Wie ist das mit dem Datenschutz? - Banken führen ab 2015 generell Kirchensteuer auf Kapitalerträge ab Die Informationen über die Religionszugehörigkeit werden vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) verschlüsselt an die Banken weitergeleitet
(19.03.14) - Die Kirche erhebt von ihren Mitgliedern Steuern auf Kapitalerträge – soweit diese unter Berücksichtigung des jährlichen Sparerpauschbetrags (801 Euro bei Einzelveranlagung / 1602 Euro bei Zusammenveranlagung) einkommensteuerpflichtig sind. Bisher musste sie jedoch darauf vertrauen, dass kirchensteuerpflichtige Kapitalanleger diese Information in ihrer Einkommensteuererklärung angeben oder ihre Bank beauftragen, die Kirchensteuer bereits beim Kapitalertragsteuerabzug mit einzubehalten. Das ändert sich bald.
Ab Januar 2015 müssen Banken die Kirchensteuer zusätzlich zur 25-prozentigen Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge einbehalten und direkt ans Finanzamt abführen. So sieht es eine Neuregelung des Einkommensteuergesetzes vor. Viele mögen sich jetzt fragen: sieht meine Bank jetzt ob ich evangelisch oder katholisch, oder überhaupt in der Kirche bin? Wie ist das mit dem Datenschutz?
Die Informationen über die Religionszugehörigkeit werden vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) verschlüsselt an die Banken weitergeleitet. Und: Man kann man beim BZSt einen Sperrvermerk setzen, damit diese für viele sensible Information innerhalb des vom Steuergeheimnis geschützten Bereichs bleibt. Die Banken erhalten dann keine Informationen über die Kirchenzugehörigkeit und nehmen keinen Kirchensteuerabzug vor. Somit ist das Verfahren datenschutzrechtlich unbedenklich.
Das BZSt wird allerdings zu Kontrollzwecken diejenigen Steuerpflichtigen, die einen Sperrvermerk setzen lassen, an deren zuständige Finanzämter melden. Denn sie müssen dann ihre Kapitalerträge zum Zweck des Kirchensteuerabzugs in der Veranlagung angeben. Wer den Sperrvermerk setzen will, muss dies allerdings recht bald tun – bis zum 30. Juni 2014. Ein entsprechendes Formular kann auf der Internetseite des BZSt (www.bzst.de) heruntergeladen werden. (Bundesverband deutscher Banken: ra)
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Das Bundesjustizministerium hat am 13.06.2025 den Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht. Der bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich: "Ich begrüße, dass die neue Bundesjustizministerin unseren Vorschlag für eine Änderung des Beurkundungsrechts aufgreift. Für die Digitalisierung der Justiz ist auch die Modernisierung von Bundesgesetzen notwendig. Der bestehende gesetzliche Rahmen ist noch viel zu oft ein Hemmschuh und muss durch den Bund an vielen Stellen modernisiert werden."
Die Justizministerinnen und Justizminister berieten auf ihrer Frühjahrskonferenz am 5. und 6. Juni 2025 in Bad Schandau über einen neuen Pakt für den Rechtsstaat. Auch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig nimmt an der Konferenz teil. Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, mit einem neuen Pakt für den Rechtsstaat gemeinsam mit den Ländern die Justiz zukunftsfest zu machen. Demnach soll der neue Pakt für den Rechtsstaat auf drei Säulen basieren: einer verbesserten Digitalisierung, einer Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen sowie einer personellen Stärkung.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.
Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."
Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.
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