Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Änderungen am Abgabensystem für Privatkopien


Chance für Reform der urheberrechtlichen Abgaben
Bitkom: Anpassung des Urheberrechts an digitale Medienwelt notwendig

(01.07.13) - Der Bitkom begrüßte, dass das Thema der urheberrechtlichen Abgaben auf EU-Ebene diskutiert wird und sich so die Chance für eine zügige Reform bietet. Damit würden bestehende Probleme wie Wettbewerbsverzerrungen und Rechtsunsicherheiten angegangen. Der Rat für Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union beriet über die Empfehlungen von EU-Mediator António Vitorino, der als unabhängiger Experte ein Jahr lang die unterschiedliche Praxis der pauschalen Abgaben für Privatkopien in der EU mit allen Beteiligten erörtert hat.

"Wir erwarten, dass die Bundesregierung sich dafür stark macht, dass die ausgewogenen Vorschläge nun rasch umgesetzt werden", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. "Die Empfehlungen dieses anerkannten und neutralen Experten sollten gerade in Deutschland beachtet werden", so Rohleder.

Unter anderem kommt der Vitorino-Bericht zu dem Schluss, dass lizenzierte Inhalte eine direkte Vergütung des Urhebers erlauben und daher Kopien des Verbrauchers keinen Schaden für den Urheber bedeuten. Werde aber parallel eine Pauschalabgabe für das für die Anfertigung der Kopie genutzte Gerät erhoben, so entstehe für den Verbraucher eine Doppelbelastung.

Vitorino empfiehlt außerdem, die nationalen Abgabensysteme in den EU-Staaten miteinander in Einklang zu bringen, um bestehende Wettbewerbsverzerrungen abzubauen. Schließlich rät Vitorino, die Abgabenpflicht von Herstellern und Importeuren auf den Einzelhandel zu verlagern. Neben der größeren Transparenz für den Verbraucher und Vereinfachungen beim Export können dadurch gewerbliche Nutzer, die von der Privatkopie keinen Gebrauch machen dürfen und damit auch keine Abgaben zahlen müssen, leichter von der Abgabe befreit werden.

Über diese kurzfristigen Verbesserungsvorschläge hinaus hat Vitorino aber grundsätzliche Zweifel am bestehenden System und schlägt eine intensivere Debatte über Alternativmodelle vor. "Die Empfehlungen sind sachgerechte Verbesserungsvorschläge am bestehenden System und sollten zügig umgesetzt werden", so Rohleder. "Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das bestehende System der Geräteabgabe ein anachronistisches Modell darstellt und für die digitale Welt ungeeignet ist."

Nach derzeitigem Recht sind private Kopien von urheberrechtlich geschützten Musikstücken, Filmen oder Texten in begrenztem Umfang erlaubt. Im Gegenzug erhalten die Rechteinhaber eine Entschädigung. Die entsprechenden Pauschalabgaben werden auf Geräte wie Personal Computer, MP3-Player, Smartphones etc. erhoben, aber auch auf Speichermedien wie USB-Sticks und CD-Rohlinge. Für die Erhebung und Ausschüttung an die Urheber sind die nationalen Verwertungsgesellschaften zuständig.

Mit der zunehmenden Digitalisierung der Medienwelt steht dieses System nun auf dem Prüfstand. Bei Cloud- oder Streaming-Diensten erwirbt der Kunde meist gar keine Datei mehr. Der Anbieter kann zudem über technische Schutzmaßnahmen entscheiden, ob und wenn ja wie viele lokale Kopien er zulässt. (Bitkom: ra)

Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

  • Bekämpfung neuer Kriminalitätsphänomene

    Seit 2015 ermittelt die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg erfolgreich in herausgehobenen Verfahren im Bereich Cyberkriminalität. Die ZCB verfügt über zahlreiche nationale und internationale Kontakte. Durch die internationale Zusammenarbeit konnte erstmals ein Zwangsarbeiter einer Betrugsfabrik in Asien nach Bayern eingeflogen und durch die Staatsanwälte der ZCB vernommen werden.

  • EU-Finanzmarktintegration muss vorangehen

    Der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister hat die Ausrichtung der EU-Gesetzesvorschläge zur Überarbeitung des Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI-Review) verabschiedet. "Der Entwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung und eine deutliche Verbesserung gegenüber den Vorschlägen der EU-Kommission", sagte Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen