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Anpassung der IT für SEPA ist zeitaufwändig


SEPA-Compliance: Wahrscheinlichkeit, dass viele Zahlungsprozesse im Februar 2014 erst einmal nicht einwandfrei ablaufen
Wenig Zeit für SEPA-Tests: Unternehmen riskieren Nacharbeiten

(12.03.13) - 80 Prozent der Unternehmen in Deutschland drohen bei der Umstellung auf den SEPA-Zahlungsverkehr kostspielige Nacharbeiten und eine Vielzahl von Kundenrückfragen. Der Grund: Die Einführungsprojekte sind zeitlich zu knapp kalkuliert. Um den verbindlichen Termin 1. Februar 2014 zu halten, sparen die Verantwortlichen häufig beim Testen der Prozesse und der IT-Systeme. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass viele Zahlungsprozesse im Februar 2014 erst einmal nicht einwandfrei ablaufen. Das ergibt eine aktuelle Markteinschätzung von Steria Mummert Consulting.

Die Anpassung der IT für SEPA ist zeitaufwändig. Bei einem kleinen Versicherer nimmt die Umstellung beispielsweise zwischen 1.000 und 5.000 Personentage in Anspruch. Bei einem großen Assekuranzunternehmen mit mehreren Zweigstellen und IT-Standorten steigt der Aufwand schnell auf bis zu 25.000 Personentage, so das Ergebnis des SEPA-Reports durchgeführt von Steria und Edgar, Dunn & Company (EDC).

Ein echter Zeitfresser im Test ist die Planung der nötigen Testfälle. "Um die jeweils erforderlichen Testszenarien vollständig zu identifizieren, brauchen Unternehmen im Durchschnitt acht bis zwölf Wochen", sagt Lars Hinrichsen, Experte für Testmanagement von Steria Mummert Consulting. Diese Zeit ist vor dem Hintergrund des engen Timings für die Umsetzung sowie aufgrund einer Vielzahl paralleler Projekte oftmals nicht vorhanden. Verschärfend kommt hinzu, dass die Fachbereiche in den Unternehmen unabhängig von der Branche ihre Abläufe und Softwaresysteme häufig nur getrennt voneinander testen können. Auf übergreifende Probeläufe der Prozesse beispielsweise zwischen Buchhaltung und Einkauf sind viele Unternehmen nicht ausreichend vorbereitet.

Viele SEPA-Verantwortliche suchen inzwischen nach Lösungen, wie sie die verbleibende Zeit bis zum Umstellungstermin optimal nutzen können und ggfs. verlorene Zeit für die Testdurchführung aufholen können. (Steria Mummert Consulting: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

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