Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Haupttriebfeder jeder Organisierten Kriminalität


Justizminister Bausback stellt Zentrale Koordinierungsstelle Vermögensabschöpfung bei der Generalstaatsanwaltschaft München vor
Organisierter Kriminalität noch effektiver den "Geldhahn zudrehen"
Im Sommer 2017 wurden die gesetzlichen Möglichkeiten der sogenannten Vermögensabschöpfung auf neue Füße gestellt und deutlich ausgeweitet



Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback stellte gemeinsam mit dem Münchner Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle die Zentrale Koordinierungsstelle Vermögensabschöpfung bei der Generalstaatsanwaltschaft München vor, die ihre Arbeit aufnommen hat. Bausback in seinem Statement: "Bayern bekämpft bereits jetzt Organisierte Kriminalität intensiv und erfolgreich. Mit der neuen Zentralen Koordinierungsstelle Vermögensabschöpfung bei der Generalstaatsanwaltschaft München wollen wir noch besser werden, indem wir bei der Haupttriebfeder jeder Organisierten Kriminalität ansetzen - dem Geld: Wir schaffen professionelle Strukturen, die insbesondere Organisierter Kriminalität noch effektiver den Geldhahn zudrehen und damit das Verbrechen an der Wurzel bekämpfen. Gleichzeitig tun wir alles dafür, dass Opfer ihren Schaden bestmöglich wieder ersetzt bekommen - das ist Opferschutz in Reinkultur."

Im Sommer 2017 wurden die gesetzlichen Möglichkeiten der sogenannten Vermögensabschöpfung auf neue Füße gestellt und deutlich ausgeweitet. Das neue Recht sieht vor, regelmäßig die Tatbeute oder einen entsprechenden Geldbetrag beim Täter einzuziehen und damit dauerhaften Profit aus Straftaten zu unterbinden. Das Vermögen wird anschließend an die Opfer der Straftat zurückgegeben, damit diese entschädigt werden können. Überschüsse kommen dem Staatshalthalt zugute.

Bausback: "Es ist völlig klar: Verbrechen darf sich nicht lohnen! Wir treffen kriminelle Strukturen an ihrer empfindlichsten Stelle, wenn die Justiz den Straftätern Luxuskarossen, ihre Häuser, ihre Drogengelder, ihre Bitcoins wegnimmt und den Erlös den Opfern zurückgibt."

Aufgabe der Zentralen Koordinierungsstelle wird es sein, bayernweit die Staatsanwaltschaften und Gerichte in komplexen Einzelfragen zu beraten, verfahrensübergreifende Fragestellungen zu koordinieren, Hilfestellung in Verfahren mit Auslandbezug zu geben sowie die Fortbildung im Bereich Vermögensabschöpfung zu organisieren.

Bayerns Justizminister fordert abschließend zu besseren Bekämpfung der Organisierten Kriminalität im Bereich des Wohnungseinbruchdiebstahls die Ausweitung der Telekommunikationsüberwachungsmöglichkeiten. Nach geltendem Recht können die Strafverfolgungsbehörden die Telekommunikation nur dann überwachen, wenn der Verdacht eines Bandendiebstahls besteht. Es muss also zureichende Anhaltspunkte dafür geben, dass mindestens drei Personen an dem Einbruch beteiligt sind. Bausback: "Diese Hürde ist zu hoch. Unsere Strafverfolgungsbehörden müssen die Telekommunikation bereits beim Verdacht eines Wohnungseinbruchdiebstahls durch einen vermeintlichen Einzeltäter überwachen dürfen. So verbessern wir die Möglichkeiten deutlich, Bandenstrukturen aufzudecken und Strukturen Organisierter Kriminalität zu identifizieren. Die Telekommunikationsüberwachung wäre hier ein ganz wichtiger Türöffner für unsere Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Wir sollten ihnen diesen Schlüssel schleunigst an die Hand geben." (Bayerisches Justizministerium: ra)

eingetragen: 11.10.18
Newsletterlauf: 04.12.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

  • Bekämpfung neuer Kriminalitätsphänomene

    Seit 2015 ermittelt die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg erfolgreich in herausgehobenen Verfahren im Bereich Cyberkriminalität. Die ZCB verfügt über zahlreiche nationale und internationale Kontakte. Durch die internationale Zusammenarbeit konnte erstmals ein Zwangsarbeiter einer Betrugsfabrik in Asien nach Bayern eingeflogen und durch die Staatsanwälte der ZCB vernommen werden.

  • EU-Finanzmarktintegration muss vorangehen

    Der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister hat die Ausrichtung der EU-Gesetzesvorschläge zur Überarbeitung des Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI-Review) verabschiedet. "Der Entwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung und eine deutliche Verbesserung gegenüber den Vorschlägen der EU-Kommission", sagte Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen