Bundesrat erteilt WLAN-Störerhaftung Absage
Bundesrat hat netzpolitischen Sprengstoff erkannt - eco fordert: Lösungsvorschläge des Bundesrats jetzt angehen
Bundesrat will Regelung zu "gefahrengeneigten Diensten" streichen
(11.12.15) - Der Deutsche Bundesrat zu dem Gesetzentwurf der Regierung zur WLAN-Störerhaftung Stellung genommen. Das Resultat: Der Gesetzentwurf ist in der Länderkammer glatt durchgefallen. "Wir sind erleichtert, dass der Bundesrat die Problematik für WLAN-Betreiber und Hosting-Anbieter, die sich im Gesetzentwurf versteckt, erkannt hat", sagt Oliver Süme, Vorstand für Politik und Recht des eco- Verband der Internetwirtschaft e.V. "Nun besteht Hoffnung, dass sich diese Erkenntnis auch im Bundestag durchsetzt." Wenn die Verschärfung der Hostprovider-Haftung wie geplant umgesetzt wird, werde die gesamte Internetwirtschaft in Deutschland nachhaltig geschädigt. Auch die geplanten Regelungen zur WLAN-Störerhaftung seien schlicht untauglich und würden nichts an der bereits bestehenden Rechtsunsicherheit ändern.
eco fordert: Lösungsvorschläge des Bundesrats jetzt angehen
"Der Bundesrat hat die Probleme erkannt und konstruktive Lösungsvorschläge gemacht. Diese sollten nun unbedingt aufgegriffen werden", fordert Süme. Zwar ist der Bundestag an das Votum der Länderkammer nicht gebunden, da das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist. "Der Bundesrat hat aber so grundsätzliche Bedenken geäußert, dass der Bundestag die Augen davor nicht verschließen kann und hoffentlich erkennt, dass hier dringend nachgebessert werden muss", sagt Süme weiter.
Bundesrat will Regelung zu "gefahrengeneigten Diensten" streichen
Die von der Bundesregierung geplante Einführung einer haftungsverschärfenden Vermutungsregelung für Anbieter von sogenannten "gefahrengeneigten Dienste" lehnte der Bundesrat heute ab und forderte deren Streichung. Eine solche Regelung sei nicht notwendig und schaffe keine Rechtsklarheit, heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates.
Die Kritik der Länderkammer bezieht sich auf alle geplanten Neuerungen: Auch die Änderungen bei der WLAN-Störerhaftung seien nicht zielführend, für die gesamte Host-Provider Branche würden neue Rechtsunsicherheiten entstehen. Deshalb soll die Störerhaftung für WLAN-Betreiber gänzlich abgeschafft werden. (eco: ra)
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