Sie sind hier: Home » Literatur » Schriften

Was versteht man unter einer Lieferkette?


Erste Hilfe zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Broschüre hilft bei der sinnvollen Umsetzung und gibt einen kurzen Überblick auf ähnliche Regelwerke im Ausland bzw. geplante Regelwerke auf EU-Ebene



Das am 1.1.2023 in Kraft getretene Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG) folgt als logische Konsequenz der Entwicklungen der letzten Jahre. Ziel des Gesetzes ist die Einhaltung und der Schutz der Menschenrechte und bestimmter Umweltstandards durch Vermeidung von Risiken, die im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit entstehen können.

Die Broschüre "Erste Hilfe zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz" von Anahita Thoms erleichtert den Einstieg in dieses komplexe Thema. Sie
• >> stellt die umfangreichen gesetzlichen Pflichten und die sich damit ergebenden Rechtsfolgen und Risiken für Unternehmen verständlich dar,
• >> hilft bei der sinnvollen Umsetzung und gibt einen kurzen Überblick auf ähnliche Regelwerke im Ausland bzw. geplante Regelwerke auf EU-Ebene.
• >> bietet praxistaugliche Tipps, Verweise auf nützliche ergänzende Regelwerke und Checklisten.

Folgende Themen werden u.a. behandelt:
• >> Wer fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes?
• >> Was versteht man unter einer Lieferkette?
• >> Welche menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken gibt es?
• >> Welche Sorgfaltspflichten haben Unternehmen zu beachten?
• >> Wer ist für die Umsetzung und Kontrolle des Gesetzes zuständig?
• >> Welche Haftungsrisiken haben Unternehmen?

Zielgruppe
Für Verantwortliche in Unternehmen, die einen schnellen Überblick und praxistaugliche Tipps benötigen oder sich mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bislang nur oberflächlich auseinandergesetzt haben.

Die Autorin
Anahita Thoms ist Partnerin bei Baker McKenzie, leitet die deutsche Außenhandelspraxis und ist Globale Leitpartnerin für Nachhaltigkeit der Industriegruppe Industrials, Manufacturing & Transportation. Auch durch ihre Tätigkeit als Beirätin in Unternehmen und Non-Profit-Organisationen erhält sie einen breiten Einblick in die komplexe Wirklichkeit der Compliance-Anforderungen.
Anahita Thoms engagiert sich unter anderem als Vorstandsmitglied der Atlantik-Brücke, Mitglied des Deutschen Komitees von UNICEF sowie Mitglied des Sustainable Finance Beirats der Bundesregierung.

Unter Angabe der Quelle berechtigen Sie die Beck-Gruppe gemäß den Musterregeln des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels e.V. die anhand des überlassenen Buches erstellte Rezension auszugsweise weiterverwenden zu dürfen.

Anahita Thoms
Erste Hilfe zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
C.H.BECK, 2023
48 S., Geheftet 7,90€
ISBN 978-3-406-79689-0
(Verlag C.H.BECK: ra)

eingetragen: 16.03.23
Newsletterlauf: 20.06.23

Verlag C.H.Beck: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundesarbeitsgericht

  • Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot

    In einem Kündigungsschutzprozess besteht grundsätzlich kein Verwertungsverbot in Bezug auf solche Aufzeichnungen aus einer offenen Videoüberwachung, die vorsätzlich vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers belegen sollen. Das gilt auch dann, wenn die Überwachungsmaßnahme des Arbeitgebers nicht vollständig im Einklang mit den Vorgaben des Datenschutzrechts steht.

  • Interessenkonflikte drohen

    Der Vorsitz im Betriebsrat steht einer Wahrnehmung der Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz typischerweise entgegen und berechtigt den Arbeitgeber in aller Regel, die Bestellung zum Datenschutzbeauftragten nach Maßgabe des BDSG in der bis zum 24. Mai 2018 gültigen Fassung (aF) zu widerrufen.

  • Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

    Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos, weil er meint, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei ihm nicht zuzumuten, bietet aber gleichzeitig dem Arbeitnehmer "zur Vermeidung von Annahmeverzug" die Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen während des Kündigungsschutzprozesses an, verhält er sich widersprüchlich. In einem solchen Fall spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass das Beschäftigungsangebot nicht ernst gemeint ist.

  • Kein Verstoß gegen das Maßregelungsverbot

    Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpften medizinischen Fachangestellten zum Schutz von Patienten und der übrigen Belegschaft vor einer Infektion verstößt nicht gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB*.

  • Erhöhung der Entgelte in zwei Schritten

    In einem Haustarifvertrag kann eine Entgelterhöhung für den Fall vereinbart werden, dass die Arbeitgeberin konkret bezeichnete Sanierungsmaßnahmen nicht bis zu einem bestimmten Datum durchführt. Die tarifliche Entgelterhöhung steht unter einer aufschiebenden Bedingung iSd. § 158 Abs. 1 BGB, ohne dass es sich zugleich um eine Vertragsstrafenabrede iSd. §§ 339 ff. BGB handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen