SEPA-Compliance: Private Banken fordern Übergangsfristen mit Augenmaß bei SEPA Nicht einmal zehn Prozent der Überweisungen im Euroraum werden derzeit als SEPA-Überweisung ausgeführt
(23.12.10) - Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, Überweisungen europaweit innerhalb eines Jahres auf das neue SEPA-Verfahren umzustellen. Für Lastschriften soll eine Übergangsfrist von zwei Jahren gelten. Die Banken haben die für den gemeinsamen europäischen Zahlungsverkehrsraum (SEPA) notwendigen Vorleistungen bereits erbracht und bieten die entsprechenden Überweisungen seit Januar 2008 und Lastschriften seit November 2009 an.
Allerdings nutzen Unternehmen und Verbraucher die neuen Verfahren noch wenig. "Nicht einmal zehn Prozent der Überweisungen im Euroraum werden derzeit als SEPA-Überweisung ausgeführt", erklärte Hans-Joachim Massenberg, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes. "In Deutschland liegt der Anteil mit nicht einmal einem Prozent sogar deutlich niedriger."
Wenn nun das politische Ziel der SEPA tatsächlich erreicht werden soll, sei eine gesetzliche Regelung nur konsequent. Diese sollte jedoch auf den bereits eingeführten Verfahren aufsetzen und sie nicht weiter verkomplizieren. So orientiere sich das SEPA-Lastschriftverfahren bislang an dem millionenfach in Deutschland genutzten und bewährten Lastschriftverfahren und benötige daher nach Ansicht von Massenberg keine Revision.
"Der Übergang auf die europäischen Verfahren muss mit Augenmaß erfolgen", forderte Massenberg weiter. So seien die von der Kommission vorgeschlagenen Umsetzungsfristen zu ambitioniert und sollten auf drei bis fünf Jahre ausgeweitet werden. Dies biete Wirtschaft und Verbraucher die Möglichkeit, sich an das neue Verfahren zu gewöhnen. Die privaten Banken kündigten an, Kunden bei der Umstellung hilfreich zur Seite zu stehen.
So hat der Bankenverband die Broschüre "SEPA - einheitliche Zahlungsinstrumente für Europa" neu aufgelegt und stellt sie als kostenlosen Download zur Verfügung. (Bundesverband deutscher Banken: ra)
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Das Bundesjustizministerium hat am 13.06.2025 den Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht. Der bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich: "Ich begrüße, dass die neue Bundesjustizministerin unseren Vorschlag für eine Änderung des Beurkundungsrechts aufgreift. Für die Digitalisierung der Justiz ist auch die Modernisierung von Bundesgesetzen notwendig. Der bestehende gesetzliche Rahmen ist noch viel zu oft ein Hemmschuh und muss durch den Bund an vielen Stellen modernisiert werden."
Die Justizministerinnen und Justizminister berieten auf ihrer Frühjahrskonferenz am 5. und 6. Juni 2025 in Bad Schandau über einen neuen Pakt für den Rechtsstaat. Auch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig nimmt an der Konferenz teil. Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, mit einem neuen Pakt für den Rechtsstaat gemeinsam mit den Ländern die Justiz zukunftsfest zu machen. Demnach soll der neue Pakt für den Rechtsstaat auf drei Säulen basieren: einer verbesserten Digitalisierung, einer Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen sowie einer personellen Stärkung.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.
Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."
Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.
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