höhere Geldbußen im Bundesdatenschutzgesetz: Arbeitgeber haften, wenn Daten im Unternehmen unzulässig genutzt werden Mitarbeiter anweisen, sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten
(23.04.10) - Seit 1. September 2009 drohen Unternehmen höhere Geldbußen beim Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen. Laut Bundesdatenschutzgesetz muss nun mit einer Geldbuße von bis zu 300.000,- Euro gerechnet werden (§ 43 Abs. 3 BDSG).
Arbeitgeber haften, wenn Daten im Unternehmen unzulässig bzw. unrichtig erhoben oder genutzt werden. Des Weiteren sind sie verpflichtet, ihre Arbeitnehmer auf das Datengeheimnis hinzuweisen.
Die Forum Verlag Herget bietet dazu das "Mitarbeiter-Merkblatt Datenschutz" an. Damit können alle Mitarbeiter angewiesen werden, sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten. So kommen Unternehmen bequem ihrer Anordnungspflicht nach und schützen sich vor hohen Schadensersatzforderungen!
Sämtliche Verpflichtungen, die Arbeitnehmer einhalten müssen, sind kompakt und rechtssicher in dem 12-seitigen Merkblatt zusammengefasst. Die praktische Unterschriftsseite am Ende lässt sich ganz leicht heraustrennen und ermöglicht eine lückenlose Dokumentation.
Die Formularbroschüre "Mitarbeiter-Merkblatt Datenschutz" kann als Satz á 20 Merkblätter zum Preis von 38,00 Euro zzgl. 19 Prozent MwSt. und Versandkosten bestellt werden. (Forum Verlag Herget: ra)
Forum Verlag Herkert: Kontakt und Steckbrief
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Der Flyer "Das Recht auf Datenschutz - Ein Schnelleinstieg in die DSGVO und das BDSG" erklärt die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes. Es werden u.a. der Geltungsbereich, die Ausnahmen und die persönlichen Betroffenenrechte dargestellt.
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