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Offenlegung von Provisionen


Compliance in der Finanzberatung: "Privatanleger dürfe nicht mehr verlieren darf, als er eingesetzt habe"
Anlageberatung zu Finanzprodukten:
"Viel Schaden könnte vermieden werden, wenn bestimmte besonders gefährliche Finanzprodukte von vornherein aus dem Portfolio der Produkte, die Privatanlegern angeboten werden, gestrichen werden", sagt Dr. Beate Merk

(25.10.12) - Anlässlich der aktuellen Diskussion in den Ausschüssen des Europäischen Parlaments über die künftigen Regeln für die Provisionsberatung zu Finanzprodukten und insbesondere etwaige Pflichten von Beratern, erzielte Provisionen an Verbraucher auszukehren, erklärt Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk: "Wichtig ist vor allem, dass dem Verbraucher ohne Einschränkungen offengelegt wird ist, ob Provisionen erzielt werden oder nicht. Dann kann er sich selbst ein Bild machen, ob und in welchem Umfang er die Beratung nutzen will oder sich lieber einem unabhängigen Berater anvertraut."

Merk sagte weiter: "Ein viel wirksameres Mittel zum Schutz der Anleger bleibt bei der ganzen Diskussion außer Betracht: Viel Schaden könnte vermieden werden, wenn bestimmte besonders gefährliche Finanzprodukte von vornherein aus dem Portfolio der Produkte, die Privatanlegern angeboten werden, gestrichen werden", so Merk.

Merk sagt weiter: "Leitlinie muss dabei sein: Es muss sichergestellt sein, dass ein Privatanleger nicht mehr verlieren darf, als er eingesetzt hat. Damit haben insbesondere kreditfinanzierte Anlagen und Beteiligungen an Gesellschaften Bürgerlichen Rechts, die zu hohen Nachschusspflichten führen können, auf der Liste der Produkte, die für Privatanleger in Frage kommen, nichts zu suchen. Auch müssen wir uns Gedanken machen, wie wir die Privatanleger besser vor hochkomplexen und hochriskanten Finanzprodukten schützen, die für sie regelmäßig nicht geeignet sind."

Der Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments hat laut Medienberichten empfohlen, eine Pflicht von Beratern zur Offenlegung von Provisionen, nicht aber zu Auskehrung an den Verbraucher zu statuieren. (Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

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