Bayern will Einführung der Vorratsdatenspeicherung
Justizministerin Dr. Beate Merk: "Neue Studie belegt Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung"
Die Speicherung von Verbindungsdaten über einen längeren Zeitraum sei zwingend notwendig, um schwere Straftaten aufklären zu können
(20.02.12) - Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk mahnt angesichts des jetzt bekannt gewordenen Abschlussberichts des Bundeskriminalamts (BKA) die Einführung der Vorratsdatenspeicherung an:
"Die jetzt bekannt gewordenen Auszüge aus der Studie bestätigen eindeutig, was unsere Fachleute seit langem immer wieder sagen: Die Speicherung von Verbindungsdaten über einen längeren Zeitraum ist zwingend notwendig, um schwere Straftaten wie die Verbreitung von Kinderpornographie und gravierende Fälle von Computer- und Subventionsbetrug aufklären zu können", so Merk. "Dieser einfachen Erkenntnis darf man sich als Rechts- und Sicherheitspolitiker nicht verschließen, sondern muss endlich die notwendigen Konsequenzen ziehen, um den Ermittlern wirksame Instrumente an die Hand zu geben."
Die jetzt entbrannte Diskussion darüber, ob die Studie auch belege, dass man neben den Internetverbindungen auch Telefonverbindungsdaten benötige, führt laut Merk in die Irre. "Der Umstand, dass ein Großteil der nicht bedienten Abfragen des BKA Internetdaten betraf, belegt natürlich nicht, dass Telefonverbindungsdaten nicht benötigt würden, sondern nur, dass diese den Behörden derzeit offenbar von den Telefongesellschaften noch zur Verfügung gestellt werden können. Angesichts der zunehmenden Einführung von Flatrates ist aber nicht gesichert, dass dies so bleibt. Dafür brauchen wir eine gesetzliche Regelung."
Grenzwertig findet Merk das Argument der Gegner der Vorratsdatenspeicherung, die europäische Richtlinie, die Deutschland zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung verpflichtet, werde sicher ohnehin bald vom Europäischen Gerichtshof aufgehoben. "Zum einen weiß ich nicht, woher die Gegner diese Zuversicht nehmen", so Merk. "Zum anderen sind wir an europäisches Recht gebunden. Was der Gesetzgeber vom Bürger erwartet, nämlich, dass er sich an Gesetze hält, muss auch für ihn selbst gelten." (Bayerisches Justizministerium: ra)
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