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Mängel und Missstände im Finanzmarkt


Verbraucherzentralen starten Befragung zum Thema "Vorzeitige Kündigung von Altersvorsorgeverträgen"
Initiative Finanzmarktwächter will systematische Missstände im Finanzmarkt aufzeigen will

(01.09.11) - Weshalb Verbraucher vorzeitig ihre Verträge zur privaten Altersvorsorge kündigen – dies ist Gegenstand einer Befragung der Verbraucherzentralen. Die Aktion ist Teil der Initiative Finanzmarktwächter, die systematische Missstände im Finanzmarkt aufzeigen will. Verschiedene Statistiken und Beobachtungen der Verbraucherschützer zeigen, dass viele Verbraucher ihre Verträge für die private Altersvorsorge vorzeitig kündigen, mit verlustreichen Folgen.

Bislang gibt es jedoch keine amtliche Statistik, die die vielfältigen Ursachen systematisch aufarbeitet. Die Befragung soll nun Licht ins Dunkel bringen.

Die Teilnahme ist freiwillig und anonym. Ein entsprechender Fragebogen ist auf den Webseiten der Verbraucherzentralen NRW abrufbar oder kann unter www.vz-nrw.de/waechter bestellt werden. Die Befragung läuft bis zum 30. September 2011. Ergebnisse und Empfehlungen werden im Herbst veröffentlicht.

Hintergrund: Die Arbeit der Verbraucherzentralen dient als wichtiger Sensor für Mängel und Missstände im Finanzmarkt. Als Finanzmarktwächter können die Verbraucherschützer der staatlichen Finanzaufsicht Impulse geben, unseriöse Geschäftspraktiken gegenüber privaten Anlegern, Kreditnehmern und Versicherten zu erkennen.

Die Initiative Finanzmarktwächter möchte das Potenzial einer solchen Wächterfunktion unter anderem am Beispiel der Befragung aufzeigen. An der Initiative beteiligen sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die 16 Verbraucherzentralen. (Verbraucherzentrale NRW: ra)

Verbraucherzentrale NRW: Kontakt und Steckbrief

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Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob bestimmte Fördermaßnahmen zugunsten des deutschen öffentlichen Nahverkehrsunternehmens WestVerkehr GmbH (im Folgenden "WestVerkehr") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen.

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    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die in Deutschland geltenden besonderen Steuerregelungen für Spielbankunternehmen nicht mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Deutschland muss diese Beihilfen einschließlich Zinsen zurückfordern und die Steuerregelungen abschaffen.

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