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Korruption: "Bußgelder wie beim Falschparken"


Transparency-Geschäftsführerin: Unternehmen werden in Deutschland bei nachgewiesener Korruption nicht streng genug bestraft
Wo steht Deutschland, was kann es von anderen Ländern in Sachen Korruptionsbekämpfung lernen?

(13.01.15) - Unternehmen werden in Deutschland bei nachgewiesener Korruption nicht streng genug bestraft. Im Interview mit Compliancedigital.de fordert Dr. Anna-Maija Mertens, die neue Geschäftsführerin von Transparency International Deutschland e.V. (TI), daher die Einführung eines Unternehmensstrafrechts.

"Unternehmen werden heute bei Korruption – wenn sie denn aufgedeckt wird – durch das Ordnungswidrigkeitenrecht belangt. Dagegen wird der Fahrraddiebstahl als echte Straftat angesehen", kritisiert Mertens. Erst wenn der Gesetzgeber Korruption in den Rang einer echten Straftat erhebe, werde sie vom Geruch des Kavaliersdeliktes befreit. "Ordnungswidrigkeit klingt nach Lappalie; man zahlt sein Bußgeld wie beim Falschparken."

Wo steht Deutschland, was kann es von anderen Ländern in Sachen Korruptionsbekämpfung lernen? Diese Fragen beantwortete die neue TI-Geschäftsführerin im Compliancedigital-Interview vor dem Hintergrund des gerade veröffentlichten TI-Korruptionswahrnehmungsindex 2014.

Die Bundesregierung müsse sich stärker gegen Korruption einsetzen – etwa bei der Umsetzung internationaler Geldwäschestandards. In vielen Bereichen könne man, so Mertens, von europäischen Nachbarn lernen: So empfehle sich beispielsweise die Schweiz mit einem deutlich transparenteren Vergabewesen. Auf einer eigens eingerichteten Onlineplattform dort würden öffentliche Ausschreibungen detailliert dokumentiert.

Im Vergleich mit anderen europäischen Ländern und angesichts der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Schäden werde Korruption in Deutschland rechtlich nicht angemessen behandelt. (Erich Schmidt Verlag: ra)

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