Soziale Netzwerke und Personalmarketing
Wenn rechtliche Aspekte berücksichtigt werden, können Arbeitgeber ihre Außendarstellung in sozialen Netzwerken überaus positiv gestalten
Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte und Lauterkeitsrechte müssen auch in Sozialen Netzwerken beachtet werden
(07.04.10) - Soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter spielen im Personalmarketing eine immer wichtigere Rolle. Für den Erfolg maßgeblich ist dabei die professionelle und gezielte Steuerung der interaktiven Unternehmenskommunikation im Web 2.0, die über das bloße Einstellen von Stellenanzeigen weit hinaus geht.
Wenn zudem wichtige rechtliche Aspekte berücksichtigt werden, können Arbeitgeber ihre Außendarstellung in Sozialen Netzwerken überaus positiv gestalten und so indirekt die optimalen Bewerber erreichen. Das ist das Ergebnis des 9. Unternehmerabends von kalaydo.de, an dem 90 Führungskräfte aus der Region teilnahmen.
"Social Networks" boomen: 39 Prozent aller Unternehmen im deutschsprachigen Raum nutzen bereits Online-Dienste wie Facebook und Twitter, um sich Kunden und Bewerbern im Web 2.0 zu empfehlen. Und das mit Erfolg: 65 Prozent der aktiven Unternehmen haben im vergangenen Jahr über soziale Netzwerke Fachkräfte ansprechen und einstellen können. Diese Zahlen hat Thorsten zur Jacobsmühlen, Berater und Experte für Personalmarketing, ermittelt und jüngst in seinem aktuellen "Social Media Report HR 2010" veröffentlicht.
Mit interessanten Themen "unterschwellig rekrutieren"
Als erster Referent des Unternehmerabends informierte zur Thorsten zur Jacobsmühlen über die Möglichkeiten der Mitarbeitergewinnung im Web 2.0 und stellte gleich eingangs klar: "Die Recruiting-Lösung schlechthin" sei dies zwar nicht, jedoch böten Soziale Netzwerke ganz neue und attraktive Möglichkeiten im breiteren Kontext des Personalmarketing.
Unternehmen sollten die Chance nutzen, "sich als Arbeitgeber interessant zu machen", indem sie mit wertvollen und unterhaltsamen Beiträgen und Artikeln bei ihrer Zielgruppe ein attraktives Image gestalten. Das bloße Einstellen von Stellenanzeigen funktioniere im interaktiven Web 2.0 nicht, in dem die Nutzer primär "Kommunikation, Information und Spaß" erwarten. Da man aktiv suchende Bewerber aber ohnehin besser über Online-Jobbörsen anspreche, liege der Fokus des Personalmarketings in Sozialen Netzwerken viel mehr darauf, "unterschwellig zu rekrutieren". Entscheidend für den Erfolg dieser Aktivitäten seien ein stimmiges Marketingkonzept und die durchgängige Betreuung der Online-Dienste.
Mitarbeiter als "Botschafter des Unternehmens"
"Rekrutieren ist Kommunizieren", konstatierte Thomas Teetz, Personalmarketing-Chef bei der Deutschen Telekom, der einen Einblick in die Praxis gewährte. Übergeordnetes Ziel sei für den Konzern ein erfolgreiches "Employer Branding", also die bewusste Gestaltung einer attraktiven Arbeitgebermarke – nach innen wie nach außen: Mit interaktiven Auftritten in Sozialen Netzwerken versuche die Telekom also gleichzeitig die Mitarbeiterbindung zu stärken und potentielle Bewerber anzusprechen.
Dabei werde das eigene Personal bewusst als "Botschafter des Unternehmens" in die Außendarstellung miteinbezogen. Wichtig seien dabei grundsätzliche Vereinbarungen mit den aktiven Mitarbeitern, damit unsachliche Äußerungen vermieden werden. Die Interaktivität der Sozialen Netzwerke stelle das Unternehmen insbesondere dann vor Herausforderungen, wenn Kritik geäußert werde, erklärte Teetz. Hier sei "Offenheit" gefragt: Wer die direkte Kommunikation mit den Menschen suche, stelle sich eben auch der Realität – und erhalte so die Chance, aktiv das Bild seines Unternehmens in der Öffentlichkeit zu optimieren, indem auf Anregungen eingegangen und Probleme in der Öffentlichkeit gelöst werden.
Keine Scheu vor rechtlichen Rahmenbedingungen
Rechtliche Aspekte von Unternehmensauftritten in Sozialen Netzwerken beleuchtete der Anwalt Konstantin Ewald von der Kölner Sozietät Osborne Clarke. Im Prinzip seien "viele Rechtsfragen altbekannt", erläuterte der Experte: Urheber-, Persönlichkeits- und Lauterkeitsrechte seien selbstverständlich auch in Sozialen Netzwerken zu beachten. Überdies sei bei Firmenauftritten ein Impressum oder ein entsprechender Verweis verpflichtend.
Besonderes Augenmerk sei bei Beiträgen und Kommentaren angebracht, die von Nutzern etwa auf der Facebook-Seite eines Unternehmens hinterlassen werden: Diese gelte es umgehend und genau auf rechtliche Verstöße hin zu überprüfen, da solche unter Umständen dem Profilinhaber angelastet werden könnten. Grundsätzlich jedoch sollten sich Unternehmen von wenigen rechtlichen Einschränkungen nicht abhalten lassen, soziale Netzwerke zu ihrem Vorteil zu nutzen, so Ewald.
Bei der abschließenden Podiumsdiskussion, die von kalaydo.de-Geschäftsführer Joachim Vranken moderiert wurde, war man sich einig, dass sich Aktivitäten in Sozialen Netzwerken für Unternehmen sowohl bei der Ansprache qualifizierter Bewerber als auch für Marketingzwecke mehr und mehr lohnen – wenn sie professionell und kontinuierlich betrieben werden. Als Ergänzung zu Online-Stellenbörsen seien "Social Media"-Dienste schon heute hervorragend geeignet. (kalaydo.de: ra)
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