Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Versicherer verbauen sich Chancen im Netz


Qualität der Online-Services von Versicherern ist nicht gut genug, um Kunden von einem Abschluss zu überzeugen – Ausweg: Testen und Monitoring von Online-Services vor dem Start
Für Versicherungen, speziell aber für Direktversicherungen, die nur über das Internet agieren, bedeutet das Vertrauens-, Image- und schließlich Umsatzverlust

(13.09.07) - Die Qualität der Online-Services von Versicherern hat sich im Vergleich zum Vorjahr zwar verbessert – dennoch ist sie in vielen Fällen nicht gut genug, um Kunden von einem Abschluss zu überzeugen. Dies ist das überraschende Ergebnis einer jüngst veröffentlichten Studie der Alternus Management Beratung GmbH. Das Unternehmen unterzog heuer 74 Internetauftritte deutscher Versicherungsunternehmen über einen Zeitraum von drei Monaten einer detaillierten Bewertung.

Ausgehend von der Sicht und dem Nutzungsverhalten eines Interessenten wurden die acht Versicherungszweige Haftpflicht-, Hausrat-, Kraftfahrzeug-, Kranken-, Lebens-, Rechtsschutz-, Unfall- und Wohngebäudeversicherung in ihrem Online-Angebot geprüft. Im Focus standen neben dem Vorhandensein schnell verfügbarer Informationen auch die Web-Applikationen und deren Qualität und Usability.

Entscheidungshilfen mit mangelhafter Performance
Immer mehr Nutzer treffen ihre Kaufentscheidungen im Internet oder bereiten sie zumindest dort vor. Gerade bei sensiblen rechts- und finanzrelevanten Fragen wie im Versicherungsgeschäft sind die Erwartungen der Interessenten an einwandfrei arbeitende und performante Anwendungen besonders hoch.

In der Studie wurde jedoch festgestellt, dass die Qualität der Internetpräsenzen bei vielen Versicherern nicht ausreichend war, um den Prozess der Informationsgewinnung und Entscheidungsfindung positiv zu beeinflussen. Die Nutzerführung durch Applikationen wie Tarifrechner oder Online-Versicherungsanträge sowie Statusanzeigen, Kontexthilfen, und ein Fehlerhandling war bei vielen Versicherungen sogar mangelhaft.

Unverständliche Fehlermeldungen oder fehlende Handlungsanweisungen führten zudem teilweise zu Abbrüchen der Transaktionen. Kommt ein Interessent deshalb nicht zum Ziel, wechselt er schnell zu einem anderen Anbieter, vor allem wenn dieser nur einen Mausklick entfernt ist. Für Versicherungen, speziell aber für Direktversicherungen, die nur über das Internet agieren, bedeutet das Vertrauens-, Image- und schließlich Umsatzverlust.

Testing und Monitoring sichert Geschäftserfolg
Empirix, Hersteller von Lösungen zum Testing und Monitoring von Webapplikationen, empfiehlt das Testen der Anwendungen schon in der Entwicklungsphase und vor dem Start.

"Wer seine Applikationen schon im Entwicklungsstadium testet, kann Fehler, die sich negativ auf die Nutzererfahrung auswirken könnten, frühzeitig erkennen und beheben. Genauso wichtig ist aber auch die Performance des gesamten Webauftritts, die dem User eine schnelle Informationsgewinnung ermöglicht. Unsere Erfahrung zeigt, dass Interessenten äußerst ungeduldig sind. Baut sich die Site langsam auf, oder gerät sie beim Ausführen von Transaktionen ins Stocken, sind viele rasch geneigt, den Anbieter zu wechseln", erklärt Arved von Stackelberg, Country Manager Germany von Empirix.

Um die Performance zu rund um die Uhr zu sichern, sollten die Applikationen vor der Inbetriebnahme daraufhin getestet werden, dass sie auch bei vielen gleichzeitigen Nutzern einer erhöhten Last standhalten und während des laufenden Betriebes mit Monitoring-Tools entsprechend überwacht werden.

Von Stackelberg sagt weiter: "Internetuser verzeihen keine Fehler oder schlecht funktionierende Webseiten. Sie assoziieren die Qualität eines Webauftritts direkt mit der Qualität der angebotenen Leistung. Gerade bei der Nutzung der Internetportale von Versicherern, bei dem sich Interessenten vor dem Vertragsabschluß informieren wollen, besteht nicht die Möglichkeit eines persönlichen Kontakts. Es ist daher äußerst wichtig, das Vertrauen der Kunden mit performanten und fehlerfreien Webanwendungen zu gewinnen, um so die Basis für einen erfolgreichen Versicherungsabschluss zu schaffen. Dies gilt in besonderem Maße für Direktversicherungen."
(Empirix: ra)


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Änderung des Beurkundungsrechts

    Das Bundesjustizministerium hat am 13.06.2025 den Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht. Der bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich: "Ich begrüße, dass die neue Bundesjustizministerin unseren Vorschlag für eine Änderung des Beurkundungsrechts aufgreift. Für die Digitalisierung der Justiz ist auch die Modernisierung von Bundesgesetzen notwendig. Der bestehende gesetzliche Rahmen ist noch viel zu oft ein Hemmschuh und muss durch den Bund an vielen Stellen modernisiert werden."

  • Justiz zukunftsfest machen

    Die Justizministerinnen und Justizminister berieten auf ihrer Frühjahrskonferenz am 5. und 6. Juni 2025 in Bad Schandau über einen neuen Pakt für den Rechtsstaat. Auch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig nimmt an der Konferenz teil. Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, mit einem neuen Pakt für den Rechtsstaat gemeinsam mit den Ländern die Justiz zukunftsfest zu machen. Demnach soll der neue Pakt für den Rechtsstaat auf drei Säulen basieren: einer verbesserten Digitalisierung, einer Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen sowie einer personellen Stärkung.

  • Versicherungsleistungen nach § 314 VAG

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.

  • Neues Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht

    Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."

  • Datenkontrolle im Zeitalter der KI

    Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen