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Offenlegung von Provisionen


Compliance in der Finanzberatung: "Privatanleger dürfe nicht mehr verlieren darf, als er eingesetzt habe"
Anlageberatung zu Finanzprodukten:
"Viel Schaden könnte vermieden werden, wenn bestimmte besonders gefährliche Finanzprodukte von vornherein aus dem Portfolio der Produkte, die Privatanlegern angeboten werden, gestrichen werden", sagt Dr. Beate Merk

(25.10.12) - Anlässlich der aktuellen Diskussion in den Ausschüssen des Europäischen Parlaments über die künftigen Regeln für die Provisionsberatung zu Finanzprodukten und insbesondere etwaige Pflichten von Beratern, erzielte Provisionen an Verbraucher auszukehren, erklärt Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk: "Wichtig ist vor allem, dass dem Verbraucher ohne Einschränkungen offengelegt wird ist, ob Provisionen erzielt werden oder nicht. Dann kann er sich selbst ein Bild machen, ob und in welchem Umfang er die Beratung nutzen will oder sich lieber einem unabhängigen Berater anvertraut."

Merk sagte weiter: "Ein viel wirksameres Mittel zum Schutz der Anleger bleibt bei der ganzen Diskussion außer Betracht: Viel Schaden könnte vermieden werden, wenn bestimmte besonders gefährliche Finanzprodukte von vornherein aus dem Portfolio der Produkte, die Privatanlegern angeboten werden, gestrichen werden", so Merk.

Merk sagt weiter: "Leitlinie muss dabei sein: Es muss sichergestellt sein, dass ein Privatanleger nicht mehr verlieren darf, als er eingesetzt hat. Damit haben insbesondere kreditfinanzierte Anlagen und Beteiligungen an Gesellschaften Bürgerlichen Rechts, die zu hohen Nachschusspflichten führen können, auf der Liste der Produkte, die für Privatanleger in Frage kommen, nichts zu suchen. Auch müssen wir uns Gedanken machen, wie wir die Privatanleger besser vor hochkomplexen und hochriskanten Finanzprodukten schützen, die für sie regelmäßig nicht geeignet sind."

Der Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments hat laut Medienberichten empfohlen, eine Pflicht von Beratern zur Offenlegung von Provisionen, nicht aber zu Auskehrung an den Verbraucher zu statuieren. (Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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