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Effektivere Sanktionen gegen unseriöses Inkasso


Maschen der Abo-Fallen-Betreiber lahmlegen: Bayerns Verbraucherschutzministerin sagt unseriösem Inkasso den Kampf an
Dr. Beate Merk: "Ich fordere deshalb, dass Inkassodienstleister in Zukunft bei Mahnschreiben dem betroffenen Kunden klar darlegen müssen, mit wem, wann und unter welchen Umständen der Vertrag im Internet oder am Telefon zustande gekommen ist"


(17.02.12) - Anlässlich des "Safer Internet Day" forderte Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk effektivere Sanktionen gegen unseriöses Inkasso: "Wir brauchen schärfere Sanktionen gegen die Handlanger der Abzocker im Internet", so Merk. Abo- und Kostenfallen im Internet, untergeschobene Bestellungen, Tricksereien mit Gewinnmitteilungen und ähnliche unseriöse Geschäftsmodelle würden auch deswegen so gut funktionieren, weil unseriöse Inkassounternehmen bei der Eintreibung unberechtigter Forderungen behilflich seien. Viele Betroffene würden unter dem Eindruck massiver Drohungen der Unternehmen und der Inkassobüros, die genau darauf spekulieren, Zahlungen leisten.

"Ich fordere deshalb, dass Inkassodienstleister in Zukunft bei Mahnschreiben dem betroffenen Kunden klar darlegen müssen, mit wem, wann und unter welchen Umständen der Vertrag im Internet oder am Telefon zustande gekommen ist", sagte Dr. Merk. "Außerdem brauchen wir verbesserte Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Inkassodienstleistern und eine Gebührenregelung für das Inkasso. Auch die Information von Verbrauchern vor den Maschen der Abo-Fallen-Betreiber und die konsequente strafrechtliche Verfolgung der schwarzen Schafe sind unverzichtbare Instrumente im Kampf gegen die Abzocke, der sich Bayern verschrieben hat."

Die geplante Button-Lösung, nach der Bestellungen im Internet nur wirksam sein sollen, wenn der Kunde ausdrücklich die Zahlungspflicht durch einen gesonderten Tastendruck bestätigt, ist für Dr. Merk nur ein erster Schritt: "Wer unseriösen Geschäftsmodellen die Grundlage entziehen will, darf nicht bei Buttons, Bestätigungen und Widerrufsrechten stehen bleiben. Wir müssen am letzten Glied der Kette ansetzen und unseriöse Inkassomethoden durch strengere Anforderungen verhindern. Bayern fordert das im Bundesrat seit langem. Wir müssen den Sumpf der unseriösen Geldeintreiber endlich austrocknen." (Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

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