Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Umfassendes Sportschutzgesetzes


Bayerns Justizminister Bausback: "Strafrechtliche Bekämpfung von Spielmanipulationen nicht auf die lange Bank schieben"
DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch unterstützt die Forderungen Bayerns nach Schaffung sportspezifischer Bestechungstatbestände


(26.02.15) - Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback traf mit dem Vizepräsidenten des Deutschen Fußball-Bundes Dr. Rainer Koch zusammen, um über gemeinsame Strategien zur strafrechtlichen Bekämpfung von Spielmanipulationen zu beraten. Bausback zu diesem Anlass: "Wir dürfen nicht tatenlos zuschauen, wenn Sportwettkämpfe manipuliert werden – etwa, indem Schiedsrichter oder Spieler bestochen werden - und sich die Täter dann über den Abschluss von Sportwetten auf die verschobenen Ergebnisse die Taschen voll stopfen. Denn das zielt ins Herz des ehrlichen Wettbewerbs und der Glaubwürdigkeit und Vorbildfunktion des Sports. Staat und Sport müssen gemeinsam und mit einer Schlagrichtung dagegen vorgehen."

Bausback erinnert daran, dass sich Bayern bereits seit vielen Jahren für weitergehende Strafvorschriften zur Bekämpfung von Spielmanipulationen einsetzt: "Nicht erst der bestochene Schiedsrichter auf dem Spielfeld, sondern schon seine vorgelagerte Unrechtsvereinbarung mit Wettmafia & Co. ist der Angriff auf die Integrität des Sports. Schon hier muss das Strafrecht eingreifen. Deswegen habe ich die Schaffung von Korruptionstatbeständen im Sport schon letztes Jahr in meinem 'Entwurf eines Gesetzes zum Schutze der Integrität des Sports' gefordert und meine Vorschläge dazu auf den Tisch gelegt."

Den Diskussionsentwurf eines umfassenden Sportschutzgesetzes, das neben Verbesserungen bei der strafrechtlichen Dopingbekämpfung auch Regelungen zur Bekämpfung von Spielmanipulationen enthält, finden Sie hier:
http://www.justiz.bayern.de/media/pdf/gesetze/sport.pdf

Bausback hatte zudem bereits maßgeblichen Anteil daran, dass sich die Koalitionspartner im Bund im Koalitionsvertrag darauf geeinigt haben, weitergehende strafrechtliche Regelungen beim Kampf gegen Doping und Spielmanipulationen zu schaffen. Bayerns Justizminister: "Ich sehe nun aber mit Sorge, dass der Bund die Dopingbekämpfung isoliert behandelt und die Bekämpfung der Spielmanipulationen hinten anstellt. Hier wäre ein Gesamtkonzept zum Schutze der Integrität des Sports der bessere Weg gewesen. Wir dürfen den Kampf gegen die Spielmanipulationen nicht auf die lange Bank schieben."

DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch unterstützt die Forderungen Bayerns nach Schaffung sportspezifischer Bestechungstatbestände: "Die Verfälschung sportlicher Wettbewerbe durch Manipulation stellt eine der größten gegenwärtigen Bedrohungen des gesamten Sports dar, sie gefährdet dessen Integrität. Der DFB fordert deshalb wie der DOSB die Verankerung eines eigenen, dem Schutz der 'Integrität des Sports' dienenden Straftatbestandes. Ich hoffe, dass die Bundesregierung deshalb schnellstmöglich ihr Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zur Gänze umsetzt und es nicht bei Regelungen zur Dopingbekämpfung bewenden lässt."

Bausback abschließend: "Ich bin sehr froh über die engagierte und aktive Rolle, die der Deutsche Fußball-Bund in der Diskussion einnimmt. Der Fußball ist, auch wenn andere Sportarten ebenfalls betroffen sind, das vorrangige Ziel der Manipulatoren. Gerade hier zeigt sich: Wir brauchen eine Lösung." (Bayerisches Justizministerium: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

  • Bekämpfung neuer Kriminalitätsphänomene

    Seit 2015 ermittelt die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg erfolgreich in herausgehobenen Verfahren im Bereich Cyberkriminalität. Die ZCB verfügt über zahlreiche nationale und internationale Kontakte. Durch die internationale Zusammenarbeit konnte erstmals ein Zwangsarbeiter einer Betrugsfabrik in Asien nach Bayern eingeflogen und durch die Staatsanwälte der ZCB vernommen werden.

  • EU-Finanzmarktintegration muss vorangehen

    Der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister hat die Ausrichtung der EU-Gesetzesvorschläge zur Überarbeitung des Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI-Review) verabschiedet. "Der Entwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung und eine deutliche Verbesserung gegenüber den Vorschlägen der EU-Kommission", sagte Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen