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Schlichtungssprüche der Ombudsleute


Ombudsmannbericht 2010: Angebot der privaten Banken von Kunden gut angenommen
Ombutsmannwesen soll eine vertrauensvolle Kunde-Bank-Beziehung wiederherstellen


(02.09.11) - "Die Kunden der privaten Banken vertrauen dem Ombudsmann; und der Ombudsmann rechtfertigt dieses Vertrauen Jahr für Jahr, auch und gerade in Krisenzeiten. Der Ombudsmann der privaten Banken wird von den Kunden gut angenommen." So fasste Andreas Krautscheid, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bankenverbandes, den Ombudsmannbericht 2010 zusammen.

Die Zahl der Beschwerden hat sich im Jahr 2010 konsolidiert. Im Zuge der Finanzkrise stiegen die Zahlen von 3.610 (im Jahr 2007) über 4.837 auf 6.514 - nun wurde mit 6.494 Fällen die bisherige Zunahme gestoppt. "Diese Zahlen zeigen, dass sich unser Ombudsmannverfahren bewährt. Hier wird Kunden bei Meinungsverschiedenheiten mit ihrer Bank unentgeltlich und möglichst unbürokratisch geholfen", sagte Andreas Krautscheid.

Die Arbeit im Jahr 2010 stand immer noch unter dem Einfluss der Finanz- und Wirtschaftskrise. Rund die Hälfte der Beschwerden bezogen sich auf Wertpapiergeschäfte. Wie in den Vorjahren rangieren dahinter Beschwerden zum Zahlungsverkehr mit 22,5 Prozent und zum Kreditgeschäft mit 16 Prozent. Von den im Jahr 2010 eingegangenen und bereits abgeschlossenen
zulässigen Beschwerden wurden rund 60 Prozent zugunsten der Kunden entschieden oder im Vorfeld einvernehmlich beigelegt. Zurzeit sind noch knapp 1.300 Beschwerden in Bearbeitung. Der Bankenverband rechnet damit, dass nach Abschluss des Berichtsjahres die Hälfte der Beschwerden zugunsten der Kunden ausgehen wird, was dem langjährigen Mittelwert entspricht.

Hauptanliegen des 1992 geschaffenen Ombudsmannwesens ist es, eine vertrauensvolle Kunde-Bank-Beziehung wiederherzustellen. Krautscheid: "Die Ombudsleute sind ein wesentlicher Baustein unserer verbraucherpolitischen Ausrichtung. Flankiert wird dies durch verstärkte Einbindung der Kunden und stärkere Aufklärung wie etwa durch verbesserte Produktinformationen. All das zusammen zeigt, dass die Kunde-Bank-Beziehung besser ist als mancherorts ihr angeblicher Ruf."

In dem Tätigkeitsbericht findet sich neben Zahlen und Fakten rund um das Ombudsmannverfahren eine repräsentative Auswahl an Schlichtungssprüchen der Ombudsleute zu den einzelnen Sachgebieten. Diese geben einen Einblick in die Vielfältigkeit der Schlichtungstätigkeit.

Um den Ombudsmann anzurufen, muss der Kunde lediglich den Sachverhalt schriftlich schildern und die zum Beleg notwendigen Unterlagen in Kopie beifügen. Die Beschwerde ist an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken, Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, zu richten. Rechtsauskünfte oder Handlungsempfehlungen kann die Kundenbeschwerdestelle allerdings nicht erteilen. (Bundesverband deutscher Banken: ra)

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