Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Anordnungsverfügung gegen Deutsche Telekom


Wichtiges Signal für weiteren Breitbandausbau in Deutschland
Breko begrüßt Entscheidung der Bundesnetzagentur und fordert Chancengleichheit beim Zugang zum VDSL-Netz der Telekom


(15.12.09) - Die Bundesnetzagentur hat den Wettbewerbern der Deutschen Telekom den Weg für den effektiven Breitbandausbau geebnet. Mit einer ergangenen Anordnungsverfügung regelt die Behörde den seit langem geforderten Zugang zum VDSL-Netz des Ex-Monopolisten. Profitieren sollen von dieser Entscheidung vor allem die Kunden. Sie können zukünftig in den VDSL-Ausbaugebieten von einem Anbieter ihrer Wahl mit schnellem Internet bis zu 50 MBit/s versorgt werden.

Die Öffnung für den Wettbewerb wird nicht nur zu einer schnelleren Verbreitung von Breitband in Deutschland beitragen, sondern auch wettbewerbsgetriebene Investitionen und Innovationen freisetzen. Stephan Albers, Geschäftsführer des Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) begrüßt ausdrücklich die Anordnung der Bundesnetzagentur: "Der Regulierer hat ein nachfragegerechtes Paket angeordnet, auf dessen Basis jetzt rasch Preise und Fristen festgesetzt werden müssen. Ein wichtiges Signal für den weiteren Breitbandausbau in Deutschland!"

Der von der Bundesnetzagentur entschiedene Anordnungsantrag von Vodafone sei richtungsweisend für die noch zur Entscheidung anstehenden Anordnungsanträge zahlreicher Breko-Mitgliedsunternehmen. Der Verband kritisiert gleichwohl, dass die geforderte Stichtagsregelung ("Day-One-Verfahren") bisher nicht vorgesehen ist. Eine Stichtagsregelung soll allen an einem Zugang interessierten Unternehmen gleiche Ausgangsbedingungen ermöglichen.

"Insbesondere das begrenzte Platzangebot im Kabelverzweiger oder Multifunktionsgehäuse der Telekom macht ein gerechtes Verteilverfahren notwendig", fordert Albers.

Der Breko appelliert an die Bundesnetzagentur, nun im nächsten Schritt auch die Entgelte für die VDSL-Vorprodukte so zu regulieren, dass der Anreiz zum Infrastrukturausbau erhalten bleibt. "Am Ende muss ein Gesamtpaket stehen, dass die Investitionsentscheidung nicht verzerrt und das Investitionsrisiko der Wettbewerber fair honoriert. Jedes Element im Gesamtpaket muss ausgewogen reguliert sein. Nur so ist gewährleistet, dass die Anreize für einen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen erhalten bleiben", so Albers. (Breko: ra)

Breko: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Insider-Risiken bleiben relevant

    Die unermüdliche Weiterentwicklung Künstlicher Intelligenz beschleunigt die Evolution bestehender Betrugsszenarien. In unserem Tagesgeschäft - der Betrugsprävention - beobachten wir besonders im E-Commerce neue Herausforderungen, die differenziert betrachtet werden müssen.

  • Leben ohne Digitalzwang

    Menschen, die auf bestimmte Dienstleistungen im Alltag angewiesen sind, haben einen Anspruch darauf, diese auch analog nutzen zu können. Dies ist das Kernergebnis des Rechtsgutachtens, das am 11.12.2024 auf Initiative des Vereins Digitalcourage vom Netzwerk Datenschutzexpertise vorgelegt wurde.

  • DORA am 17. Januar 2025 in Kraft

    Mit Blick auf das Jahr 2025 sticht ein Element bei der Einführung und Weiterentwicklung generativer künstlicher Intelligenz (KI) hervor: die Datensicherheit. Da generative KI-Modelle riesige Datenmengen benötigen, um zu lernen und Inhalte zu generieren, wird die Gewährleistung des Datenschutzes, der Vertraulichkeit und der Integrität dieser Daten von größter Bedeutung sein.

  • Schutz der privaten Sparer

    Seit über 45 Jahren gibt es den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken. Seitdem sichert er zuverlässig die Guthaben der Sparerinnen und Sparer ab, falls es zum Entschädigungsfall kommt. Klar ist jedoch, dass selbst ein funktionierendes System regelmäßig auf den Prüfstand gestellt und zur Verbesserung gegebenenfalls angepasst werden muss.

  • Verschiebung der Einreichfrist

    Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) haben eine Verschiebung der Einreichfrist der Informationsregister auf 30. April 2025 bekanntgegeben (Quelle: The ESAs announce timeline to collect information for the designation of critical ICT third-party service providers under the Digital Operational Resilience Act | European Banking Authority). Grund dafür ist u. a. die Verzögerung bei der Finalisierung der technischen Implementierungsstandards (ITS).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen