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Alternative Streitbeilegung aktiv fördern


Bayern führt Mediationsbeauftragte an den Zivilgerichten ein
Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk: "Wir wollen die alternative Streitbeilegung aktiv und nachhaltig fördern"

(04.03.13) - Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat die bei den bayerischen Oberlandesgerichten, Landgerichten und Präsidialamtsgerichten neu bestellten Mediationsbeauftragten offiziell vorgestellt. Merk sagte: "Eine moderne Justiz muss auch die alternative Streitbeilegung aktiv fördern. Das tun wir in Bayern konsequent. Bis zum Sommer 2013 werden wir das Güterichterverfahren, das am Oberlandesgericht München sowie an den Landgerichten und an 12 Amtsgerichten bereits angeboten wird, flächendeckend auf alle bayerischen Gerichte ausdehnen. Zudem haben wir jetzt bayernweit Mediationsbeauftragte eingesetzt, die sowohl ihre Richterkollegen als auch die Bevölkerung gezielt für das Güterichterverfahren und auch die außergerichtliche Mediation sensibilisieren sollen. Ich bin mir sicher, dass die bayerische Justiz damit bundesweit Wegbereiter auf dem Gebiet der alternativen Streitbeilegung sein wird."

Die 32 jetzt neu bestellten Mediationsbeauftragten werden zukünftig nicht nur ihre Richterkolleginnen und -kollegen dabei unterstützen, geeignete Fälle für das Güterichterverfahren auszuwählen und die Beteiligten dafür zu gewinnen. Sie sind auch Ansprechpartner für alle Bürgerinnen und Bürger, die Partei in einem gerichtlichen Verfahren sind und sich für eine alternative Konfliktlösung interessieren. Zudem werden die Mediationsbeauftragten allgemeine Informationsveranstaltungen zum Güterichterverfahren anbieten und sich auch mit außergerichtlichen Mediatoren vernetzen.

Die aktuelle Liste der Mediationsbeauftragten ist abrufbar unter http://www.justiz.bayern.de/service/gueterichter/ .

Merk sagte abschließend: "Wir haben erfahrene und hoch motivierte Güterichterinnen und Güterichter als Mediationsbeauftragte gewinnen können. Sie werden sicherlich dazu beitragen, den Weg zu einer anderen Streitkultur in Deutschland weiter zu ebnen."
(Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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