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Effektivere Sanktionen gegen unseriöses Inkasso


Maschen der Abo-Fallen-Betreiber lahmlegen: Bayerns Verbraucherschutzministerin sagt unseriösem Inkasso den Kampf an
Dr. Beate Merk: "Ich fordere deshalb, dass Inkassodienstleister in Zukunft bei Mahnschreiben dem betroffenen Kunden klar darlegen müssen, mit wem, wann und unter welchen Umständen der Vertrag im Internet oder am Telefon zustande gekommen ist"


(17.02.12) - Anlässlich des "Safer Internet Day" forderte Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk effektivere Sanktionen gegen unseriöses Inkasso: "Wir brauchen schärfere Sanktionen gegen die Handlanger der Abzocker im Internet", so Merk. Abo- und Kostenfallen im Internet, untergeschobene Bestellungen, Tricksereien mit Gewinnmitteilungen und ähnliche unseriöse Geschäftsmodelle würden auch deswegen so gut funktionieren, weil unseriöse Inkassounternehmen bei der Eintreibung unberechtigter Forderungen behilflich seien. Viele Betroffene würden unter dem Eindruck massiver Drohungen der Unternehmen und der Inkassobüros, die genau darauf spekulieren, Zahlungen leisten.

"Ich fordere deshalb, dass Inkassodienstleister in Zukunft bei Mahnschreiben dem betroffenen Kunden klar darlegen müssen, mit wem, wann und unter welchen Umständen der Vertrag im Internet oder am Telefon zustande gekommen ist", sagte Dr. Merk. "Außerdem brauchen wir verbesserte Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Inkassodienstleistern und eine Gebührenregelung für das Inkasso. Auch die Information von Verbrauchern vor den Maschen der Abo-Fallen-Betreiber und die konsequente strafrechtliche Verfolgung der schwarzen Schafe sind unverzichtbare Instrumente im Kampf gegen die Abzocke, der sich Bayern verschrieben hat."

Die geplante Button-Lösung, nach der Bestellungen im Internet nur wirksam sein sollen, wenn der Kunde ausdrücklich die Zahlungspflicht durch einen gesonderten Tastendruck bestätigt, ist für Dr. Merk nur ein erster Schritt: "Wer unseriösen Geschäftsmodellen die Grundlage entziehen will, darf nicht bei Buttons, Bestätigungen und Widerrufsrechten stehen bleiben. Wir müssen am letzten Glied der Kette ansetzen und unseriöse Inkassomethoden durch strengere Anforderungen verhindern. Bayern fordert das im Bundesrat seit langem. Wir müssen den Sumpf der unseriösen Geldeintreiber endlich austrocknen." (Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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