Effektivere Sanktionen gegen unseriöses Inkasso
Maschen der Abo-Fallen-Betreiber lahmlegen: Bayerns Verbraucherschutzministerin sagt unseriösem Inkasso den Kampf an
Dr. Beate Merk: "Ich fordere deshalb, dass Inkassodienstleister in Zukunft bei Mahnschreiben dem betroffenen Kunden klar darlegen müssen, mit wem, wann und unter welchen Umständen der Vertrag im Internet oder am Telefon zustande gekommen ist"
(17.02.12) - Anlässlich des "Safer Internet Day" forderte Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk effektivere Sanktionen gegen unseriöses Inkasso: "Wir brauchen schärfere Sanktionen gegen die Handlanger der Abzocker im Internet", so Merk. Abo- und Kostenfallen im Internet, untergeschobene Bestellungen, Tricksereien mit Gewinnmitteilungen und ähnliche unseriöse Geschäftsmodelle würden auch deswegen so gut funktionieren, weil unseriöse Inkassounternehmen bei der Eintreibung unberechtigter Forderungen behilflich seien. Viele Betroffene würden unter dem Eindruck massiver Drohungen der Unternehmen und der Inkassobüros, die genau darauf spekulieren, Zahlungen leisten.
"Ich fordere deshalb, dass Inkassodienstleister in Zukunft bei Mahnschreiben dem betroffenen Kunden klar darlegen müssen, mit wem, wann und unter welchen Umständen der Vertrag im Internet oder am Telefon zustande gekommen ist", sagte Dr. Merk. "Außerdem brauchen wir verbesserte Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Inkassodienstleistern und eine Gebührenregelung für das Inkasso. Auch die Information von Verbrauchern vor den Maschen der Abo-Fallen-Betreiber und die konsequente strafrechtliche Verfolgung der schwarzen Schafe sind unverzichtbare Instrumente im Kampf gegen die Abzocke, der sich Bayern verschrieben hat."
Die geplante Button-Lösung, nach der Bestellungen im Internet nur wirksam sein sollen, wenn der Kunde ausdrücklich die Zahlungspflicht durch einen gesonderten Tastendruck bestätigt, ist für Dr. Merk nur ein erster Schritt: "Wer unseriösen Geschäftsmodellen die Grundlage entziehen will, darf nicht bei Buttons, Bestätigungen und Widerrufsrechten stehen bleiben. Wir müssen am letzten Glied der Kette ansetzen und unseriöse Inkassomethoden durch strengere Anforderungen verhindern. Bayern fordert das im Bundesrat seit langem. Wir müssen den Sumpf der unseriösen Geldeintreiber endlich austrocknen." (Bayerisches Justizministerium: ra)
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Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.
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