Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Bundesrat erteilt WLAN-Störerhaftung Absage


Bundesrat hat netzpolitischen Sprengstoff erkannt - eco fordert: Lösungsvorschläge des Bundesrats jetzt angehen
Bundesrat will Regelung zu "gefahrengeneigten Diensten" streichen

(11.12.15) - Der Deutsche Bundesrat zu dem Gesetzentwurf der Regierung zur WLAN-Störerhaftung Stellung genommen. Das Resultat: Der Gesetzentwurf ist in der Länderkammer glatt durchgefallen. "Wir sind erleichtert, dass der Bundesrat die Problematik für WLAN-Betreiber und Hosting-Anbieter, die sich im Gesetzentwurf versteckt, erkannt hat", sagt Oliver Süme, Vorstand für Politik und Recht des eco- Verband der Internetwirtschaft e.V. "Nun besteht Hoffnung, dass sich diese Erkenntnis auch im Bundestag durchsetzt." Wenn die Verschärfung der Hostprovider-Haftung wie geplant umgesetzt wird, werde die gesamte Internetwirtschaft in Deutschland nachhaltig geschädigt. Auch die geplanten Regelungen zur WLAN-Störerhaftung seien schlicht untauglich und würden nichts an der bereits bestehenden Rechtsunsicherheit ändern.

eco fordert: Lösungsvorschläge des Bundesrats jetzt angehen
"Der Bundesrat hat die Probleme erkannt und konstruktive Lösungsvorschläge gemacht. Diese sollten nun unbedingt aufgegriffen werden", fordert Süme. Zwar ist der Bundestag an das Votum der Länderkammer nicht gebunden, da das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist. "Der Bundesrat hat aber so grundsätzliche Bedenken geäußert, dass der Bundestag die Augen davor nicht verschließen kann und hoffentlich erkennt, dass hier dringend nachgebessert werden muss", sagt Süme weiter.

Bundesrat will Regelung zu "gefahrengeneigten Diensten" streichen
Die von der Bundesregierung geplante Einführung einer haftungsverschärfenden Vermutungsregelung für Anbieter von sogenannten "gefahrengeneigten Dienste" lehnte der Bundesrat heute ab und forderte deren Streichung. Eine solche Regelung sei nicht notwendig und schaffe keine Rechtsklarheit, heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates.

Die Kritik der Länderkammer bezieht sich auf alle geplanten Neuerungen: Auch die Änderungen bei der WLAN-Störerhaftung seien nicht zielführend, für die gesamte Host-Provider Branche würden neue Rechtsunsicherheiten entstehen. Deshalb soll die Störerhaftung für WLAN-Betreiber gänzlich abgeschafft werden. (eco: ra)

eco: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Nachhaltigkeitsberichtsstandards

    "Wie steht Ihr Unternehmen beim Thema Nachhaltigkeit da?" ? darauf lässt sich zukünftig nicht mehr mit einem "Och, ganz gut" antworten. Die EU-Richtlinie "Corporate Sustainability Reporting Directive" ("Unternehmensnachhaltigkeitsberichtspflicht", CSRD) sollte bis zum 6. Juli 2024 in nationales Gesetz umgesetzt werden. Sie verpflichtet zunächst börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, im Jahr 2025 rückwirkend für 2024 zu berichten. Nicht irgendwie, sondern gemäß der ESRS, der europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards. In den Folgejahren wird es dann auch kleinere und nicht börsennotierte Unternehmen treffen.

  • Gehaltsabrechnungen korrekt erstellen

    Bis zu 80 Prozent der Gehaltsabrechnungen sind nicht korrekt und jedes zweite Unternehmen musste daher bereits Strafen zahlen. Neben finanziellen und rechtlichen Folgen beeinträchtigen fehlerhafte Abrechnungen auch die Mitarbeiterzufriedenheit. Internationale Teams verstärken diese Problematik weiter, da das Gehaltsmanagement aufgrund unterschiedlicher landesspezifischer Vorschriften noch komplizierter ist.

  • Sanktionen bei Nichteinhaltung

    Am 5. Juli 2024 veröffentlichte die EU den finalen Gesetzestext zur EU-Lieferkettenrichtlinie, die sogenannte Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Nun haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die CSDDD in nationales Recht umzuwandeln. Betroffen sind Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem weltweiten Nettoumsatz über 450 Mio. Euro.

  • Regulierung und Beaufsichtigung von Banken

    Nach der Finanzkrise 2008 war es notwendig, die aufsichtsrechtliche Regulierung der Banken zu verändern. Damit sollte die Finanzstabilität gesichert werden. Seitdem hat sich das europäische Bankensystem als stabil und das Regulierungssystem als wirksam erwiesen, beispielsweise während der Turbulenzen rund um das US-amerikanische Bankensystem im Frühjahr 2023.

  • Prozess zur Zertifizierung des Benutzerzugriffs

    Zugriffs-Zertifizierung beschreibt die unabhängige Prüfung der Zugriffsrechte durch einen Auditor. Dieser untersucht, ob die den Benutzern gewährten Rechte wirklich notwendig sind. Ein gründlicher Prozess zur Zertifizierung des Benutzerzugriffs stellt sicher, dass die digitale Identität jedes Mitarbeiters nur die Berechtigungen hat, welche für die Erfüllung seiner Aufgaben nötig sind. So wird auch die Sicherheit der internen Daten gewährleistet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen