Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Regeln und Grenzen für Datennutzung gefragt


Big Data erfordert Datenschutz auf hohem Niveau: Chancen und Risiken der Sammlung und Auswertung großer Datenmengen
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner: "Gerade bei Big Data-Anwendungen muss der Datenschutz schon im Design berücksichtigt und die Selbstbestimmung der Betroffenen gewahrt werden, indem sie aktiv einwilligen müssen"


(01.03.13) - Big Data – dieser Begriff steht nicht nur für enorme Datenmengen, sondern auch dafür, unstrukturierte Informationen aus verschiedensten Bereichen und in unterschiedlichen Formaten innerhalb kürzester Zeit zu sammeln, zu analysieren und auszuwerten. Das Datenmeer wächst mit jeder Sekunde. Je mehr Daten, desto größer die Möglichkeiten der Auswertung, desto größer aber auch die Gefahr des Missbrauchs und des Kontrollverlustes. Zu einer Diskussion über die Chancen und Risiken von Big Data hatten das Bundesverbraucherministerium und der IT-Verband Bitkom nach Berlin eingeladen. Der Titel der gemeinsamen Konferenz: "Big Data – Goldmine oder Dynamit?".

"Big Data-Anwendungen bringen nicht nur große Potenziale für die Wirtschaft, sondern können auch zur Lösung gesellschaftlicher Probleme beitragen. Die Akzeptanz der Verbraucherinnen und Verbraucher für umfangreiche Daten-Analysen lässt sich aber nur gewinnen, wenn der Datenschutz auf hohem Niveau sichergestellt wird", sagten Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner und Bitkom-Präsident Prof. Dieter Kempf.

Bundesverbraucherministerin Aigner erklärte: "Im digitalen Raum wird mit riesigen Datenmengen operiert – Daten sind das Gold des digitalen Zeitalters. Es ist an der Zeit, klare Regeln und Grenzen für die Datennutzung zu definieren. Gerade bei Big Data-Anwendungen muss der Datenschutz schon im Design berücksichtigt und die Selbstbestimmung der Betroffenen gewahrt werden, indem sie aktiv einwilligen müssen. Dies gilt besonders, wenn Nutzerprofile gebildet werden." Eine massenhafte Auswertung dürfe es nur bei effektiv anonymisierten Daten geben. Hierfür reiche es nicht, nur die Namen zu löschen. "Bewegungsdaten könnten leicht auch ohne Namen oder Telefonnummer zugeordnet werden, wenn jemand sich zum Beispiel am üblichen Aufenthaltsort zur Schlafenszeit orientiert oder bestimmte Aufenthaltsorte einer Person kennt", so Aigner.

Bitkom-Präsident Prof. Kempf betonte, dass mit der fortschreitenden Digitalisierung in den Bereichen Energie, Gesundheit, Verkehr, Bildung und öffentliche Verwaltung die Datenmengen noch einmal deutlich ansteigen werden: "Der Wert digitaler Infrastrukturen liegt in der sinnvollen, kontrollierten Nutzung von Daten zum Wohl des einzelnen Menschen sowie der Gesellschaft insgesamt."

Konkrete Beispiele für Big-Data-Anwendungen sind:

>> Im Gesundheitswesen werden wertvolle Informationen über Nebenwirkungen von Medikamenten und die Wirksamkeit neuer Behandlungsmethoden gewonnen, indem Erfahrungsberichte von Patienten und Ärzten im Internet anonym ausgewertet werden.

>> Die Stadt Stockholm realisiert ein intelligentes Verkehrsmanagement, um Staus und Unfälle zu vermeiden. Grundlage ist die Analyse von Verkehrs- und Wetterdaten.

>> Einen Beitrag zur Energiewende leistet die Messung und Analyse des Stromverbrauchs mit Smart Metern, um den Bedarf genauer vorherzusagen und den Verbrauch zu reduzieren.

Zum Schutz der Verbraucher und Internetnutzer forderte Aigner, die EU-Datenschutz-Grundverordnung zügig voran zu bringen und den Datenschutz europaweit auf hohem Niveau festzuschreiben: "Das Datenschutzrecht muss endlich auch im Informationszeitalter verankert werden – und zwar auf europäischer Ebene." Dabei müsse das europäische Datenschutzrecht die Balance zwischen Innovation und Privatsphäre wahren: "Wir brauchen eine breite gesellschaftliche Debatte über den Datenschutz angesichts immer perfekterer Aufzeichnungs- und Analysetechniken. Daher ist es wichtig, dass wir jetzt die Eckpfeiler für den Datenschutz und für Big Data setzen, bevor es zu spät ist."

Prof. Kempf erklärte: "Die ITK-Branche unterstützt das Vorhaben der EU, den Datenschutz in Europa auf ein einheitlich hohes Niveau zu bringen. Dabei muss aber verhindert werden, dass die neuen Regelungen eine sinnvolle Nutzung von Daten zu stark einschränken oder sogar unmöglich machen." Es bestehe die Gefahr, dass die bereits engen Spielräume für eine zulässige Datenverarbeitung weiter begrenzt und mit bürokratischen Informations- und Dokumentationspflichten überfrachtet werden. Kempf: "Vorteile bringt nur ein sinnvoll eingesetzter Datenschutz." Der Gesetzgeber solle stattdessen Anreize schaffen, damit Daten so oft wie möglich nur anonymisiert oder verschlüsselt verarbeitet werden, um Missbrauch zu verhindern. (Bitkom: ra)

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen