SEPA: Europaweit einheitlich bezahlen
SEPA: Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen in diesen Ländern werden Schritt für Schritt vereinheitlicht
Um SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften ausführen zu können, benötigt jeder Bankkunde eine IBAN (International Bank Account Number) und den BIC (Bank Identification Code)
(15.04.10) - Wie funktioniert eigentlich eine Überweisung von Deutschland nach Norwegen, von Rumänien nach Island oder von Zypern nach Österreich? Diese Frage beantwortete der Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB).
Die gute Nachricht: Diese Zahlungen sind im Wesentlichen genau so einfach, wie es der Verbraucher aus dem Inland gewohnt ist. Zu verdanken ist das dem einheitlichen Euro-Zahlungsraum, kurz SEPA (Single Euro Payments Area). Daran beteiligen sich neben den 27 EU-Mitgliedstaaten auch Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und die Schweiz.
Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen in diesen Ländern werden Schritt für Schritt vereinheitlicht. Doch ob Deutscher, Ire oder Pole, beim bargeldlosen Zahlungsverkehr bleibt man bislang zumeist im eigenen Land. Mit den SEPA-Bezahlverfahren öffnen sich nun die Grenzen: Überweisungen können unkompliziert, schnell und kostengünstig ins europäische Ausland getätigt werden und per Lastschrift sind erstmals grenzüberschreitende Euro-Einzüge möglich.
Bargeldlos zahlen – ohne Grenzen also – so wie das europäische Bankkunden schon lange beim Einsatz ihrer Kreditkarte oder girocard an Geldautomaten und im Handel gewohnt sind. Selbstverständlich funktioniert das SEPA-Verfahren auch im Inland, denn in Zukunft soll es die alten nationalen Standards vollständig ablösen.
Um SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften ausführen zu können, benötigt jeder Bankkunde lediglich die internationale Kontonummer IBAN (International Bank Account Number) und die internationale Bankleitzahl, den BIC (Bank Identification Code). Angaben dazu finden sich auf dem Kontoauszug oder in den Kontodaten im Online Banking – und das bereits seit 2003.
Natürlich können sie auch bei der eigenen Bank erfragt werden. Wer Zahlungen erwartet, sollte die Geschäftspartner über die eigene IBAN und den zugehörigen BIC informieren, beispielsweise durch Angabe auf der Rechnung oder dem Briefbogen. (BdB: ra)
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Weitere Informationen:
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