Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Besonders besorgniserregende Stoffe


REACh: ECHA erweitert Kandidatenliste um zwei SVHCs
Nunmehr 235 Einträge auf der Kandidatenliste



Die ECHA hat zwei neue Chemikalien in die Liste der SVHCS (besonders besorgniserregende Stoffe) aufgenommen. Eine davon ist fortpflanzungsgefährdend, die andere hat sehr persistente und stark bioakkumulierbare gefährliche Eigenschaften. Sie werden beispielsweise in Tinten und Tonern sowie bei der Herstellung von Kunststoffprodukten verwendet. Für das Risikomanagement dieser Chemikalien und die Information von Kunden und Verbrauchern über deren sichere Verwendung sind die Unternehmen verantwortlich.

Bei den Neuaufnahmen handelt es sich um:

Diphenyl(2,4,6-trimethylbenzoyl)phosphinoxid
EC Nummer 278-355-8; CAS Nummer 75980-60-8; Fortpflanzungsgefährdend (Artikel 57c)
Beispiele für die Verwendung: Tinten und Toner, Beschichtungsprodukte, Fotochemikalien, Polymere, Kleb- und Dichtstoffe sowie Füllstoffe, Kitte, Putze, Modelliermasse.

Bis(4-chlorphenyl)sulfon
EC Nummer 201-247-9; CAS Nummer 80-07-9: vPvB (sehr langlebig und stark bioakkumulierbar; Artikel 57e)
Findet Einsatz bei der Herstellung von Chemikalien, Kunststoff- und Gummierzeugnissen.

Damit enthält die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe nunmehr 235 Einträge für Chemikalien, die Mensch und Umwelt schädigen können. Weil einige davon Gruppen von Chemikalien sind, ist die Gesamtzahl der betroffenen Chemikalien höher. Diese Stoffe können in der Zukunft in die Zulassungsliste aufgenommen werden. Wenn ein Stoff auf dieser Liste steht, ist seine Verwendung verboten, es sei denn, die Unternehmen beantragen eine Zulassung und die Europäische Kommission erlaubt ihnen die weitere Verwendung des Stoffes.

In diesem Zusammenhang erinnert der FBDi an die Konsequenzen aus der Kandidatenliste:
Verbraucher haben das Recht, von ihren Lieferanten Informationen über das Vorhandensein besonders besorgniserregender Stoffe in den von ihnen gekauften Erzeugnissen zu verlangen. Darum haben Unternehmen rechtliche Verpflichtungen, wenn ihr Stoff – als solcher oder als Gemischen oder in Erzeugnissen – in der Kandidatenliste steht.

Lieferanten von Erzeugnissen, die einen SVHC in einer Konzentration von mehr als 0,1 Prozent (Gewichtsprozent) enthalten müssen ihren Kunden und Verbrauchern Informationen zur sicheren Verwendung zur Verfügung stellen.

Importeure und Hersteller von Erzeugnissen müssen der ECHA innerhalb von sechs Monaten nach Aufnahme eines Stoffes in die Kandidatenliste (letzter Zugang am 14. Juni 2023) mitteilen, ob ihr Erzeugnis einen solchen Stoff enthält. Lieferanten von Stoffen der Kandidatenliste, die als solche oder in Gemischen geliefert werden, müssen ihren Kunden ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung stellen.

Gemäß der Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG) müssen Unternehmen die ECHA auch dann benachrichtigen, wenn die von ihnen hergestellten Erzeugnisse besonders besorgniserregende Stoffe in einer Konzentration von mehr als 0,1 Prozent (Gewichtsprozent) enthalten. Diese Meldung wird in der SCIP-Datenbank der ECHA veröffentlicht.
(Fachverband der Bauelemente Distribution e.V. FBDi e.V.: ra)

eingetragen: 03.08.23
Newsletterlauf: 05.10.23

FBDi: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Versicherungsleistungen nach § 314 VAG

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.

  • Neues Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht

    Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."

  • Datenkontrolle im Zeitalter der KI

    Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.

  • Vorbereitung wird zum Wettbewerbsfaktor

    Zwischen dem 14. und dem 28. April 2025 mussten Finanzinstitute in der EU ihre IT-Dienstleister bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert haben. Mit dem Inkrafttreten des Digital Operational Resilience Act (DORA) geraten damit viele IT-Dienstleister ohne unmittelbare Regulierung in den Fokus von Aufsichtsbehörden. Gleichzeitig sorgt die bevorstehende Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie in weiteren Branchen für erhöhten Handlungsdruck.

  • Investitionen in Photovoltaikprojekte

    Vor 25 Jahren schuf das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) die Grundlage für den erfolgreichen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland. Feste Einspeisevergütungen, garantierte Laufzeiten und unbürokratische Abwicklung sorgten für Vertrauen - nicht nur bei Projektierern, sondern auch bei Banken und institutionellen Investoren. "Diese Planbarkeit ermöglichte umfangreiche Investitionen in Photovoltaikprojekte", weiß Thomas Schoy, Mitinhaber und Geschäftsführer der Unternehmensgruppe Privates Institut. "Die damals garantierten Erlöse deckten Finanzierungskosten, Betriebsausgaben und Risikozuschläge gleichermaßen zuverlässig ab."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen