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Gesetzesentwurf gegen Kostenfallen im Internet


vzbv begrüßt Button-Lösung: Verträge werden nur dann zustande kommen, wenn Verbraucher per Klick bestätigen, dass sie die Preisangabe zur Kenntnis genommen haben
Ein aus Sicht des vzbv kritischer Angriffspunkt in Sachen Abofallen sind nach wir vor Smartphones


(01.09.11) - Weniger Abzocke im Internet und via Smartphone - das verspricht sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vom neuen Gesetzesentwurf gegen Kostenfallen im Internet. Anbieter müssen noch deutlicher über den Gesamtpreis einer Ware oder Dienstleistung informieren. Verträge werden nur dann zustande kommen, wenn Verbraucher per Klick bestätigen, dass sie die Preisangabe zur Kenntnis genommen haben (Button-Lösung). Im Zweifel müssen die Unternehmen beweisen, dass ein Vertrag rechtsgültig zustande gekommen ist. "Die Plage des Unterjubelns von Verträgen sollte damit endlich eingedämmt werden können", sagt vzbv-Rechtsexpertin Jutta Gurkmann.

Die Verbraucherzentralen schätzen die Zahl der bundesweit bei ihnen eingehenden Beschwerden auf rund 22.000 pro Monat. Laut einer aktuellen Untersuchung des Sozialforschungsinstitut Infas (Telekommunikationsmonitor) sind bereits 5,4 Millionen deutsche Internetnutzer auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen - das sind elf Prozent aller deutschen Internetnutzer.

Ein aus Sicht des vzbv kritischer Angriffspunkt in Sachen Abofallen sind nach wir vor Smartphones. "Smartphones können ein Schlupfloch für Abzocker sein, das konsequent geschlossen werden muss", fordert Jutta Gurkmann. Die Gefahr lauert dann, wenn Abofallenbetreiber ein Werbebanner schalten und über diesen Weg an die Mobilnummer der Nutzer kommen. Ein Klick auf ein Werbebanner kann dann dazu führen, dass unseriöse Anbieter über den Telefonprovider Beträge für eine fiktive Dienstleistung in Rechnung stellen und einfach vom Konto der Mobilfunknutzer abziehen (sogenanntes Wap-Billing).

Dies wäre im Zuge der derzeit im Bundestag beratenen Novelle des Telekommunikationsgesetzes einfach zu beheben, indem Nutzer die Möglichkeit bekommen, bei ihrem Telefon-Provider die Einziehung von Forderungen Dritter über die Telefonabrechnung aktiv "freizuschalten". Momentan bieten lediglich zwei Mobilfunk-Provider ihren Kunden eine Sperrmöglichkeit an.

Juristischer Kampf gleicht Sisyphos-Arbeit
Der juristische Kampf gegen Abofallen gleicht einer Sisyphos-Arbeit: Auf einen juristischen Erfolg im Einzelfall reagieren die Anbieter mit veränderten Webseiten, Unternehmen haben ihren Geschäftssitz im Ausland. Viele Verbraucher beschweren sich über das Gebaren aggressiver Inkassounternehmen, die versuchen, die vermeintlichen Forderungen einzutreiben. Die Verbraucherzentralen nehmen diese Geschäftspraktiken derzeit mit einer Umfrage unter Verbrauchern genauer ins Visier. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

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