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Schadensersatzansprüche und Strafverfolgung


Bayerisches Justizministerium warnt vor der Einfuhr gefälschter Produkte
Produktpiraterie sei kein Kavaliersdelikt und füge der Wirtschaft einen erheblichen Schaden zu


(08.09.11) - Gerade in fernen Ländern ist das Angebot an gefälschten Markenprodukten oft groß. "Die Freude an solchen Mitbringseln ist jedoch oft von kurzer Dauer", warnt Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk. "Das kann schon bei der Rückreise anfangen. Gefälschte Produkte können bei der Einreise in die EU beschlagnahmt werden. Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass mit den eingeführten Handtaschen, Uhren und Co. Geschäfte gemacht werden sollen, drohen zusätzlich Schadensersatzansprüche und Strafverfolgung."

"Produktpiraterie fügt der Wirtschaft einen erheblichen Schaden zu und gefährdet unzählige Arbeitsplätze", so Merk weiter. "Nach Einschätzung der DIHK verlieren allein deutsche Unternehmen durch Fälschungen jährlich ca. 25 Milliarden Euro Umsatz und 70.000 Arbeitsplätze." Es wird geschätzt, dass bereits 5 bis 8 Prozent der im Welthandel befindlichen Waren gefälscht sind. Allein 2010 wurden an den EU-Außengrenzen über 100 Millionen gefälschte Waren beschlagnahmt, deren echte Entsprechungen einen Wert von über 1 Billion Euro gehabt hätten. Gefälscht wird inzwischen alles, was Geld bringt: Uhren, Schmuck, Zigaretten, Elektrogeräte, Kfz-Ersatzteile, Kosmetikartikel, Kinderspielzeug, Medikamente und sogar Lebensmittel.

Dem Verbraucher drohen mitunter sogar erhebliche Gesundheitsrisiken. Merk: "Wer einmal durch ein defektes nachgemachtes technisches Gerät oder Spielzeug zu Schaden gekommen ist, weiß, das Produktpiraterie kein Kavaliersdelikt ist. Darum: Finger weg von gefälschten Produkten." (Bayerisches Justizministerium: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

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