Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Reisekostenerstattung für Feuerwehrführungskräfte


Joachim Herrmann: "Einsatz für die Bürgerinnen und Bürger darf nicht zu finanziellen Nachteilen führen"
Führungsdienstgrade bei den Feuerwehren: Künftig soll die Reisekostenvergütung auch für Fahrten schon ab der Wohnung gewährt werden


(01.08.11) - Für die bayerischen Feuerwehren wird es in Sachen Reisekostenerstattung wichtige Verbesserungen geben. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: "Wir wollen für unsere Führungsdienstgrade bei den Feuerwehren schnellstmöglich eine bessere Reisekostenerstattung. Künftig soll die Reisekostenvergütung auch für Fahrten schon ab der Wohnung gewährt werden. Damit erfüllen wir ein wichtiges Anliegen des Landesfeuerwehrverbands Bayern." Bereits mit Wirkung ab 1. August 2011 werde der Innenminister die Ausführungsverordnung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz entsprechend ändern. "Diejenigen, die sich ehrenamtlich für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger einsetzen, dürfen keine finanziellen Nachteile erleiden."

Seit einer Änderung des bayerischen Reisekostengesetzes im Jahr 2010 konnten Feuerwehrführungskräften die Reisekosten nur noch für Fahrten ab dem Landratsamt oder ab dem Feuerwehrgerätehaus gezahlt werden. Dies konnte zu finanziellen Nachteilen führen, wenn die Feuerwehrführungskräfte zum Beispiel von zu Hause zu einem Einsatz fuhren. Zudem konnten Kreisbrandräte, Kreisbrandinspektoren und Kreisbrandmeister Kosten für Fahrten zum Landratsamt, etwa zu dienstlichen Besprechungen, nicht geltend machen.

Herrmann sagte: "Unsere Feuerwehrführungskräfte fahren oft von zu Hause zu einem Einsatz oder zu dienstlichen Veranstaltungen. Nach der derzeit geltenden Rechtslage können sie die ihnen tatsächlich entstandenen Fahrtkosten in vielen Fällen nicht mehr abrechnen. Daher bestand Handlungsbedarf. Wer sich für unsere Sicherheit einsetzt, darf dafür nicht noch persönlich draufzahlen." (Bayerisches Innenministerium: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen