Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Regeln und Grenzen für Datennutzung gefragt


Big Data erfordert Datenschutz auf hohem Niveau: Chancen und Risiken der Sammlung und Auswertung großer Datenmengen
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner: "Gerade bei Big Data-Anwendungen muss der Datenschutz schon im Design berücksichtigt und die Selbstbestimmung der Betroffenen gewahrt werden, indem sie aktiv einwilligen müssen"


(01.03.13) - Big Data – dieser Begriff steht nicht nur für enorme Datenmengen, sondern auch dafür, unstrukturierte Informationen aus verschiedensten Bereichen und in unterschiedlichen Formaten innerhalb kürzester Zeit zu sammeln, zu analysieren und auszuwerten. Das Datenmeer wächst mit jeder Sekunde. Je mehr Daten, desto größer die Möglichkeiten der Auswertung, desto größer aber auch die Gefahr des Missbrauchs und des Kontrollverlustes. Zu einer Diskussion über die Chancen und Risiken von Big Data hatten das Bundesverbraucherministerium und der IT-Verband Bitkom nach Berlin eingeladen. Der Titel der gemeinsamen Konferenz: "Big Data – Goldmine oder Dynamit?".

"Big Data-Anwendungen bringen nicht nur große Potenziale für die Wirtschaft, sondern können auch zur Lösung gesellschaftlicher Probleme beitragen. Die Akzeptanz der Verbraucherinnen und Verbraucher für umfangreiche Daten-Analysen lässt sich aber nur gewinnen, wenn der Datenschutz auf hohem Niveau sichergestellt wird", sagten Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner und Bitkom-Präsident Prof. Dieter Kempf.

Bundesverbraucherministerin Aigner erklärte: "Im digitalen Raum wird mit riesigen Datenmengen operiert – Daten sind das Gold des digitalen Zeitalters. Es ist an der Zeit, klare Regeln und Grenzen für die Datennutzung zu definieren. Gerade bei Big Data-Anwendungen muss der Datenschutz schon im Design berücksichtigt und die Selbstbestimmung der Betroffenen gewahrt werden, indem sie aktiv einwilligen müssen. Dies gilt besonders, wenn Nutzerprofile gebildet werden." Eine massenhafte Auswertung dürfe es nur bei effektiv anonymisierten Daten geben. Hierfür reiche es nicht, nur die Namen zu löschen. "Bewegungsdaten könnten leicht auch ohne Namen oder Telefonnummer zugeordnet werden, wenn jemand sich zum Beispiel am üblichen Aufenthaltsort zur Schlafenszeit orientiert oder bestimmte Aufenthaltsorte einer Person kennt", so Aigner.

Bitkom-Präsident Prof. Kempf betonte, dass mit der fortschreitenden Digitalisierung in den Bereichen Energie, Gesundheit, Verkehr, Bildung und öffentliche Verwaltung die Datenmengen noch einmal deutlich ansteigen werden: "Der Wert digitaler Infrastrukturen liegt in der sinnvollen, kontrollierten Nutzung von Daten zum Wohl des einzelnen Menschen sowie der Gesellschaft insgesamt."

Konkrete Beispiele für Big-Data-Anwendungen sind:

>> Im Gesundheitswesen werden wertvolle Informationen über Nebenwirkungen von Medikamenten und die Wirksamkeit neuer Behandlungsmethoden gewonnen, indem Erfahrungsberichte von Patienten und Ärzten im Internet anonym ausgewertet werden.

>> Die Stadt Stockholm realisiert ein intelligentes Verkehrsmanagement, um Staus und Unfälle zu vermeiden. Grundlage ist die Analyse von Verkehrs- und Wetterdaten.

>> Einen Beitrag zur Energiewende leistet die Messung und Analyse des Stromverbrauchs mit Smart Metern, um den Bedarf genauer vorherzusagen und den Verbrauch zu reduzieren.

Zum Schutz der Verbraucher und Internetnutzer forderte Aigner, die EU-Datenschutz-Grundverordnung zügig voran zu bringen und den Datenschutz europaweit auf hohem Niveau festzuschreiben: "Das Datenschutzrecht muss endlich auch im Informationszeitalter verankert werden – und zwar auf europäischer Ebene." Dabei müsse das europäische Datenschutzrecht die Balance zwischen Innovation und Privatsphäre wahren: "Wir brauchen eine breite gesellschaftliche Debatte über den Datenschutz angesichts immer perfekterer Aufzeichnungs- und Analysetechniken. Daher ist es wichtig, dass wir jetzt die Eckpfeiler für den Datenschutz und für Big Data setzen, bevor es zu spät ist."

Prof. Kempf erklärte: "Die ITK-Branche unterstützt das Vorhaben der EU, den Datenschutz in Europa auf ein einheitlich hohes Niveau zu bringen. Dabei muss aber verhindert werden, dass die neuen Regelungen eine sinnvolle Nutzung von Daten zu stark einschränken oder sogar unmöglich machen." Es bestehe die Gefahr, dass die bereits engen Spielräume für eine zulässige Datenverarbeitung weiter begrenzt und mit bürokratischen Informations- und Dokumentationspflichten überfrachtet werden. Kempf: "Vorteile bringt nur ein sinnvoll eingesetzter Datenschutz." Der Gesetzgeber solle stattdessen Anreize schaffen, damit Daten so oft wie möglich nur anonymisiert oder verschlüsselt verarbeitet werden, um Missbrauch zu verhindern. (Bitkom: ra)

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen