Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Kritik am jährlichen Fahrzeug-TÜV


Die Vereinheitlichung der Vorschriften über die technische Überwachung von Fahrzeugen kritisierte die Bayerische Staatsministerin Emilia Müller: "Die Regelung ist überflüssiger EU-Bürokratismus"
Meldegesetz: Übermittlung von Namen und Adresse an die Werbewirtschaft und den Adresshandel könne es nur dann geben, wenn der Bürger ausdrücklich zugestimmt habe

(27.09.12) - Die Bayerische Staatsministerin Emilia Müller äußerte sich zum Meldegesetz und zum Vorhaben der EU-Kommission, einen jährlichen Fahrzeug-TÜV einzuführen. Zur Weitergabe von Meldedaten sagte sie: "Der Staat muss respektieren, wenn der Bürger die Weitergabe seiner Daten zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels nicht wünscht. Bayern ruft deshalb den Vermittlungsausschuss gegen das Bundesmeldegesetz an. Wir wollen zurück zur Einwilligungslösung, wie sie ursprünglich im Regierungsentwurf vorgesehen war."

Meldedaten werden grundsätzlich, so die Ministerin, für behördliche Zwecke erhoben. Das Melderecht müsse deshalb so ausgestaltet sein, dass die Weitergabe personenbezogener Daten wie Name, Vorname, Anschrift und akademischer Grade an gewerbliche Nutzer oder Privatpersonen nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig ist.

Müller führte aus: "Das heißt, der Meldebürger muss selbst das letzte Wort haben, ob diese Daten an Dritte weitergegeben werden dürfen. Speziell wenn es darum geht, dass Meldedaten für Zwecke der Werbewirtschaft oder des Adresshandels genutzt werden sollen, reicht nach Auffassung der Staatsregierung die Möglichkeit eines Widerspruchs nicht aus."

Die Ministerin betonte: "Wir wollen den Bürger gerade vor unerwünschter Werbung wirksam schützen. Deshalb kann es eine behördliche Übermittlung von Namen und Adresse an die Werbewirtschaft und den Adresshandel nur dann geben, wenn der Bürger ausdrücklich zugestimmt hat. Der Einwilligungsvorbehalt bei der Datenweitergabe zu Werbezwecken ist im Interesse der Bürger. Er ist ein Gebot des Datenschutzes und des Verbraucherschutzes."

Zum EU-Verordnungsvorschlag zur technischen Überwachung von Kraftfahrzeugen
Eine klare Absage erteilte Bayerns Bundesratsministerin dem EU-Verordnungsvorschlag zur Vereinheitlichung der Vorschriften über die technische Überwachung von Fahrzeugen. Emilia Müller kritisierte: "Die Regelung ist überflüssiger EU-Bürokratismus, für Deutschland teuer und gefährlich. Die technische Überwachung von Fahrzeugen ist in Deutschland gut geregelt. Unsere Sicherheitsvorgaben setzen weltweit Standards, die durch neue EU-Vorgaben nicht gefährdet werden dürfen. Ein jährlicher TÜV für ältere Fahrzeuge und Motorräder bringt nachweislich nichts für die Verkehrssicherheit und kostet die Bürger nur Zeit und Geld. Die Europäische Union sollte sich auf die Aufgaben konzentrieren, für die wir Europa wirklich brauchen und uns nicht mit unnötigen Bürokratiemonstern überziehen. Die technische Überwachung von Fahrzeugen ist in Deutschland besser aufgehoben."

Müller kritisierte konkret auch die fehlende Risikodifferenzierung zwischen den unterschiedlichen Fahrzeugklassen. Omnibusse müssen in Deutschland zu Recht teilweise in einem vierteljährlichen, Lastkraftwagen in einem halbjährlichen Rhythmus einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden. Die EU sieht hier nur jährliche Kontrollen vor. Müller sagte: "Es ist geradezu widersinnig, das Gefährdungspotenzial von großen Lastkraftwagen oder Omnibussen mit dem von älteren Mopeds gleichzusetzen. Das ist gefährlich."

Abzulehnen sind nach Auffassung der Ministerin zudem die geringen Zulassungsvoraussetzungen für die Fahrzeug-Prüfer. "Die Anforderungen an Fachkompetenz und Ausbildung der Prüfer bleiben deutlich hinter deutschen Standards zurück. Es ist zu befürchten, dass Prüfer aus anderen Mitgliedstaaten, die nicht über die in Deutschland erforderliche Ausbildung verfügen, dennoch als Prüfer in Deutschland zugelassen werden müssten. Damit wäre langfristig ein Absinken des Prüfniveaus in Deutschland nicht ausgeschlossen. Dies unterläuft unseren hohen Anspruch an die Verkehrssicherheit", meinte Müller.

Wichtig ist nach Auffassung der Ministerin, dass Mitgliedstaaten wie Deutschland auch weiterhin über europäische Regelungen hinausgehen können. Müller erklärte: "Wir wollen in Deutschland unsere hohen Standards an Verkehrssicherheit beibehalten. Diese können zugleich Orientierungshilfe und Innovationsmotor für andere Mitgliedstaaten sein. Dieser EU- Vorschlag ist völlig unbrauchbar." (Bayerische Staatskanzlei: ra)

Lesen Sie auch:
Fortentwicklung des Meldewesens


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen