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Bayern will Einführung der Vorratsdatenspeicherung


Justizministerin Dr. Beate Merk: "Neue Studie belegt Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung"
Die Speicherung von Verbindungsdaten über einen längeren Zeitraum sei zwingend notwendig, um schwere Straftaten aufklären zu können

(20.02.12) - Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk mahnt angesichts des jetzt bekannt gewordenen Abschlussberichts des Bundeskriminalamts (BKA) die Einführung der Vorratsdatenspeicherung an:

"Die jetzt bekannt gewordenen Auszüge aus der Studie bestätigen eindeutig, was unsere Fachleute seit langem immer wieder sagen: Die Speicherung von Verbindungsdaten über einen längeren Zeitraum ist zwingend notwendig, um schwere Straftaten wie die Verbreitung von Kinderpornographie und gravierende Fälle von Computer- und Subventionsbetrug aufklären zu können", so Merk. "Dieser einfachen Erkenntnis darf man sich als Rechts- und Sicherheitspolitiker nicht verschließen, sondern muss endlich die notwendigen Konsequenzen ziehen, um den Ermittlern wirksame Instrumente an die Hand zu geben."

Die jetzt entbrannte Diskussion darüber, ob die Studie auch belege, dass man neben den Internetverbindungen auch Telefonverbindungsdaten benötige, führt laut Merk in die Irre. "Der Umstand, dass ein Großteil der nicht bedienten Abfragen des BKA Internetdaten betraf, belegt natürlich nicht, dass Telefonverbindungsdaten nicht benötigt würden, sondern nur, dass diese den Behörden derzeit offenbar von den Telefongesellschaften noch zur Verfügung gestellt werden können. Angesichts der zunehmenden Einführung von Flatrates ist aber nicht gesichert, dass dies so bleibt. Dafür brauchen wir eine gesetzliche Regelung."

Grenzwertig findet Merk das Argument der Gegner der Vorratsdatenspeicherung, die europäische Richtlinie, die Deutschland zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung verpflichtet, werde sicher ohnehin bald vom Europäischen Gerichtshof aufgehoben. "Zum einen weiß ich nicht, woher die Gegner diese Zuversicht nehmen", so Merk. "Zum anderen sind wir an europäisches Recht gebunden. Was der Gesetzgeber vom Bürger erwartet, nämlich, dass er sich an Gesetze hält, muss auch für ihn selbst gelten." (Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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