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Erfolgreiches dreigliedriges Bankensystem schützen


Europaministerin Müller widerspricht EU-Kommissionspräsident Barroso
"Keine Einheitsaufsicht für alle europäischen Banken, kein Start schon zum 1. Januar 2013"

(25.09.12) - Bayerns Europaministerin Emilie Müller widerspricht EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso, der in seiner Rede vor dem Straßburger Europaparlament erneut eine einheitliche europäische Bankenaufsicht für alle 6.000 europäischen Geldhäuser bereits ab 1. Januar 2013 gefordert hat.

Müller erklärte: "Wir lassen uns von der Europäischen Kommission nicht unter Druck setzen. Und wir werden auch unser erfolgreiches dreigliedriges Bankensystem mit seinen zahlreichen kleineren Geldinstituten vor europäischer Gleichmacherei schützen. Es ist völlig unrealistisch, die komplexen Anforderungen für eine europäische Bankenaufsicht in wenigen Monaten übers Knie zu brechen. Ein Schnellschuss wird hier schnell zum Fehlschuss. In der Sache ist eine europäische Bankenaufsicht für die systemrelevanten Großinstitute sinnvoll. Für die zahlreichen kleineren und regionalen Geldinstitute in Deutschland- die für unser erfolgreiches Wirtschaftsmodell und unseren Wohlstand unverzichtbar sind - ist sie unnötig." (Bayerische Staatskanzlei: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

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