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Comeback der Vorratsdatenspeicherung


Internationale Kundendaten-Datei für Sicherheitsbehörden geplant: ICANN will angeblich die Registrare zur Speicherung sämtlicher personenbezogener Daten ihrer Kunden verpflichten, ohne dass es dafür nach deutschem oder europäischem Recht eine Rechtsgrundlage gibt

(02.11.12) - Neuer Anlauf für eine weltweite Vorratsdatenspeicherung: Die globale Internetverwaltungsorganisation ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) plant nach Erkenntnissen von eco neue Regeln für die Speicherung personenbezogener Daten von Domain-Inhabern. Auf Drängen von Strafverfolgungsbehörden und Regierungen sollen Domain-Anbieter künftig umfangreiche Datensätze über Domain-Inhaber noch jahrelang nach Vertragsende speichern. Diese Verpflichtung soll Gegenstand der neuen Verträge zwischen den Domain-Anbietern und der ICANN gewesen sein, die ab dem 14.10. im Rahmen der ICANN-Konferenz in Toronto beraten wurden.

Die anlasslose Speicherung personenbezogener Daten auf Vorrat ist in Deutschland seit langem ein umstrittener Punkt. 2010 kippte das Bundesverfassungsgericht bereits ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, da es in der bestehenden Fassung gegen das Grundgesetz verstieß. Nun droht eine noch umfangreichere Sammlung hochsensibler Informationen: Nach den Vorstellungen der Strafverfolgungsbehörden sollen Domain-Anbieter weltweit die Daten sämtlicher Personen, die eine Internetadresse registrieren, zentral erfassen und in einer Datenbank bis zwei Jahre nach Ende der Registrierung speichern.

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco kritisiert das Vorhaben. "Die ICANN will die Registrare zur Speicherung sämtlicher personenbezogener Daten ihrer Kunden verpflichten, ohne dass es dafür nach deutschem oder europäischem Recht eine Rechtsgrundlage gibt. Dieser Ansatz ist nicht einmal von der umstrittenen EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gedeckt", erläutert Oliver Süme, Vorstand für Recht, Politik und Regulierung bei eco. Ein weiteres Problem sieht er in den massiven Kosten, die aus den geplanten Regeln folgen: Die Unternehmen sollen für den Aufbau einer rechtswidrigen Speicherstruktur zahlen. Süme: "In aller Kürze steht in dem Entwurf: Die Internetwirtschaft soll an Recht und Gesetz vorbei viele Millionen Euro ausgeben, um das Vertrauensverhältnis zu ihren Kunden verschlechtern."

Mit seiner Kritik steht der Verband nicht alleine. Auch die Artikel-29-Gruppe, das Beratungsgremium der europäischen Kommission zu Datenschutzfragen, kritisiert das Vorhaben. Die europäischen Datenschutzbeauftragten haben die Pläne gegenüber der ICANN in einem Schreiben als unrechtmäßig beanstandet. (eco: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

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    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

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