Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Fahrtenschreiberpflicht für kleine Nutzfahrzeuge?


Die EU-Verkehrsminister stellten kürzlich die politischen Weichen für die Überarbeitung der sogenannten Tachographen-Verordnung
Die Vorzeichen deuten darauf aber hin, dass die Mitgliedstaaten eine Ausdehnung der Fahrtenschreiberpflicht für kleinere Handwerker-Fahrzeuge ab 2,8 Tonnen ablehnen

(14.11.12) - Bayerns Europaministerin Emilia Müller hat den bayerischen Einsatz für größtmögliche Flexibilität bei der europäischen Tachographenverordnung im Interesse kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe unterstrichen. Müller sagte: "Bayern macht sich in Brüssel für die Interessen unserer Handwerksbetriebe stark, die nicht mit unnötigen bürokratischen Lasten beschwert werden dürfen. Wenn die EU-Verkehrsminister (…) über die Fahrtenschreiberpflicht diskutieren, muss das Ziel weniger und nicht mehr Bürokratie sei. Denn die Tachographenpflicht verursacht erhebliche Mehrkosten für die Betriebe. Und für diese Mehrkosten gibt es bei Handwerksbetrieben in vielen Fällen keinerlei sachliche Rechtfertigung".

Konkret geht es Bayern darum, dass die Fahrtenschreiberpflicht nicht auf Nutzfahrzeuge zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen Gewicht ausgedehnt wird. Auch setzt sich der Freistaat dafür ein, eine Befreiung von der Fahrtenschreiberpflicht vorzusehen, wenn der Einsatzradius der Handwerkerfahrzeuge bis 150 Kilometer um den Betrieb herum liegt.

"Die Vorzeichen deuten darauf hin, dass die Mitgliedstaaten eine Ausdehnung der Fahrtenschreiberpflicht für kleinere Handwerker-Fahrzeuge ab 2,8 Tonnen ablehnen. Hier zeichnet sich mithin ein Erfolg für die Interessen unserer Handwerker ab. Bei der Frage der Befreiung bei einem Einsatzradius über 100 km bis zu 150 km - gerade für Handwerksbetriebe im ländlichen Raum ein wichtiges Thema - müssen wir noch weiter Überzeugungsarbeit leisten. Die besseren Argumente stehen auch hier auf unserer Seite", so Europaministerin Müller.

Die EU-Verkehrsminister stellten kürzlich die politischen Weichen für die Überarbeitung der sogenannten Tachographen-Verordnung. Das Europäische Parlament hatte im Juli 2012 eine Ausdehnung der Tachographenpflicht auf Fahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen sowie eine Ausnahmeregelung für Fahrzeuge des Handwerksgewerbes in der Nahzone bis maximal lediglich 100 km vom Standort des Unternehmens gefordert.

Diese Vorschläge des Europäischen Parlaments bedeuten gegenüber der heute geltenden Rechtslage eine teilweise Verschlechterung beziehungsweise eine nur unzureichende Verbesserung für das Handwerksgewerbe. Rat und Parlament müssen sich dann im Anschluss auf die endgültigen Regelungen einigen. (Bayerischen Staatskanzlei: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verringerung der Mehrwertsteuer-Compliance-Lücke

    Laut einem von der Europäischen Kommission veröffentlichten neuen Bericht haben die meisten EU-Mitgliedstaaten zwischen 2018 und 2022 erhebliche Fortschritte bei der Erhebung der Mehrwertsteuer erzielt.

  • FuEuI im Mittelpunkt der EU-Wirtschaft

    Die europäische Industrie hat ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE;E) im Jahr 2023 um 9,8 Prozent erhöht und damit das Wachstum der FuE-Investitionen der Unternehmen in den USA (+5,9 Prozent) und China (+9,6 Prozent) erstmals seit 2013 übertroffen, so die veröffentlichte neue Ausgabe des EU-Anzeigers für industrielle FuE;E-Investitionen.

  • Einführung eines Flugemissionslabels

    Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Einführung eines Flugemissionslabels (FEL) angenommen, das eine klare und vertrauenswürdige Methode zur Berechnung der Flugemissionen bietet. Fluggesellschaften, die Flüge innerhalb der EU durchführen oder aus der EU abfliegen, können sich freiwillig diesem Gütesiegel anschließen, das ab Juli 2025 voll funktionsfähig sein wird.

  • Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens

    Die Europäische Kommission schlägt gezielte Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegt ist, und legt eine neue Verordnung über die grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken vor.

  • Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen

    Die Europäische Kommission ist nach eingehender Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss gelangt, dass eine deutsche Beihilfemaßnahme im Umfang von 1,9 Mrd. EUR zur Unterstützung von DB Cargo, eines der führenden Schienengüterverkehrsunternehmen in Europa, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen