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Fahrtenschreiberpflicht für kleine Nutzfahrzeuge?


Die EU-Verkehrsminister stellten kürzlich die politischen Weichen für die Überarbeitung der sogenannten Tachographen-Verordnung
Die Vorzeichen deuten darauf aber hin, dass die Mitgliedstaaten eine Ausdehnung der Fahrtenschreiberpflicht für kleinere Handwerker-Fahrzeuge ab 2,8 Tonnen ablehnen

(14.11.12) - Bayerns Europaministerin Emilia Müller hat den bayerischen Einsatz für größtmögliche Flexibilität bei der europäischen Tachographenverordnung im Interesse kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe unterstrichen. Müller sagte: "Bayern macht sich in Brüssel für die Interessen unserer Handwerksbetriebe stark, die nicht mit unnötigen bürokratischen Lasten beschwert werden dürfen. Wenn die EU-Verkehrsminister (…) über die Fahrtenschreiberpflicht diskutieren, muss das Ziel weniger und nicht mehr Bürokratie sei. Denn die Tachographenpflicht verursacht erhebliche Mehrkosten für die Betriebe. Und für diese Mehrkosten gibt es bei Handwerksbetrieben in vielen Fällen keinerlei sachliche Rechtfertigung".

Konkret geht es Bayern darum, dass die Fahrtenschreiberpflicht nicht auf Nutzfahrzeuge zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen Gewicht ausgedehnt wird. Auch setzt sich der Freistaat dafür ein, eine Befreiung von der Fahrtenschreiberpflicht vorzusehen, wenn der Einsatzradius der Handwerkerfahrzeuge bis 150 Kilometer um den Betrieb herum liegt.

"Die Vorzeichen deuten darauf hin, dass die Mitgliedstaaten eine Ausdehnung der Fahrtenschreiberpflicht für kleinere Handwerker-Fahrzeuge ab 2,8 Tonnen ablehnen. Hier zeichnet sich mithin ein Erfolg für die Interessen unserer Handwerker ab. Bei der Frage der Befreiung bei einem Einsatzradius über 100 km bis zu 150 km - gerade für Handwerksbetriebe im ländlichen Raum ein wichtiges Thema - müssen wir noch weiter Überzeugungsarbeit leisten. Die besseren Argumente stehen auch hier auf unserer Seite", so Europaministerin Müller.

Die EU-Verkehrsminister stellten kürzlich die politischen Weichen für die Überarbeitung der sogenannten Tachographen-Verordnung. Das Europäische Parlament hatte im Juli 2012 eine Ausdehnung der Tachographenpflicht auf Fahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen sowie eine Ausnahmeregelung für Fahrzeuge des Handwerksgewerbes in der Nahzone bis maximal lediglich 100 km vom Standort des Unternehmens gefordert.

Diese Vorschläge des Europäischen Parlaments bedeuten gegenüber der heute geltenden Rechtslage eine teilweise Verschlechterung beziehungsweise eine nur unzureichende Verbesserung für das Handwerksgewerbe. Rat und Parlament müssen sich dann im Anschluss auf die endgültigen Regelungen einigen. (Bayerischen Staatskanzlei: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

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    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

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    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

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