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Klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln


Arzneimittelprüfungen an Menschen: Europaministerin Müller sieht "dringenden Nachbesserungsbedarf am Verordnungsvorschlag der EU-Kommission"
Compliance im Gesundheitswesen: "Ohne eine profunde Begleitung durch eine Ethikkommission darf es keine Arzneimitteltests geben"

(11.03.13) - Bayerns Europaministerin Emilia Müller sieht "dringenden Nachbesserungsbedarf" am Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln. Müller sagte: "Patientenschutz muss die oberste Richtschnur im Zulassungsverfahren für Arzneimittel sein. Dem wird der Vorschlag der EU-Kommission in der jetzigen Fassung nicht gerecht. In der Verordnung muss ein optimales Schutzniveau für Prüfungsteilnehmer umfassend festgeschrieben werden. Bayern besteht deshalb auf grundlegenden Änderungen am Verordnungsentwurf".

Nach den Worten der Europaministerin ist die Einbeziehung nationaler, unabhängiger und interdisziplinär besetzter Ethikkommissionen in das Arzneimittelzulassungsverfahren besonders dringlich. "Ohne eine profunde Begleitung durch eine Ethikkommission darf es keine Arzneimitteltests geben. Von diesem bewährten Grundsatz darf Europa jetzt nicht abweichen. Auch darf die Wahl des Prüfungslandes nicht dem Hersteller des Arzneimittels überlassen bleiben. Hier droht ein Wettlauf um die geringsten Schutzstandards. Ich bin zuversichtlich, dass diese Anliegen im weiteren europäischen Gesetzgebungsverfahren Berücksichtigung finden werden", so Europaministerin Müller.

Die Europäische Kommission hat im vergangenen Jahr einen Vorschlag für eine Verordnung über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln und zur Aufhebung der bisherigen entsprechenden EU-Richtlinie vorgelegt. Der Bundesrat hat bereits mit Beschluss vom 12. Oktober 2012 das grundsätzliche Anliegen der EU-Kommission begrüßt, zugleich jedoch umfangreichen Nachbesserungsbedarf geltend gemacht. Die Behandlung des Verordnungsentwurfs im Europäischen Parlament ist im Laufe des ersten Halbjahres 2013 vorgesehen. (Bayerischen Staatskanzlei: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

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    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

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