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Anordnungsverfügung gegen Deutsche Telekom


Wichtiges Signal für weiteren Breitbandausbau in Deutschland
Breko begrüßt Entscheidung der Bundesnetzagentur und fordert Chancengleichheit beim Zugang zum VDSL-Netz der Telekom


(15.12.09) - Die Bundesnetzagentur hat den Wettbewerbern der Deutschen Telekom den Weg für den effektiven Breitbandausbau geebnet. Mit einer ergangenen Anordnungsverfügung regelt die Behörde den seit langem geforderten Zugang zum VDSL-Netz des Ex-Monopolisten. Profitieren sollen von dieser Entscheidung vor allem die Kunden. Sie können zukünftig in den VDSL-Ausbaugebieten von einem Anbieter ihrer Wahl mit schnellem Internet bis zu 50 MBit/s versorgt werden.

Die Öffnung für den Wettbewerb wird nicht nur zu einer schnelleren Verbreitung von Breitband in Deutschland beitragen, sondern auch wettbewerbsgetriebene Investitionen und Innovationen freisetzen. Stephan Albers, Geschäftsführer des Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) begrüßt ausdrücklich die Anordnung der Bundesnetzagentur: "Der Regulierer hat ein nachfragegerechtes Paket angeordnet, auf dessen Basis jetzt rasch Preise und Fristen festgesetzt werden müssen. Ein wichtiges Signal für den weiteren Breitbandausbau in Deutschland!"

Der von der Bundesnetzagentur entschiedene Anordnungsantrag von Vodafone sei richtungsweisend für die noch zur Entscheidung anstehenden Anordnungsanträge zahlreicher Breko-Mitgliedsunternehmen. Der Verband kritisiert gleichwohl, dass die geforderte Stichtagsregelung ("Day-One-Verfahren") bisher nicht vorgesehen ist. Eine Stichtagsregelung soll allen an einem Zugang interessierten Unternehmen gleiche Ausgangsbedingungen ermöglichen.

"Insbesondere das begrenzte Platzangebot im Kabelverzweiger oder Multifunktionsgehäuse der Telekom macht ein gerechtes Verteilverfahren notwendig", fordert Albers.

Der Breko appelliert an die Bundesnetzagentur, nun im nächsten Schritt auch die Entgelte für die VDSL-Vorprodukte so zu regulieren, dass der Anreiz zum Infrastrukturausbau erhalten bleibt. "Am Ende muss ein Gesamtpaket stehen, dass die Investitionsentscheidung nicht verzerrt und das Investitionsrisiko der Wettbewerber fair honoriert. Jedes Element im Gesamtpaket muss ausgewogen reguliert sein. Nur so ist gewährleistet, dass die Anreize für einen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen erhalten bleiben", so Albers. (Breko: ra)

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