Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Comeback der Vorratsdatenspeicherung


Internationale Kundendaten-Datei für Sicherheitsbehörden geplant: ICANN will angeblich die Registrare zur Speicherung sämtlicher personenbezogener Daten ihrer Kunden verpflichten, ohne dass es dafür nach deutschem oder europäischem Recht eine Rechtsgrundlage gibt

(02.11.12) - Neuer Anlauf für eine weltweite Vorratsdatenspeicherung: Die globale Internetverwaltungsorganisation ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) plant nach Erkenntnissen von eco neue Regeln für die Speicherung personenbezogener Daten von Domain-Inhabern. Auf Drängen von Strafverfolgungsbehörden und Regierungen sollen Domain-Anbieter künftig umfangreiche Datensätze über Domain-Inhaber noch jahrelang nach Vertragsende speichern. Diese Verpflichtung soll Gegenstand der neuen Verträge zwischen den Domain-Anbietern und der ICANN gewesen sein, die ab dem 14.10. im Rahmen der ICANN-Konferenz in Toronto beraten wurden.

Die anlasslose Speicherung personenbezogener Daten auf Vorrat ist in Deutschland seit langem ein umstrittener Punkt. 2010 kippte das Bundesverfassungsgericht bereits ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, da es in der bestehenden Fassung gegen das Grundgesetz verstieß. Nun droht eine noch umfangreichere Sammlung hochsensibler Informationen: Nach den Vorstellungen der Strafverfolgungsbehörden sollen Domain-Anbieter weltweit die Daten sämtlicher Personen, die eine Internetadresse registrieren, zentral erfassen und in einer Datenbank bis zwei Jahre nach Ende der Registrierung speichern.

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco kritisiert das Vorhaben. "Die ICANN will die Registrare zur Speicherung sämtlicher personenbezogener Daten ihrer Kunden verpflichten, ohne dass es dafür nach deutschem oder europäischem Recht eine Rechtsgrundlage gibt. Dieser Ansatz ist nicht einmal von der umstrittenen EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gedeckt", erläutert Oliver Süme, Vorstand für Recht, Politik und Regulierung bei eco. Ein weiteres Problem sieht er in den massiven Kosten, die aus den geplanten Regeln folgen: Die Unternehmen sollen für den Aufbau einer rechtswidrigen Speicherstruktur zahlen. Süme: "In aller Kürze steht in dem Entwurf: Die Internetwirtschaft soll an Recht und Gesetz vorbei viele Millionen Euro ausgeben, um das Vertrauensverhältnis zu ihren Kunden verschlechtern."

Mit seiner Kritik steht der Verband nicht alleine. Auch die Artikel-29-Gruppe, das Beratungsgremium der europäischen Kommission zu Datenschutzfragen, kritisiert das Vorhaben. Die europäischen Datenschutzbeauftragten haben die Pläne gegenüber der ICANN in einem Schreiben als unrechtmäßig beanstandet. (eco: ra)

eco: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen