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Zentrales elektronisches Personenstandsregister


Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: "Zentrales elektronisches Personenstandsregister (ZEPR) soll noch vor 2014 eingerichtet werden – Betrieb durch Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) beabsichtigt"
Mit der Reform des Personenstandsrechts am 01.01.2009 wurde die elektronische Führung der Personenstandsregister zugelassen


(27.06.11) - Der Ministerrat hat die weiteren Weichen zur Einrichtung und zum Betrieb eines zentralen elektronischen Personenstandsregisters (ZEPR) gestellt. Innenminister Joachim Herrmann sagte: "Wir wollen in Bayern noch vor dem 01.01.2014 ein zentrales elektronisches Personenstandsregister einrichten. Mit dem Aufbau und dem Betrieb des ZEPR soll die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) betraut werden. Sie bietet auf Grund ihrer hohen Erfahrung die beste Gewähr, dass der Betrieb des ZEPR reibungslos funktionieren wird."

Für die AKDB als Betreiber spreche etwa, dass sie über ein einschlägiges fachliches Know-how verfüge und mit der zentralen Melderegisterauskunft bereits ein vergleichbar komplexes Verfahren für die bayerischen Kommunen durchführe. Der Innenminister erklärte: "Ohne jede Frage: Die AKDB ist ein erfahrener Dienstleister unserer Kommunen. Für den Aufbau und Betrieb des ZEPR ist sie der richtige Partner."

Mit der Reform des Personenstandsrechts am 01.01.2009 wurde die elektronische Führung der Personenstandsregister zugelassen. Diese muss spätestens bis 01.01.2014 verpflichtend in allen Standesämtern umgesetzt werden. Zusätzlich wurden die Länder ermächtigt, auf Landesebene ein ZEPR einzurichten.

Innenminister Herrmann sagte: "Das ZEPR ermöglicht es den angeschlossenen Standesämtern, auch die Registereinträge der anderen angeschlossenen Standesämter zu benutzen. Damit können die Bürger bayernweit bei den Standesämtern aus Personenstandseinträgen Auskünfte oder Personenstandsurkunden erhalten." Das bedeute mehr Bürgerfreundlichkeit und weniger Bürokratie, da sich bislang ein Bürger immer an das Standesamt habe wenden müssen, das den Personenstandsfall beurkundet habe. Alle bayerischen Standesämter sollen zum Anschluss an das ZEPR verpflichtet werden.

Der Ministerrat billigte in seiner Sitzung einen entsprechenden Gesetzentwurf, der nunmehr den kommunalen Spitzenverbänden zur Stellungnahme zugeleitet wird. Deren Einvernehmen ist nach einem Ministerratsbeschluss von 2009 für die Einrichtung des ZEPR erforderlich. "Ich bin sehr zuversichtlich, dass die kommunalen Spitzenverbände ihr Einverständnis mit diesem ausgewogenen Gesamtpaket erklären werden", so Herrmann. (Bayerisches Innenministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

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    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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