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Bayern will Einführung der Vorratsdatenspeicherung


Justizministerin Dr. Beate Merk: "Neue Studie belegt Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung"
Die Speicherung von Verbindungsdaten über einen längeren Zeitraum sei zwingend notwendig, um schwere Straftaten aufklären zu können

(20.02.12) - Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk mahnt angesichts des jetzt bekannt gewordenen Abschlussberichts des Bundeskriminalamts (BKA) die Einführung der Vorratsdatenspeicherung an:

"Die jetzt bekannt gewordenen Auszüge aus der Studie bestätigen eindeutig, was unsere Fachleute seit langem immer wieder sagen: Die Speicherung von Verbindungsdaten über einen längeren Zeitraum ist zwingend notwendig, um schwere Straftaten wie die Verbreitung von Kinderpornographie und gravierende Fälle von Computer- und Subventionsbetrug aufklären zu können", so Merk. "Dieser einfachen Erkenntnis darf man sich als Rechts- und Sicherheitspolitiker nicht verschließen, sondern muss endlich die notwendigen Konsequenzen ziehen, um den Ermittlern wirksame Instrumente an die Hand zu geben."

Die jetzt entbrannte Diskussion darüber, ob die Studie auch belege, dass man neben den Internetverbindungen auch Telefonverbindungsdaten benötige, führt laut Merk in die Irre. "Der Umstand, dass ein Großteil der nicht bedienten Abfragen des BKA Internetdaten betraf, belegt natürlich nicht, dass Telefonverbindungsdaten nicht benötigt würden, sondern nur, dass diese den Behörden derzeit offenbar von den Telefongesellschaften noch zur Verfügung gestellt werden können. Angesichts der zunehmenden Einführung von Flatrates ist aber nicht gesichert, dass dies so bleibt. Dafür brauchen wir eine gesetzliche Regelung."

Grenzwertig findet Merk das Argument der Gegner der Vorratsdatenspeicherung, die europäische Richtlinie, die Deutschland zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung verpflichtet, werde sicher ohnehin bald vom Europäischen Gerichtshof aufgehoben. "Zum einen weiß ich nicht, woher die Gegner diese Zuversicht nehmen", so Merk. "Zum anderen sind wir an europäisches Recht gebunden. Was der Gesetzgeber vom Bürger erwartet, nämlich, dass er sich an Gesetze hält, muss auch für ihn selbst gelten." (Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

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