Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

SEPA - Europaweit einheitlich bezahlen


Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen werden im Rahmen der SEPA Schritt für Schritt vereinheitlicht
Um SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften ausführen zu können, benötigt der Bankkunde lediglich IBAN und BIC


(23.01.08) - Das neue Jahr startet mit einer bahnbrechenden Errungenschaft für mehr als 490 Mio Bürger in Europa. Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum, kurz SEPA (Single Euro Payments Area), wird Wirklichkeit. Daran beteiligen sich nicht nur die 27 EU-Mitgliedstaaten, sondern auch Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.

Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen werden im Rahmen der SEPA Schritt für Schritt vereinheitlicht. Damit können Bankkunden bargeldlose Euro-Zahlungen im Inland und grenzüberschreitend genauso einfach, sicher, effizient und kostengünstig wie bisher nur innerhalb der jeweiligen Landesgrenzen abwickeln. Das bedeutet: Verbraucher können künftig europaweit Produkte und Dienstleistungen vergleichen, günstig einkaufen und unkompliziert bezahlen.

Der bargeldlose Zahlungsverkehr europäischer Verbraucher konzentrierte sich bisher stark auf das eigene Land. Mit den SEPA-Bezahlverfahren öffnen sich nun die Grenzen: Überweisungen können unkompliziert und schnell ins europäische In- und Ausland getätigt werden, per Lastschrift sind erstmals inländische wie auch grenzüberschreitende Euro-Einzüge möglich und Bankkunden-Karten sind in der gesamten SEPA an Geldautomaten und im Handel einsetzbar.

Um SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften ausführen zu können, benötigt jeder Bankkunde lediglich die internationale Kontonummer IBAN (International Bank Account Number) und die internationale Bankleitzahl, den BIC (Bank Identification Code). Angaben dazu finden sich auf dem Kontoauszug oder in den Kontodaten im Online-Banking - und das bereits seit 2003. Natürlich können sie auch bei der eigenen Bank erfragt werden. Wer Zahlungen erwartet, sollte die Geschäftspartner über die eigene IBAN und den zugehörigen BIC informieren, beispielsweise durch Angabe auf der Rechnung oder dem Briefbogen.

Tipps zum Thema SEPA hat der Bankenverband in seinem neuen Folder "SEPA - Einfach bezahlen in Europa" zusammengestellt. Das Faltblatt ist beim Bundesverband deutscher Banken kostenlos per Fax (030/1663-1299, kein Faxabruf), postalisch (Bundesverband deutscher Banken, Burgstraße 28, 10178 Berlin) oder im Internet unter www.bankenverband.de erhältlich.

Weitere Informationen rund um den europäischen Zahlungsverkehr finden Verbraucher unter www.infos-finanzen.de/sepa .
Zusatzangebote wie verschiedene Finanzrechner, ein Glossar mit Begriffserklärungen, weiterführende Links und abonnierbare Audiobeiträge (Podcast) runden das Angebot ab. (Bundesverband deutscher Banken: ra)

Lesen Sie auch:
SEPA erfordert erheblich mehr Sicherheit
Wenig SEPA-Kenntnisse in Unternehmen
Was bedeutet SEPA für Unternehmen?
SEPA-Gesetzesinitiative im Januar 2008
Was will SEPA?
MiFID II-Repetitorium: Fit für MiFID und SEPA

Weitere Informationen:
Was ist SEPA


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Datenkontrolle im Zeitalter der KI

    Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.

  • Vorbereitung wird zum Wettbewerbsfaktor

    Zwischen dem 14. und dem 28. April 2025 mussten Finanzinstitute in der EU ihre IT-Dienstleister bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert haben. Mit dem Inkrafttreten des Digital Operational Resilience Act (DORA) geraten damit viele IT-Dienstleister ohne unmittelbare Regulierung in den Fokus von Aufsichtsbehörden. Gleichzeitig sorgt die bevorstehende Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie in weiteren Branchen für erhöhten Handlungsdruck.

  • Investitionen in Photovoltaikprojekte

    Vor 25 Jahren schuf das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) die Grundlage für den erfolgreichen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland. Feste Einspeisevergütungen, garantierte Laufzeiten und unbürokratische Abwicklung sorgten für Vertrauen - nicht nur bei Projektierern, sondern auch bei Banken und institutionellen Investoren. "Diese Planbarkeit ermöglichte umfangreiche Investitionen in Photovoltaikprojekte", weiß Thomas Schoy, Mitinhaber und Geschäftsführer der Unternehmensgruppe Privates Institut. "Die damals garantierten Erlöse deckten Finanzierungskosten, Betriebsausgaben und Risikozuschläge gleichermaßen zuverlässig ab."

  • Bayern verstärkt Kampf gegen Geldwäsche

    Allein in Deutschland ist nach Schätzungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) von Geldwäsche bis zu 100 Milliarden Euro im Jahr auszugehen. Bayern verstärkt im Kampf gegen Geldwäsche seine Strukturen erneut und erweitert die Kompetenzen der bei der Generalstaatsanwaltschaft München angesiedelten Zentral- und Koordinierungsstelle Vermögensabschöpfung (ZKV) auf Geldwäsche.

  • Von Steuerreform bis Deutschlandfonds

    Benjamin Bhatti, Geschäftsführer der bhatti.pro Steuerberatungsgesellschaft mbH, durchforstet die Wahlprogramme der möglichen Koalitionspartner und betrachtet ihre Steuervorhaben aus wirtschaftlicher und politischer Sicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen