Haupttriebfeder jeder Organisierten Kriminalität
Justizminister Bausback stellt Zentrale Koordinierungsstelle Vermögensabschöpfung bei der Generalstaatsanwaltschaft München vor
Organisierter Kriminalität noch effektiver den "Geldhahn zudrehen"
Im Sommer 2017 wurden die gesetzlichen Möglichkeiten der sogenannten Vermögensabschöpfung auf neue Füße gestellt und deutlich ausgeweitet
Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback stellte gemeinsam mit dem Münchner Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle die Zentrale Koordinierungsstelle Vermögensabschöpfung bei der Generalstaatsanwaltschaft München vor, die ihre Arbeit aufnommen hat. Bausback in seinem Statement: "Bayern bekämpft bereits jetzt Organisierte Kriminalität intensiv und erfolgreich. Mit der neuen Zentralen Koordinierungsstelle Vermögensabschöpfung bei der Generalstaatsanwaltschaft München wollen wir noch besser werden, indem wir bei der Haupttriebfeder jeder Organisierten Kriminalität ansetzen - dem Geld: Wir schaffen professionelle Strukturen, die insbesondere Organisierter Kriminalität noch effektiver den Geldhahn zudrehen und damit das Verbrechen an der Wurzel bekämpfen. Gleichzeitig tun wir alles dafür, dass Opfer ihren Schaden bestmöglich wieder ersetzt bekommen - das ist Opferschutz in Reinkultur."
Im Sommer 2017 wurden die gesetzlichen Möglichkeiten der sogenannten Vermögensabschöpfung auf neue Füße gestellt und deutlich ausgeweitet. Das neue Recht sieht vor, regelmäßig die Tatbeute oder einen entsprechenden Geldbetrag beim Täter einzuziehen und damit dauerhaften Profit aus Straftaten zu unterbinden. Das Vermögen wird anschließend an die Opfer der Straftat zurückgegeben, damit diese entschädigt werden können. Überschüsse kommen dem Staatshalthalt zugute.
Bausback: "Es ist völlig klar: Verbrechen darf sich nicht lohnen! Wir treffen kriminelle Strukturen an ihrer empfindlichsten Stelle, wenn die Justiz den Straftätern Luxuskarossen, ihre Häuser, ihre Drogengelder, ihre Bitcoins wegnimmt und den Erlös den Opfern zurückgibt."
Aufgabe der Zentralen Koordinierungsstelle wird es sein, bayernweit die Staatsanwaltschaften und Gerichte in komplexen Einzelfragen zu beraten, verfahrensübergreifende Fragestellungen zu koordinieren, Hilfestellung in Verfahren mit Auslandbezug zu geben sowie die Fortbildung im Bereich Vermögensabschöpfung zu organisieren.
Bayerns Justizminister fordert abschließend zu besseren Bekämpfung der Organisierten Kriminalität im Bereich des Wohnungseinbruchdiebstahls die Ausweitung der Telekommunikationsüberwachungsmöglichkeiten. Nach geltendem Recht können die Strafverfolgungsbehörden die Telekommunikation nur dann überwachen, wenn der Verdacht eines Bandendiebstahls besteht. Es muss also zureichende Anhaltspunkte dafür geben, dass mindestens drei Personen an dem Einbruch beteiligt sind. Bausback: "Diese Hürde ist zu hoch. Unsere Strafverfolgungsbehörden müssen die Telekommunikation bereits beim Verdacht eines Wohnungseinbruchdiebstahls durch einen vermeintlichen Einzeltäter überwachen dürfen. So verbessern wir die Möglichkeiten deutlich, Bandenstrukturen aufzudecken und Strukturen Organisierter Kriminalität zu identifizieren. Die Telekommunikationsüberwachung wäre hier ein ganz wichtiger Türöffner für unsere Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Wir sollten ihnen diesen Schlüssel schleunigst an die Hand geben." (Bayerisches Justizministerium: ra)
eingetragen: 11.10.18
Newsletterlauf: 04.12.18
Meldungen: Markt / Hintergrund
-
Versicherungsleistungen nach § 314 VAG
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.
-
Neues Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht
Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."
-
Datenkontrolle im Zeitalter der KI
Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.
-
Vorbereitung wird zum Wettbewerbsfaktor
Zwischen dem 14. und dem 28. April 2025 mussten Finanzinstitute in der EU ihre IT-Dienstleister bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert haben. Mit dem Inkrafttreten des Digital Operational Resilience Act (DORA) geraten damit viele IT-Dienstleister ohne unmittelbare Regulierung in den Fokus von Aufsichtsbehörden. Gleichzeitig sorgt die bevorstehende Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie in weiteren Branchen für erhöhten Handlungsdruck.
-
Investitionen in Photovoltaikprojekte
Vor 25 Jahren schuf das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) die Grundlage für den erfolgreichen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland. Feste Einspeisevergütungen, garantierte Laufzeiten und unbürokratische Abwicklung sorgten für Vertrauen - nicht nur bei Projektierern, sondern auch bei Banken und institutionellen Investoren. "Diese Planbarkeit ermöglichte umfangreiche Investitionen in Photovoltaikprojekte", weiß Thomas Schoy, Mitinhaber und Geschäftsführer der Unternehmensgruppe Privates Institut. "Die damals garantierten Erlöse deckten Finanzierungskosten, Betriebsausgaben und Risikozuschläge gleichermaßen zuverlässig ab."