Schutz der Bankkunden vor fehlerhafter Beratung
Die bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk macht Vorschlag für verfassungsrechtlich einwandfreie Testberatungen
Schutz von Bankkunden: Testberatung ein wichtiges Instrument, um fehlerhafte Beratung zu entlarven
(07.03.13) - Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk setzt zum Schutz der Bankkunden vor fehlerhafter Beratung weiterhin auf das Instrument der Testberatung. Zur Lösung der dagegen aktuell ins Feld geführten verfassungsrechtlichen Probleme plädiert sie für ein freiwilliges Angebot der Banken. "Die Testberatung ist ein wichtiges Instrument zum Schutz der Bankkunden, weil so ganz konkrete Beratungsfehler wirksam festgestellt und Schwachstellen offengelegt werden", sagte Merk.
Die Ministerin führte aus: "Wenn nun dagegen verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht werden, so muss man diese lösen statt den Vorschlag ad acta zu legen. Es gibt auch einen Mittelweg, der sowohl den Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher als auch dem Schutz der Bankberater Rechnung trägt: Man sollte die Möglichkeit eröffnen, dass sich Banken freiwillig Testberatungen unterwerfen, wie dies auch der Bundesrat auf bayerischen Antrag in seiner Stellungnahme zum Gesetz zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht vom 15. Juni 2012 bereits beschlossen hat. Auch in anderen Bereichen setzen wir doch auf das Instrument der freiwilligen Selbstverpflichtung. Warum nicht hier?"
Merk erwartet sich von einer freiwilligen Testberatung die gleiche Wirkung wie von einer gesetzlichen Verpflichtung. "Wer sich freiwillig den Tests der BaFin unterwirft, zeigt, dass ihm die Belange seiner Kunden und eine hohe Dienstleistungsqualität im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften wichtig sind", so Merk. "Deshalb gehe ich davon aus, dass Banken, die auf ihren guten Ruf Wert legen, sich den Testberatungen freiwillig stellen werden." (Bayerisches Justizministerium: ra)
Meldungen: Europäische Kommission
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Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.
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Bereitstellung von Satellitenkapazitäten
Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.
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