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Implementierung nachhaltiger Compliance-Strategien


"Praxisdialog Compliance": Jeder Mittelständler sollte sich mit dem Thema Compliance auseinandersetzen
Mit Compliance neue Märkte erschließen - Compliance-Awareness ist essentiell für eine nachhaltige Compliance-Kommunikation

(04.10.12) - Compliance muss kontinuierlich trainiert und von den Führungskräften vorgelebt werden. Das gilt für den Mittelstand ebenso wie für Großunternehmen, so lautet das Fazit des dritten Praxisdialog Compliance, der von digital spirit veranstaltet wurde. Am 20. und 21. September trafen sich Compliance-Verantwortliche aus Deutschland, Österreich und der Schweiz in Berlin und diskutierten über die Herausforderungen für die Implementierung einer nachhaltigen Compliance-Strategie.

"Compliance ermöglicht Unternehmen, neue Märkte zu erschließen und sicherzustellen", meint Prof. Dr. Josef Wieland, Direktor des Konstanz Institut für Wertemanagement (KIeM) an der HTWG Konstanz. Hierfür reiche es jedoch nicht, lediglich ein standardisiertes Compliance-Programm im Unternehmen zu installieren. "Compliance-Regeln müssen strategisch entwickelt und in der Unternehmenskultur gelebt werden. Der ,Tone from the Top' und die Integrität der Führungspersönlichkeiten sind dabei entscheidend", so Wieland in seiner Keynote zum Thema "Zwischen Pflicht und Nachhaltigkeit".

"Jeder Mittelständler sollte sich mit dem Thema Compliance auseinandersetzen. Die Hauptlast liegt dabei eindeutig auf den Schultern der Führungskräfte, die ein regelkonformes Verhalten vorleben müssen", ist Helmut Lanfermann, Geschäftsführer der Union Tank Eckstein GmbH & Co. KG, überzeugt. Diese Meinung teilt auch Beate Barth, Compliance Officer und Gruppen-Geldwäschebeauftragte der ING-DiBa AG. "Compliance-Awareness ist essentiell für eine nachhaltige Compliance-Kommunikation und Verankerung in den Köpfen der Mitarbeiter", sagt Barth. Sie setze dabei auf eindeutige Botschaften, die fortlaufend verständlich als Bilder im Kopf erzeugt werden.

So wie Lanfermann und Barth arbeitet auch der Head of Compliance der Sky Deutschland AG, Torsten Krumbach, mit kontinuierlichen Trainings in Form von eLearnings, um Compliance-Maßnahmen in der Unternehmenskultur zu etablieren. "Für einen reibungslosen Ablauf bei der Einführung von eLearning ist es entscheidend, die Geschäftsführung und alle relevanten Abteilungen wie beispielsweise Human Resources, IT und die Unternehmenskommunikation in den Implementierungsprozess einzubeziehen", meint Krumbach. (digital spirit: ra)

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    Die Europäische Kommission ergreift Maßnahmen gegen Risiken durch Einfuhren von geringem Wert, die von Online-Einzelhändlern aus Drittländern und über Marktplätze, auf denen Händler aus Nicht-EU-Ländern tätig sind, verkauft werden. Diese Maßnahmen sind Teil der Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Titel "Ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr", die die Kommission vorgelegt hat.

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    Die Bewertung von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment - HTA) ist ein wissenschaftlicher, evidenzbasierter Prozess, bei dem Informationen über medizinische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und ethische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Gesundheitstechnologie zusammengefasst werden. Beispiele für Gesundheitstechnologien sind Arzneimittel und Medizinprodukte.

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    Am 12. Januar 2025 trat die Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA) in Kraft. Damit soll der EU-weite Zugang von Patienten zu innovativen und wirksamen Gesundheitstechnologien erheblich verbessert werden.

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    Ein veröffentlichter Bericht, in dem die anhaltende Diskriminierung von EU-Medizinprodukten auf dem chinesischen Beschaffungsmarkt hervorgehoben wird, fließt in die Entscheidung der Kommission ein, mit welchen Maßnahmen hier gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der EU und China hergestellt werden sollen.

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    Die EU-Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei übermittelt die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist.

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